Datenschutz VS Transparenz in der "Gehaltsrunde"

Guten Tag, über die Beantwortung folgender Frage würde ich mich sehr freuen:

A arbeitet als Fachkraft in einem großen Unternehmen in der Rechtsabteilung als Anwalt. Neben dem Chef (X) gibt es eine kaskadierendes Hirarchie mit nachgelagerten Leitern von Schwerpunktgruppen.

Ein mal jährlich gibt es in diesem Führungskreis Gehaltsgespräche über die jeweils darunter liegenden Stufen. Dabei erfahren jeweils alle Anwesenden die exakten Gehälter und Boni der Angestellten und müssen die Runde verlassen, wenn über den eigenen Rang debattiert wird.
Diese Praxis wird im Unternehmen uneinheitlich gehandhabt.

Es existiert immer ein Betreuer für jede nicht-Führungskraft als fachlicher Vorgesetzer, disziplinarischer Vorgesetzter aller Mitarbeiter ist X.

A fragt sich, ob nicht ein schutzwürdiges Interesse an der vertraulichen Behandlung der Gehaltszahlen besteht. Er möchte nicht, dass „fremde“ Führungskräfte sein Gehalt kennen und dieses mitbestimmen können. Insbesondere fürchtet er, dass sachfremde Erwägungen hinter verschlossenen Türen vorliegen können.

Ich frage A was sich dadurch verbessert, wenn weniger Führungskräfte die Höhe seines Gehaltes wissen. Mit sachfremden Erwägungen ist immer zu rechnen. Der Datenschutz wird dadurch gewährleistet, dass die Zahlen in der Führungsebene bleiben.

So lange das Gehalt und das Arbeitsklima stimmt, lohnt es sich nicht, im Betrieb Unruhe reinzubringen. Es wird nicht gerne gesehen, wenn man Konflikte nach außen trägt, z.B. Anwälte mit einschaltet, wenn das nicht unbedingt notwendig ist.

Vielen Dank für die Einschätzung.
Wie würde sich folgender Umstand auswirken?

Abwandlung
B ist in einer ähnlichen Lage und seit ca einem Jahr im Haus. Sie hat sich sehr angestrengt und wurde nicht befördert, obwohl dies ihrer Leistung (Gute Resultate in der Zielvereinbarung) und ihren Aufgaben (mehr Verantwortung seit 6 Monaten) entspricht. B hat die inoffizielle Information erhalten, dass im Führungskreis die Aussage erfolgte, dass es keine „Blitzkarriere“ gibt.
B empfindet dies als nicht sachgerecht über erwägt rechtliche Schritte. Wird Sie Erfolg haben?

Das Unternehmen legt auf eine längere Bewährung Wert. Das ist ein objektives Auswahlkriterium, somit nicht willkürlich (obwohl dem Arbeitgeber ein gewisses Willkürrecht durchaus zusteht) und insbesondere nicht diskriminierend im Sinne des AGG. Was daran ist rechtlich zu beanstanden?

Ganz ehrlich: Das Alles hier ist so wage und unvollständig: B sollte einfach mal einen Anwalt aufsuchen und einen niedrigen dreistelligen Betrag in eine Erstberatung inverstieren …

Vielen Dank für die Einschätzungen

Wir können viel diskutieren.
Ein höheres Gehalt per Gericht einzufordern wirkt sich nicht positiv aufs Arbeitsklima aus.