Moin allerseits,
eine Menge von Krankenkassen verbreitet nun, dass die Ausstellung einer PIN für die e-rezept app explizit aus Datenschutzgründen nur bei persönlichem Erscheinen oder via Postident möglich sei, man diese also nicht mit einem einfachen Click bestellen könne.
Vergleichen wir das mal mit der PIN Austellung bei der Bank/Sparkasse:
Sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Bank:
- hat man sich bei „Beitritt“ ausgewiesen
- erhält man die (NFC fähige) Karte ohne die Notwendigkeit, den Ausweis zu zeigen, zugeschickt
- erhält man (nachfolgend) die PIN in einem einfachen Brief zugeschickt, den jeder öffnen kann, der Zugang zu dem Postfach hat
Unterschiede:
- Bei der Sparkasse muss man sich nicht extra nochmal ausweisen, um eine initiale oder eine neue PIN zu bekommen. Der „Empfänger“ kann im worst-case mit Karte und PIN das Konto des rechtmässigen Inhabers leerräumen.
- Bei der Krankenkasse kann ein unrechtmässiger „Empfänger“ von Karte und PIN ebenso auf die Daten zugreifen. Das ist ganz unabhängig davon, ob der rechtmässige Empfänger sich ausgewiesen hat oder die PIN mittels Click bestellt hat.
Es soll in der Antwort nicht darum gehen, dass es aus anderen Gründen verpflichtend für die Krankenkasse sein könnte, den Ausweis des Karteninhabers gesehen zu haben.
Es geht hier nur darum, dass mit dem Datenschutz argumentiert wird.
Welcher Teil unterliegt bei der Bestellung der PIN denn mehr dem Datenschutz als bei Banken und Sparkassen und macht es somit obligatorisch, dass man „persönlich erscheint“?
Gruss
mt6502