Aufgrund solcher Diskussionen habe ich mich hier weitestgehend zurückgezogen und werde daher in diesem Thread auch nicht weiter antworten. Du redest hier von der Ausgangssituation mit der man in eine notwendige Prüfung hineingeht, ich vom Ergebnis dieser Prüfung, da der von mir beanstandete Satz sich auf genau dieses Ergebnis bezieht).
Man muss im Hinterkopf haben, dass man eine entsprechende Prüfung vornehmen muss. Spannend ist aber doch, was dabei regelmäßig als Ergebnis raus kommt. Und da kommen wir aus der Theorie, was Ausnahme sein sollte, in die Praxis. Denn die Realität sieht so aus, dass ich hieran als langjähriger Unternehmensjurist und zeitweiliger DSB, der so diverse große Internetprojekte datenschutzrechtlich betreut hat, höchst selten überhaupt mal mehr als den Hauch eines Gedankens beim Mailversand verschwende, weil es einfach so vollkommen offensichtlich ist, dass das Thema keine Rolle spielt. Wenn ich ausnahmsweise tatsächlich darüber nachdenke, komme ich regelmäßig zu dem Ergebnis, dass ein BCC nicht notwendig ist. Ich kann mich ehrlich gesagt an keinen Fall erinnern, in dem ich aus datenschutzrechtlichen Gründen im Ergebnis ein BCC für notwendig erachtet hätte. Das ist im B2B-Geschäft kein Einzelschicksal, sondern vollkommen normal. Ausnahmen hatte ich schon genannt. Im B2C sieht das etwas anders aus, aber auch da gibt es mehr als genug Vorgänge für die es nicht anders als bei den Kollegen im B2B-Geschäft aussieht. D.h. wenn man für einen logischen Moment über einen „default BCC“ geht (was du beschreibst, und durchaus richtig ist), landet man - abgesehen von beschriebenen Ausnahmen - mit schöner Regelmäßigkeit bei der Zulässigkeit eines CC, und daher bleibe ich dabei, dass die Aussage, dass BCC (als Ergebnis einer entsprechenden Prüfung) „grundsätzlich notwendig wäre“, falsch ist.
BTW: Ich kann mich dann an genau einen Fall (vor DSGVO) erinnern, in dem die etwas fragwürdige Nutzung einer Mailadresse mal zu Ärger geführt hat. Und da ging es um eine querulatorische Mitarbeiterin eines Unternehmens, die schon gekündigt war, und damit allen Beteiligten ein kleines „Abschiedsgeschenk“ mache wollte. Da durfte ich dann ein kleines Briefchen an die Behörde schreiben, und das Thema war erledigt).