Hallöchen liebe Weise und Wissende,
nehmen wir mal ein kleines fiktives Unternehmen, so eine Mischung aus der „Softwareschmiede von um die Ecke“ mit „der Personalvermittlung aus dem Telefonbuch“.
Man stellt im Hinterhof ein bisschen Software her und vermittelt im Rahmen von Dienstleistungsverträgen Freiberufler an Konzerne und Behörden.
Jetzt sei der Laden groß genug, einen Datenschutzbeauftragten zu benötigen.
Der Leiter der Produktentwicklung sei im Ermessen der Geschäftsführung sowohl charakterlich als auch fachlich für diese Position qualifiziert.
In Wikipedia kann man Folgendes lesen:
„Die erforderliche Zuverlässigkeit erfordert, dass kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion besteht. Ein solcher besteht vor allem bei allen Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen (etwa wegen Beteiligung an seinem Vermögen, wie z. B. Teilhaber oder Gesellschafter) oder Leitungsfunktion haben. Geschäftsführer oder der Abteilungsleiter, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, scheiden deshalb regelmäßig aus.“
Auch das LDI sagt:
„Es gilt das Grundprinzip, dass die zu Kontrollierenden nicht selbst die Kontrolle ausüben dürfen. Daraus ergibt sich, dass die Leitung sowie Beschäftigte der Personal- und EDV-Abteilung nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sein können.“
Jetzt zur Frage, ist jemand, der eine Führungsposition hat, automatisch als DSB disqualifiziert?
Ist auch der Leiter Produktentwicklung automatisch disqualifiziert, obwohl er im Sinne seiner Funktion herzlich wenig mit personenbezogenen Daten zu tun hat, sogar in der Tat derjenige sei, der in der Vergangenheit TOM’en initiiert und überwacht hat?
Müsste das Unternehmen den DSB als externe Dienstleistung einkaufen, obwohl sie eine ihrer Ansicht nach eine hinreichend neutrale & qualifizierte Person besitzen, nur weil diese Person bereits Führungsverantwortung hat?
Gruß und Danke,
Michael