Liebe Zoll-Auskenner,
(ich schreib jetzt mal nicht direkt an @Littlescare, die Frage ist ja für alle da…) -
Gegeben sei ein Unternehmer, der aus irgendwelchen Komponenten Produkte herstellt, die u.a. nach Serbien ausgeführt werden. Da Serbien eine Zollpräferenz gewährt, wenn es sich bei diesen Produkten um EU-Ursprungsware handelt, überzeugt er sich davon, dass die hierfür notwendigen Bedingungen (3 der verarbeiteten Komponenten müssen ihrerseits EU-Ursprungsware sein) erfüllt sind und versieht bei der Ausfuhr nach Serbien jeweils die Handelsrechnung mit einer Ursprungserklärung, weil die Lieferungen im Einzelfall jeweils nur etwa 3.000 € wert sind.
Das zuständige Hauptzollamt ordnet jetzt eine Präferenzprüfung für eine ungefähr sechs Jahre alte Ursprungserklärung an, und der Unternehmer kümmert sich aktuell um die Lieferantenerklärungen, die für den formgerechten Nachweis des Ursprungs notwendig sind.
Jetzt überlegt er sich: Hätten ihm diese Lieferantenerklärungen bereits zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen, zu dem er die Ursprungserklärung abgegeben hat (d.h. er müsste jetzt dafür sorgen, dass die Erklärungen rückdatiert werden), oder genügt es, dass er den Ursprung der Komponenten kannte, und die Lieferantenerklärungen können auch mit aktuellem Datum für das betreffende Jahr in grauer Vorzeit ausgestellt werden?
Für Hinweise dankt
MM