Hallo, mich interessiert, wie ihr das seht, denn ich bin ganz schön verärgert darüber.
Todesfall in der Familie, ländliche Region, es gibt genau eine Zeitung. Die Todesanzeige in der Zeitung muss auch sein, um alle zu erreichen. Es ist eine Altersgruppe, wo nicht alle internetaffin sind.
Mit Bestatter abgesprochen, dass wir weder dessen noch ein anderes Online-Trauerportal nutzen wollen. Der Name des Verstorbenen soll nicht im Internet stehen.
Traueranzeige geschaltet, steht sie im Online-Trauerportal der Zeitung! Dort kann man dann so blöde Gimmicks wie eine digitale Kerze anzünden oder einen Kommentar abgeben. Wir aus allen Wolken gefallen, Bestatter angerufen, der hat uns gezeigt, dass er bei der Traueranzeigenbestellung extra erwähnt hatte, nicht in deren Trauerportal.
Zeitung angerufen, meinen die, wenn man eine Traueranzeige aufgibt, dann ist das immer dabei. Das kann man nicht abbestellen!
Seit der Zeit gibt es bei der Witwe so nette Anrufe wie Microsoft warnt, ihr Computer hätte einen Virus, dreimal Enkeltrickversuche, andere Anrufe in gebrochenem Deutsch, man versucht ein Ja von der Witwe zu hören.
Klar doof, dass die der Verstorbene und seine Frau bei der Telekom seit Urzeiten ist und damit die Telefonnummer im Telefonbuch, auch online.Das würde nie geändert.
Glücklicherweise ist die Witwe da fit bei solchen Anrufen, aber das muss doch nun nicht sein.
Deshalb meine Frage: Ist es datenschutzrechtlich in Ordnung, dass die Zeitung automatisch die Online-Veröffentlichung der Traueranzeigen macht? Das steht nämlich auch nur auf dem Trauerportal, nicht wenn man über die Zeitungsseite oder bei der Zeitung selbst eine Traueranzeige aufgibt. Ich denke das ist nicht richtig, vor allem ihr Trauerportal ist auch noch ein Zusammenschluss von mehreren Tageszeitungen, das deckt dann über 100 km2 ab.
Klar hat die Zeitung vielleicht zivilrechtlich die Möglichkeit zu sagen, Traueranzeigen bei uns nur, wenn Sie auch mit dem Trauerportal einverstanden sind. Obwohl selbst da bin ich mir nicht sicher, denn man hat keine Alternative das sonst bekannt zu geben.
Aber ohne Hinweis auf diesen Zwangseintrag bei Bestellung der Traueranzeige, das geht doch nicht. - Oder sehe ich das komplett falsch?