Hallo,
Person A erhält von Person B ein Schreiben. A fragt sich, woher B die Adresse hat. Einfach mal durch die Häuser ziehen und auf alle Klingeln und Briefkästen schauen bringt nichts, da der Name von A weder auf der Klingel noch auf dem Briefkasten steht, wozu A auch nicht verpflichtet ist.
Da B die eigene Anschrift im Schreiben angegeben hat, fragt A schriftlich bei B mit, woher B die Adresse von A hat und setzt eine Frist von zwei Wochen. Zwei Wochen sind rum und A hat kein weiteres Schreiben und somit keine Antwort von B erhalten.
A hat mal da gearbeitet, wo B jetzt arbeitet. Die Vermutung, dass B die Adresse von A von dem AG hat, liegt nahe.
Ist der AG berechtigt, B die Adresse von A zu geben? Ausnahmslos nein oder gibt es Fälle, die den AG dazu berechtigen, B die Adresse von A zu geben?
Wenn B selbst beim AG direkten Zugriff auf die Adresse von A haben sollte, darf B diese privat nutzen?
Oder könnte B noch anderweitig an die Adresse von A gekommen sein?
Wenn das aber mit dem AG so gewesen sein sollte oder B beim AG selbst direkten Zugriff haben sollte, was ist in diesen Fällen für A möglich, 1. final zu erfahren, wer wann wem welche Daten gegeben hat oder für sich privat genutzt hat und 2. dies zu sanktionieren, sodass der AG und, oder B bestraft werden und welche Strafen sind dann möglich? Muss sowas der Polizei gemeldet werden oder einem Datenschutzbeauftragten (welchem?) und welcher Straftatbestand oder gegen welche anderes Gesetz und Paragraphen wurde verstoßen?
Danke.
Gruß.
Bud