Wann bzw. innerhalb welcher Frist muss ein Mobilfunkanbieter nach Kündigung des Mobilfunkvertrages meine Daten löschen?
Hallo, die Antwort findet sich in § 95 Abs. 3 TKG: „(3) Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen. § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__95.html). Buchhaltungsrelevante Daten, also Rechnungen, Daten über erhaltene Zahlungen (nicht aber Eizelverbindungsnachweise) darf bzw. muss der Mobilfunkbetreiber 10 Jahre aufbewahren. Diese Angaben dürfen aber beispielsweise nicht mehr für Marketingzwecke genutzt werden.
Freudliche Grüße,
W.H.
Hallo,
einen Teil der Daten behalten die bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen beim Finanzamt (da sie ja ihre Steuererklärungen prüfbar machen müssen). Gesprächsdaten soweit ich weiß 80 Tage …
VG KM
Hallo, genau weiß ich es nicht. Verbindungsdaten werden 8 Wochen aufbewahrt und darüber hinaus, wenn die Kosten angezweifelt werden.
Vertragsunterlagen sind aber etwas anderes. In einem Betrieb werden Vertragsunterlagen bis zu 7 Jahren - auch aus steuerlichen Gründen aufbewahrt. Ich gehe daher davon aus, dass die Vertragsunterlagen zwischen 7 und 10 Jahre aufbewahrt werden dürfen.