Hallo Friendly,
das ist nicht so ohne tiefere Kenntnis der Details zu beantworten.
Welche Funktionen genau hat das Kassensystem?
Hat es eine Verbindung zu anderen Systemen, z.B. einer Praxisanwendung, in der Diagnosen, Therapien, Untersuchungsergebnisse usw. gespeichert werden?
„Patient x hat Medikament y z mal verschrieben/verkauft bekommen.“ … das „verschrieben“ spricht dafür, dass es nicht nur um Quittungen für Zahlungen, sondern auch um Rezepte und deren Inhalte geht, oder?
Welche „Datenbank“ ist denn gemeint? Die des Kassensystems?
Gerade bei Gesundheitsdaten ist eine Menge zu beachten, da dies unter „besondere Arten von Daten“ fällt.
Für eine Zulässigkeit könnte es sprechen, wenn die Verarbeitung der Daten für die Erfüllung des Zwecks erforderlich ist, d.h. wenn die genannten Informationen später tatsächlich benötigt werden und die Suchfunktion einem anerkanntermaßen zulässigen Zweck dient (und nicht nur zur Befriedigung der Neugierde ). Wenn es beispielsweise darum geht, dass man nicht versehentlich einem Patienten ein nicht ungefährliches Medikament in größeren Mengen abgibt, als er es benötigt, ist das auf jeden Fall eine Rechtfertigung.
Gegen eine Zulässigkeit könnte das Prinzip der Datensparsamkeit sprechen, wenn die Daten für die Erfüllung des Zwecks nicht erforderlich sind.
Wichtig wäre noch, wie die Daten im Kassensystem gegen unerlaubten Zugriff geschützt sind (physischer Zutritt, Zugriff, Berechtigungsteuerung usw. usw.)
Eine Weitergabe der Daten an Dritte (außerhalb der Praxis) erfolgt ja sowieso nicht, oder?
Eigentlich müsste man für das gesamte Kassensystem inkl. aller ggf. vorhandenen technischen oder prozessualen Verknüpfungen zu anderen Systemen ein Datenschutzkonzept erstellen, d.h. sich die gesamte Anwendung und die Prozesse anschauen und die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten im Einzelnen prüfen, außerdem schauen, ob die so genannten „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ (im Datenschutz-Jargon „TOMs“ genannt) nach § 9 BDSG und Anhang dazu ausreichend und angemessen sind.
Arztpraxen sind datenschutzmäßig teilweise die reine Wüste, da kümmert sich derzeit erstaunlicherweise kaum jemand drum, aber das wird eines Tages sicher mal kommen. Irgendwann schießt sich die Aufsichtsbehörde mal darauf ein, und dann geht es los, spätestens, wenn es mal irgendwo ein größeres Leck gegeben hat und Patientendaten in dem vielzitierten Papierkorb der Autowaschanlage (Lidl-Vorfall) gefunden wurden.
Tja, also, wenn ich Dir da eine einigermaßen sichere Antwort geben soll, bräuchte ich sehr viel mehr Informationen.
Viele Grüße
Sebastian