Datenschutzgrundverordnug: Referenzlisten

Hallo zusammen,
wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft und möchten eine Verwaltung für unser MFH bestellen. Der eine Kandidat schickt uns eine lange Referenzliste mit den von Ihm verwalteten Objekten (illegal?), der andere verweist auf die DSGVO. Wer hat Recht?
Kann man als Kunde ( das kann ja auch für Handwerker aller Art und andere Gelegeheiten gelten) gar keine Referenzen mehr einfordern? Oder müssten/könnten sich die Unternehmen zumindest von jedem einzelnen Kunden die schriftliche Erlaubnis einholen, sie als Referenz zu benutzen?

Man kann auch bereits bei Auftragsschluss mit einem Kunden vereinbaren, ob er damit einverstanden ist, in einer Referenzliste genannt zu werden.
Wer keine Liste anbieten kann oder will, muss halt sehen wie er neue Kunden findet.
Übrigens, bei Öffentlichen Ausschreibungen ist es schon seit Urzeiten so, dass Firmen geeignete Nachweise über ihre Leistungsfähigkeit und Qualität beibringen müssen (so noch nicht bekannt).

MfG
duck313

Hallo,

die DSGVO soll den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Entsprechend müsste man sich ansehen, welche Daten in der Referenzliste angegeben werden.

Wenn dort z.B. die WEG Kuckucksweg 17 genannt wird, sind das aus meiner Sicht keine personenbezogenen Daten.

Wird hingegen angegeben Peter Müller, Inhaber MFH Kuckucksweg 17 ist das ein personenbezogenes Datum und entsprechend wäre eine Veröffentlichung zumindest sehr fragwürdig.

Aus meiner Sicht haben viele vor der DSGVO Angst. Ich kann es nachvollziehen, die angedrohten Strafen im Fall der Zuwiderhandlung sind drakonisch. Aber die die Reaktion erscheint mir oftmals kopflos und übertrieben - und so gibt es viele Falschaussagen, anstatt sich einmal vernünftig mit einem Berater zusammenzusetzen.

Es ist tatsächlich schwierig. Wenn ich einen Fliesenleger suche und den frage, ob er Referenzen vorweisen kann, wäre es falsch, wenn er mir die Nachbarn aufzählen würde, bei denen er schon gearbeitet hat. (Es sei denn, die haben ihr Einverständnis dazu gegeben.) Aber der Fliesenleger könnte Fotos seiner Arbeit machen. Und die könnte er mir als Katalog vorlegen.

Grüße
Pierre

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Wenn man eine Person als Referenzkunden benennen möchte, dann geht das nur mit Einwilligung.
Wenn ich ein Einfamilienhaus als Referenz angeben möchte, dann ist darüber auch eine sehr begrenzte Personenzahl identifizierbar, auch da würde ich die ausdrückliche Erlaubnis einholen.

Ich mache es so:
Ich mache Fotos, auf denen viel von der Arbeit erkennbar ist - aber nichts, was auf den Kunden schließen lässt.
Daraus fertige ich ein Blatt an, dass ich mit „Sanierung eines Einfamilienhauses mit gehobener Ausstattung“ betitele.
Aus moralischen Gründen, nicht wegen der DSGVO, zeige ich dem Kunden das und frage, ob ich dies einzelnen Interessenten als Referenzobjekt vorlegen darf. Schließlich hat er die Arbeiten bezahlt, da frage ich vor der Verwertung für meine Zwecke nach („moralische“ Begründung).

Danke an alle für die Beiträge. So ähnlich habe ich es mir auch gedacht.
Wenn ich mir die Referenzliste so anschaue, so erscheint es es mir doch zumindest fragwürdig, diese von einer Hausverwaltung zu bekommen, die eigentlich gerade in juristischen Dingen sorgfältig sein sollte.

Sag mal, liest du immer nur die Hälfte?

Alle unseriös?
https://duckduckgo.com/?q=hausverwaltung+referenzen&t=ffab

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Nö, tu ich nicht. Aber es sei mir meine eigene Meinung gestattet über die Wahrscheinlichkeit dieser Möglichkeit hinsichtlich der mir zugeschickten Liste.