mal davon abgesehen, eine dass Immobilien zu erben nicht bedeutet, dass man Geld hat, können sich bei entsprechend hochpreisigen Immobilien die Erben schlicht schon die Erbschaftssteuer nicht leisten
Erbschaftssteuer-Freibeträge
Steuerpflichtig ist für die Erben der Netto-Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der Freibeträge. Die Freibeträge sind umso höher, je näher verwandt Erbe und Erblasser waren.
Der Freibetrag für
- Ehegatten beträgt 500.000 €.
- (Stief)-Kinder und Kinder verstorbener (Stief-)Kinder beträgt 400.000 €.
- für Enkel beträgt 200.000 €.
- Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen (Zuordnung zur Steuerklasse I) beträgt 100.000 €
Eltern und Großeltern bei Schenkungen (Zuordnung Steuerklasse II) beträgt 20.000 €.
- Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten beträgt 20.000 €.
- für alle übrigen Personen beträgt 20.000 €.
Mal angenommen du hast 4 Erben (alles die Kinder des Verstorbenen und alle > 27 Jahre alt, die zu gleichen Teilen erben) so sind das bei 12 Mio € schon gleich 3 Mio € pro Person, die jeder erbt - nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € müssen dann 2,6 Mio mit 19% versteuert werden = 494.000€
Hättest du mal eben 494.000€ zur Verfügung? Nur um die Steuern zu bezahlen? Und eine halbe Million bekommt man auch nicht so einfach auf der Bank also muss verkauft werden - DANACH hat man dann wirklich Geld … aber eben erst nach dem Verkauf
Gruß H.