Datenschutz Steuergeheimnis Krankenkasse

Hallo, mich interessiert die Rechtslage in folgendem Fall.

Steuerpflichtiger ist Gewerbetreibender und in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig kranken- und pflegeversichert. Die Krankenkasse fordert regelmäßig Einkommensnachweise zur Festsetzung des Beitrages an.

Der Steuerpflichtige ist etwas im Verzug mit der Einreichung der Einkommensnachweise. Unter anderem liegt der endgültige Einkommensteuerbescheid noch nicht vor (nur ein geschätzter wurde erlassen). Somit hat der Stpfl. der Krankenkasse mitgeteilt, daß der richtige ESt-Bescheid eben noch nicht da ist und später nachgereicht wird.

Die Krankenkasse hat nun beim Finanzamt nachgefragt und von dort die Mitteilung erhalten, daß das betreffende Jahr bereits mit einem Einkommensteuerbescheid veranlagt wurde.

Frage:
Darf das Finanzamt an die Krankenkasse die Auskunft geben, daß es für den Stpfl. für das Jahr X einen Einkommensteuerbescheid gibt?

Besten Dank im voraus.

Ronald

Hallo,
grundsaetzlich darf das Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe dies machen, allerdings scheint es da doch auch sehr auf die individelle Fallkonstellation anzukommen - Ich habe dazu im Internet das gefunden - FG Baden-Württemberg, Az.: 13 K 1934/15, Urteil vom 22.4.2016
Wenn man sich die Urteilsbegründung durchliest, erkennt man schnell, dass es offenbar nicht so einfach ist.
Ich kann jetzt leider nicht sagen ob in dem geschilderten Fall das Finanzamt korrekt gehandelt hat oder nicht.
Ich persönlich meine - es ist so, dass das Finanzamt der Kasse lediglich mitteilen darf, dasss ein Bescheid erlassen wurde oder noch nicht erlassen wurde, aber keine konkreten Inhalte der Kasse mitteilen darf.
Gruss
Czauderna

Eben das bezweifelte ich ja. Ich habe hierzu noch nicht in die AO geschaut, aber ich weiß, daß das Steuergeheimnis recht weitgefaßt ist. So dürfen ja noch nicht einmal personenbezogene Daten weitergegeben werden (Vorname, Nachname, …), so auch im AEAO erläutert.

Amtshilfe? Ist denn die Krankenkasse ein Amt oder zählt etwa schon „öffentlich-rechtlich“?

Hallo,
ja, die GKV-Kasse hat sogar den Behördenstatus.
Ich kann mich auch an einen Fall erinnern (liegt allerdings schon etwas zurück), da hatte eine Versicherte uns erklärt, dass sie keine Einkommensteuererklärung machen müsse, obwohl sie ein Mietshaus besaß. Nachweisen konnte und wollte sie das auch nicht, also haben wir im Rahmen der Amtshilfe uns das bestätigen lassen und das Finanzamt hat es damals auch gemacht.
Wie gesagt, ich denke, dass es grundsaetzlich richtig ist - es werden ja auch umgekehrt Daten von den Kassen an die Finanzämter übertragen und zwar ganz konkrete Daten.
Gruss
Czauderna