Hallo, mich interessiert die Rechtslage in folgendem Fall.
Steuerpflichtiger ist Gewerbetreibender und in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig kranken- und pflegeversichert. Die Krankenkasse fordert regelmäßig Einkommensnachweise zur Festsetzung des Beitrages an.
Der Steuerpflichtige ist etwas im Verzug mit der Einreichung der Einkommensnachweise. Unter anderem liegt der endgültige Einkommensteuerbescheid noch nicht vor (nur ein geschätzter wurde erlassen). Somit hat der Stpfl. der Krankenkasse mitgeteilt, daß der richtige ESt-Bescheid eben noch nicht da ist und später nachgereicht wird.
Die Krankenkasse hat nun beim Finanzamt nachgefragt und von dort die Mitteilung erhalten, daß das betreffende Jahr bereits mit einem Einkommensteuerbescheid veranlagt wurde.
Frage:
Darf das Finanzamt an die Krankenkasse die Auskunft geben, daß es für den Stpfl. für das Jahr X einen Einkommensteuerbescheid gibt?
Besten Dank im voraus.
Ronald