Liebe/-r Experte/-in,
mich beschäftigt folgende Frage:
Darf eine Personalvermittlung Daten bzw. Berwerbungsunterlagen eines Bewerbers an den eigenen Auftraggeber weitergeben, wenn der Bewerber diesem nicht ausdrücklich zugestimmt hat?
Hintergrund:
Ein Arbeitssuchender erhält einen Vermittlungsvorschlag des Arbeitsamtes, in dem eine Personalvermittlung „für einen Kunden“ sucht. Der Bewerber ist ja vom Arbeitsamt verpflichtet, sich dort zu bewerben. Aber dürfte die Personalvermittlung diese Unterlagen nun einfach an Dritte weitergeben?
Ich kenne es eigentlich von seriösen Personalvermittlern so, dass man extra eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben muss und man grundsätzlich informiert wird, bevor die Unterlagen an einen Kunden weitergegeben werden.
Wer kann mir näheres dazu sagen? Idealerweise unter Nennung der Rechtsgrundlage. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass unseriöse Personalvermittler auf diesem Weg Daten sammeln und die Situation, dass Arbeitssuchende sich auf die Vorschläge des Arbeitsamtes bewerben müssen, ausnutzen.
Wie würde ein seriöser Personalvermittler reagieren, wenn ein Bewerber im Anschreiben die Weiterleitung seiner Daten/Unterlagen, von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht?
Vielen Dank.
Gruß
S.J.