Datenklau

Hallo,

in den Nachrichten ist vom Datenklau von ca. 17.000 Personen die Rede.
Es handelt sich bei einem der unrechtmäßigen Nutzer dieser Daten um eine Lottogesellschaft aus Köln.

Ich habe vor ca. 14 Tagen ein Schreiben diese Firma erhalten.
Darin wurde ein Auftrag bestätigt und es war ein Scheck über 50 EUR
ausgestellt.

Selbstverständlich habe ich diesem angeblichen Auftrag widersprochen und den Scheck nicht eingelöst.

Ist von Euch auch jemand angeschrieben worden oder wurde sogar Geld abgebucht? Falls ja: wie habt Ihr Euch verhalten?

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

ich habe es zwar noch nicht selber erlebt, aber VORSICHT !!! Achte besonders auf Dein Konto, dass Dir nicht im Gegenzug etwas abgebucht wird. Wenn doch, musst Du Anzeige erstatten !

Liebe Grüße
Sabine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe es zwar noch nicht selber erlebt, aber VORSICHT !!!
Achte besonders auf Dein Konto, dass Dir nicht im Gegenzug
etwas abgebucht wird. Wenn doch, musst Du Anzeige erstatten !

wieso muß man? Man läßt die Lastschrift zurückgehen und gut ist es. Wenn man mag, KANN man natürlich Anzeige erstatten, aber wozu sollte das gut sein? Mehr Geld bekommt man dafür sicherlich nicht, aber durchaus mehr Ärger. Die Staatsanwaltschaft ist an der Sache eh dran.

Gruß
C.

wieso muß man? Man läßt die Lastschrift zurückgehen und gut
ist es. Wenn man mag, KANN man natürlich Anzeige erstatten,
aber wozu sollte das gut sein? Mehr Geld bekommt man dafür
sicherlich nicht, aber durchaus mehr Ärger. Die
Staatsanwaltschaft ist an der Sache eh dran.

Hallo,
die Staatsanwaltschaft wird, glaube ich, nicht von selbst tätig, sondern vielleicht nur aufgrund einer Anzeige.
Weshalb sollte ich bei einer Anzeige Ärger bekommen. Das hängt von meiner Formulierung der Anzeige ab.
Wenn ich schreibe: „aus allen infrage kommenden Gründen“ kann der Staatsanwalt selbst entscheiden ob ein Straftatsbestand vorliegt und dann handeln.
Liegt nichts vor, stellt er ein.

Gruß:
Manni

Hallo,

die Staatsanwaltschaft wird, glaube ich, nicht von selbst
tätig, sondern vielleicht nur aufgrund einer Anzeige.

ja und? Sie ist doch schon tätig.

Weshalb sollte ich bei einer Anzeige Ärger bekommen. Das hängt
von meiner Formulierung der Anzeige ab.

Weil Ärger nicht nur darin bestehen muß, Ärger zu bekommen, sondern auch darin bestehen kann, Zeit investieren zu müssen.

Gruß
C.

wieso muß man? Man läßt die Lastschrift zurückgehen und gut
ist es. Wenn man mag, KANN man natürlich Anzeige erstatten,
aber wozu sollte das gut sein? Mehr Geld bekommt man dafür
sicherlich nicht, aber durchaus mehr Ärger. Die
Staatsanwaltschaft ist an der Sache eh dran.

Hallo,
die Staatsanwaltschaft wird, glaube ich, nicht von selbst
tätig, sondern vielleicht nur aufgrund einer Anzeige.
Weshalb sollte ich bei einer Anzeige Ärger bekommen. Das hängt
von meiner Formulierung der Anzeige ab.
Wenn ich schreibe: „aus allen infrage kommenden Gründen“ kann
der Staatsanwalt selbst entscheiden ob ein Straftatsbestand
vorliegt und dann handeln.
Liegt nichts vor, stellt er ein.

der SA braucht in sachen datenklau keine anzeige. er braucht es nur zu wissen.

Weil Ärger nicht nur darin bestehen muß, Ärger zu bekommen,
sondern auch darin bestehen kann, Zeit investieren zu müssen.

Hallo,

…weil viele aus diesem Grunde untätig bleiben, haben die Gauner
deshalb vielleicht so ein leichtes Spiel.

Gruß:
Manni

Hallo,

…weil viele aus diesem Grunde untätig bleiben, haben die
Gauner
deshalb vielleicht so ein leichtes Spiel.

ich schrieb nicht, man solle untätig bleiben, sondern ich schrieb, man müsse keine Anzeige erstatten, könne aber. Desweiteren schrieb ich, daß man in diesem Fall untätig bleiben könne, weil die Staatsanwaltschaft ohnehin schon ermittle.

Warum mußte ich das jetzt noch gleich alles wiederholen?

Grübelnd

C.

Warum mußte ich das jetzt noch gleich alles wiederholen?

Hallo,

Antwort mit Deinen eigenem Statement:
Du „mußtest“ das nicht alles wiederholen, „kannst“ es aber.

Gruß:
Manni

Warum mußte ich das jetzt noch gleich alles wiederholen?

Antwort mit Deinen eigenem Statement:
Du „mußtest“ das nicht alles wiederholen, „kannst“ es aber.

Falsche Antwort. Richtige Antwort: Weil Du meine Artikel nicht richtig gelesen und/oder verstanden hast.

C.

Warum mußte ich das jetzt noch gleich alles wiederholen?

Antwort mit Deinen eigenem Statement:
Du „mußtest“ das nicht alles wiederholen, „kannst“ es aber.

Falsche Antwort. Richtige Antwort: Weil Du meine Artikel nicht
richtig gelesen und/oder verstanden hast.

Hallo,
Nachkarten wollen zählt nicht.

Gruß:
Manni

Nachkarten wollen zählt nicht.

Wieso nachkarten? Ich werde doch richtigstellen dürfen, daß Du mir Aussagen unterschieben wolltest, die ich nie von mir gegeben habe.

C.