Dating Plattform Abofalle

Hallo,
von Sohnemanns Konto (gerade 18) wurden 99€ abgebucht von einer DIE GmbH. Man findet jede Menge zu dieser Firma und deren diversen Dating-Plattformen. Ob das rechtens ist, ist mindestens zweifelhaft. Wir würden die Lastschrift einfach zurückbuchen lassen und vorsorglich kündigen.

Die Frage ist nur, wo kündigen? Auf der Abbuchung ist nicht ersichtlich, um welches Dating-Portal es sich handelt, nur eine Kundennummer ist angegeben. Mein Sohn erinnert sich an nichts, in seinen E-Mails kann er nichts finden. Ich hab auf allen Portalen, die hier gelistet sind (https://www.anwalt.de/rechtstipps/ungewollte-abbuchung-und-abofalle-der-d-i-e-gmbh-jedermann-inkasso-vertrauliche-hilfe-vom-anwalt-159223.html) versucht, das Passwort zurückzusetzen, aber nirgends ist seine E-Mailadresse registriert.

Hier (https://www.die.gmbh/Membership) könnte man zwar genaueres erfragen, aber ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, vielleicht haben sie ja die Adresse meines Sohnes gar nicht und ich würde sie ihnen hiermit frei Haus liefern.

Also, Lastschrift zurückbuchen und abwarten? Oder was kann man sonst machen?

Danke
Martin

Hallo,

lustige Kiste mit der Firma. Man findet im Netz ganz viele Seiten von Anwälten, die sich fast so lesen, als wäre der Widerspruch gegen die Firma ihre Hauptbeschäftigung. Wenn man gerade einen guten Tag hat, könnte man auf die (unbewiesene) Idee kommen, dass die Firma und ein paar Anwälte unter einer Decke stecken und ein wunderbares Kreisel-Spiel entwickelt hätten…

Was sagt die Verbraucherzentrale dazu?

Unser Tipp: Bereits abgebuchte Beträge können Sie von Ihrer Bank zurückfordern lassen. Erklären Sie schriftlich die Anfechtung und vorsorglich die Kündigung, um künftige Abbuchungen zu verhindern. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie Unterstützung, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

Quelle: Verbraucherzentrale MV

Und hier schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg interessantes zum Thema.

Grüße
Pierre

4 Like

Das habe ich bei Google gefunden:
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected] . Teilweise kannst du auch deine Kündigung per E-Mail versenden – schaue dafür vor einer Kündigung noch einmal in deinen Vertragsunterlagen nach, ob D.I.E. GmbH eine Kündigung per E-Mail akzeptiert.

Also - was du machen kannst, Den Betrag über deine Bank zurückbuchen lassen. Lastschrift nicht berechtigt. „Kündigung schreiben“: Ich war mir nicht bewusst, dass ich einen automatischen Abovertrag eingehe. Falls dies jedoch der Fall sein sollte, möchte ich diesen mit sofortiger Wirkung kündigigen. Am besten per EInschreibebrief. Als Email kann man die Kündigung noch mal zusätzlich schicken. Schau in den AGB nach, ob Email-Kündigung auch möglich ist. Mit Brief ist trotzdem besser, weil man hier sofort die Unterlagen zur Hand hat.
Den Link von der Verbraucherzentrale lohnt es sich zu lesen.
Interessanterweise sind die meisten Links, wenn man googelt Anwaltskanzleien. Die wollen natürlich Geld verdienen.
Du kannst noch schreiben, dass du wohl in eine Abo-Falle getappt bist, nicht ausreichend deutlich darüber informiert wurdest, dass du eigentlich etwas kaufen solltest und auch über dein Rücktrittsrecht nicht ausreichend aufgeklärt wurdest.
ICh habe dann zum Schluss noch geschrieben: "sollten Sie den geforderten Betrag von mir trotzdem noch haben wollen, müssen Sie mich (18 J. alt) verklagen.
Meinem Sohn würde ich sofort nicht mehr meinen Internetzugang überlassen. Er soll sich eine eigene Nummer für sein Handy einrichten, am bestn Prepaid. Denn leider ist er ab 18 für seine „Geschäfte“ selbst verantwortlich. Da kann Dummheit schonmal üble Folgen haben.
Viel Erfolog.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einer Firma, die frecherweise als adobe aufgetreten ist und abos für kostenlose Acrobat-Reader verkauft hat.

Hallo,

mal abgesehen davon, dass die Frage fast acht Monate alt ist: Deine Antwort weist so einige Fehler auf.

Seit etwa drei Jahren können Verbraucher Verträge in Textform kündigen (von Arbeitsverträgen und anderen Spezialitäten abgesehen), d.h. per E-Mail, Fax, SMS, Brief usw. und zwar ganz unabhängig davon, was in den AGB vereinbart wurde.

Das ist eine sehr mutige Vorgehensweise. Sofern nämlich der Vertrag wirksam geschlossen wurde, produziert man so nur zusätzliche Kosten und zwar u.U. in erheblicher Höhe. Schon die Lastschriftrückgabe schlägt beim Einreicher mit 2-10 Euro zu Buche, die der sich natürlich wiederholt. Im Zweifel macht er das über ein Inkassobüro, was dann noch einmal schnell dreistellig zu Buche schlägt.

Auch das ist eine schwierige Argumentation, denn dass man eine Verpflichtung eingeht, muss seit rd. 15 Jahren beim Vertragsabschluss ersichtlich sein. Insofern erreicht man mit der Behauptung, man habe nicht gewusst, was man tat, nicht mehr allzu viel.

Ein Einschreiben erzeugt nur selten einen zusätzlichen Nutzen, sondern in der Regel nur Kosten.

Spätestens an der Stelle dürfte der Empfänger lachend auf dem Boden gelegen haben.

Gruß
C.