Guten Tag,
nach Erhalt einer Initiativbewerbung (Minibetrieb) per E-Mail fand ein Vorstellungsgespräch statt. Soweit sogut. Bewerber würde gerne anfangen, Fa. hätte ihn gerne.
Allerdings fehlten die Zeugnisse. Auf Nachfrage erwähnte der Bewerber, er hätte noch keine Datenschutzerklärung erhalten (wovon vorher nie die Rede war und er in gleicher mail sogar noch (ungefragt) seine Bankverbindung f.d. Erstattung der Bewerbungskosten mitteilte).
Es scheint, als sei dies nur vorgeschoben, weil Bewerber keine Zeugnisse hat oder schicken will.
Falls das nicht so sein sollte, gibt es eine kurze Standardformulierung bzg. Datenschutz?
Dickes Dankeschön!