Dass sich die Erben nicht auszahlen können

Hallo!

Ich habe mit diesem Text ein Problem. E klingt nicht logisch

Wenn die Immobilienpreise so hoch sind, dann ist viel Geld vorhanden.Warum können sich die Erben nicht auszahlen, wenn das Geld vorhand ist? Es klingt ziemlich unlogisch

Im Nachbarort Archsum ist kürzlich ein
alter Sylter gestorben. Jetzt hat sein Haus
neue Eigentümer. Sie haben über zwölf Millionen
Euro bezahlt, heißt es. Die Immobilienpreise
sind derart hoch, dass sich die
Erben nicht auszahlen können. Also verkauft
man. Wieder ein Riss, diesmal im sozialen
System. Denn in der Regel wird dann aus
einem Haus, das bislang Wohnraum für Insulaner
geboten hat, ein Ferienhaus. Und
wieder wird unterkellert.

Hallo,
wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, zahlt üblicherweise derjenige, der den Besitz übernimmt, die restlichen Erben aus.
Da bei den aktuellen Preisen aber kaum jemand über ausreichend Vermögen besitzt, kommt es zur Veräußerung an einen Fremden und der Erlös wird unter allen Erben aufgeteilt.

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Wenn es mehrere Erben gibt, kann ja nur einer das Haus besitzen und die anderen bekommen ihren Anteil ausgezahlt. Je teurer dur Immobilie desto schwieriger ist es für einen Einzelnen, diese Summe aufzubringen. Oft muss man deswegen verkaufen.

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mal davon abgesehen, eine dass Immobilien zu erben nicht bedeutet, dass man Geld hat, können sich bei entsprechend hochpreisigen Immobilien die Erben schlicht schon die Erbschaftssteuer nicht leisten

Erbschaftssteuer-Freibeträge
Steuerpflichtig ist für die Erben der Netto-Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der Freibeträge. Die Freibeträge sind umso höher, je näher verwandt Erbe und Erblasser waren.

Der Freibetrag für
- Ehegatten beträgt 500.000 €.
- (Stief)-Kinder und Kinder verstorbener (Stief-)Kinder beträgt 400.000 €.
- für Enkel beträgt 200.000 €.
- Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen (Zuordnung zur Steuerklasse I) beträgt 100.000 €
Eltern und Großeltern bei Schenkungen (Zuordnung Steuerklasse II) beträgt 20.000 €.
- Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten beträgt 20.000 €.
- für alle übrigen Personen beträgt 20.000 €.

Mal angenommen du hast 4 Erben (alles die Kinder des Verstorbenen und alle > 27 Jahre alt, die zu gleichen Teilen erben) so sind das bei 12 Mio € schon gleich 3 Mio € pro Person, die jeder erbt - nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € müssen dann 2,6 Mio mit 19% versteuert werden = 494.000€

Hättest du mal eben 494.000€ zur Verfügung? Nur um die Steuern zu bezahlen? Und eine halbe Million bekommt man auch nicht so einfach auf der Bank :wink: also muss verkauft werden - DANACH hat man dann wirklich Geld … aber eben erst nach dem Verkauf

Gruß H.

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