Datenschutz Polizei

Guten Tag miteinander,

Herr X war mit Frau y leiirt. Das ganze ging ein Jahr lang gut. Herr X hat eine strafrechtliche Vergangenheit. Frau Y wusste davon nichts. Nun kam es zum Streit Frau Y hat geahnt das Herr X was zu verbergen hat. Nun ist Frau Y zur Polizei gegangen und hat dort Anzeige erstatten wollen wegen KV. Die Polizei hat die Anzeige nicht aufgenommen da nichts zu sehen war an Verletzungen. Nun hat der Polizist Frau Y das komplette Strafregister von Herrn X vorgelesen.
Wie ist eure Meinung dazu ist das „fair“ von der Polizei bezüglich des Datenschutzes???

Hallo,

Normalerweise duerfte das die Polizei nicht, wie Sie schon bemerkt haben aifgrund des Datenschutz

Das habe ich mir halb gedacht. Gibt es Möglichkeiten gegen den Bediensteten vorzugehen?? Habe es schriftlich was er gesagt hat. Frau Y konnte das auch nur von ihm wissen

Hallo,

Normalerweise duerfte das die Polizei nicht, wie Sie schon
bemerkt haben aifgrund des Datenschutz

Hallo!

Eine Anzeige wegen „KV“ mangels erkennbarer Tatspuren nicht aufzunehmen, ist Quatsch.
Natürlich darf die Polizei ohne konkrete Rechtsgrundlage keine polizeilich/strafrechtlich relevanten, personenbezogenen Daten an „Dritte“ weitergeben.
Eine solche Rechtsgrundlage ist „hier“ nicht erkennbar.

Gruß,
Christian

Hallo Sandar1983,

zu Deiner Schilderung ist rechtlich nur eine Antwort möglich.

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (hier Privatperson) hat nichts mit Fairnes zu tun, sie ist schlicht unrechtmäßig. Es verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte des Mannes, egal was er vorher getan hat. Ein klarer Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze.

MfG

Daniel

Nach Österreichischer Rechtsordnung (allgemein gesehen kein konkreter Fall)

Grundsätzlich hat die Polizei jede Anzeige aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Ob Verletzungen zu sehen sind oder nicht ist nicht unbedingt relevant. Möglicherweise ist eine Nötigung oder gefährliche Drohung anzunehmen. Die Beurteilung des Sahverhaltes obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei.

Strafregisterdaten düfen anderen Personen auch der eigenen Frau nicht mitgeteilt werden. Wenn kein konkreter gerichtlich strafbarer Sachverhalt vorhanden ist, darf die Polizei eine Strafregisteranfrage (Code A) gar nicht machen.

Ich würde eine Anzeige gegen den Beamten nach dem DSG an die zuständigen Behörden erstatten und eine Abschrift an das BMI - Beschwerdestelle und die Datenschutzkommission übermitteln.

MfG

Das ist eindeutig rechtswidrig! Personenbezogene Daten eines anderen dürfen in dieser Form nicht weitergegeben werden! Datenschutzverletzungen in dieser Form sind (wenn man es beweisen kann) sogar strafbar (siehe Datenschutzgesetz des betreffenden Bundeslandes) und müssen für diesen Beamten zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

mfg!

Gten Tasg,
das ist mit Datenschutz nicht vereinbar. Ich würde gegen den Beamten einen Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen. Sie ist zu richten an den Behördenleiter des Beamten, Polizeipräsident oder Landrat. Im Text den Vorfall so schildern wie in dieser Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
W.G.

Meiner Meinung nach, hätte der Polizist die Anzeige aufnehmen müssen (unabhängig ob Verletzungen zusehen seien, dafür ist ein Amtsarzt zuständig) und er hätte diese Informationen über das Strafregister auch nicht preisgeben dürfen.
Zu prüfen wäre sogar, ob der Polizist die Daten überhaupt hätte abfragen dürfen…
Dazu gibt es je nach Bundesland aber unterschiedliche Voraussetzungen.

Moin,

Meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das hätte so nicht passieren dürfen.
Herr eines jeden Strafverfahrens ist der Staatsanwalt und nicht die Polizei. Dort sind nur Vernehmungen zulässig. Eine Offenbarung einer Strafakte ist dort nicht zulässig.

M.f.G.

Nobbi69

Guten Tag!

Nach den Richtlinien des Datenschutzes ist die Weitergabe von solchen Daten nicht erlaubt. Ausserdem hat die Polizei die Pflicht, auch Anzeigen von KV-Delikten aufzunehmen, wenn man „nichts sieht“. Denn die Tat kann auch schon zurückliegen und die Schilderungen mögen vielleicht glaubhaft sein.

Sollte Frau Y mal in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gewesen sein, bei der Herr X angeklagt war, kann sie auch auf diesem Wege an die Daten gelangen.

Aber um die Frage zu beantworten: Nein, nicht fair. Datenschutz!

Hallo Sander 1983, entschuldige die verspätete Antwort, ich war aber verreist.
Zu deinem Fall gibt es nur wenig zu sagen denn

  1. die Polizei gibt grundsätzlich keinerlei Daten weiter. An niemanden. Wenn es doch getan wurde, dann wäre es sicherlich falsch.
  2. Die Polizei nimmt Anzeigen entgegen und gibt sie an die Stelle weiter, die darüber entscheidet. Das wäre im Falle einer Körperverletzung die zuständige Staatsanwaltschaft. Voraussetzung ist ein unterschriebener Strafantrag des Geschädigten. Die Sta kann dann sagen, es besteht keinerlei öffentliches Interesse oder es liegt keine Straftat vor und stellt das Verfahren ein. Die Polizei nicht.
    Ich bin aber grundsätzlich vorsichtig, wenn in solchen Fällen solche Behauptungen von dritten oder vierten Personen aufgestellt werden. Aus der Erfahrung weiß ich, dass sich der wirkliche Sachverhalt meist anders dargestellt hat. Also immer alles kritisch betrachten, auch wenn der Sympathieträger der andere ist.
    Gruß vom Schutzmann

Kann ich mir nicht vorstellen, aber Ihnen steht frei, sich bei der Behördenleitung zu beschweren.

Hallo Sander1983,

die Situation die du beschrieben ist, ist rechtswiedrig. Die Polizei darf aus Datenschutz keine internen Daten, die über eine Person gespeichert sind herausgeben.
In diesem Fall hat dser Polizeibeamte, gegen das Datenschutzgesetz verstoßen und damit hat er sich selbst strafbar gemacht. In diesem Fall, darf man sich bei der zuständigen Stelle beschweren, sodass das betroffende Polizeibeamte ein Disziplinarverfahren erhält.
Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

Mit freundlichen Grüßen

LightningSoul

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Auszüge aus dem Strafregister weitergeben.