Dauer einer Überweisung im Inland

Guten Tag,
nach meinem Kenntnisstand soll eine SEPA-Überweisung im Inland nur 1 Banktag dauern.
Mein Bankberater sagt: „Bei der dt. Bank schon mal 2 Tage.“
Das darf doch nicht sein, oder?

Hallo,

ich war schon immer der Ansicht, daß es nicht schadet, sich bei rechtlichen auf dem laufenden zu halten - erst recht, wenn es das eigene Arbeitsumfeld betrifft:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html

Das darf nicht sein und das ist auch nicht so. Zahlungen innerhalb Deutschlands erreichen das Zielkonto heute regelmäßig in Echtzeit und spätestens nach einigen Stunden.

Gruß
C.

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Da sollte man genauer hinschauen …

Rein rechtlich haben die Kreditinstitute einen vollen „Arbeitstag“ zeit. Die Zählung beginnt also erst um 0:00 Uhr. Umgangssprachlich zählt man aber den aktuellen Tag typischerweise mit. Somit sind es umgangssprachlich zwei Tage.

Zudem dürfen „Offline-Überweisungen“ bis zu drei Tagen dauern. Wir können hier nicht bewerten, in welchem Kontext der Bankberater diese Aussage getätigt hat.

Die Rechtslage kann ja nun jeder nachlesen und unter „zwei Tage“ verstehe ich von jetzt an 48 Stunden oder meinetwegen bis übermorgen Abend. Daher ist die Aussage „schon mal zwei Tage“ in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens sind es eben nicht zwei Tage und zweitens ist die unterschwellige Botschaft, für die Deutsche Bank gäbe es eine Sonderlocke oder sie genehmige sich selber eine, nicht zutreffend.

Hei jo, wenn man zu seinem Bankfritzen eine so vertrauensvolle und enge Beziehung pflegt, daß man ihn um Mitternacht etwas fragen kann, dann sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

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Was an umgangssprachlich ist so schwer zu verstehen.

Drei Fragen:
Wenn es in der Umgangssprache eine feste Bedeutung bzgl. der zeitlichen Ausdehnung des Begriffs „zwei Tage“ gibt, wie kommt es dann, daß sich schon unsere Interpretationen unterscheiden?
Und zweitens: der befragte Typ arbeitet bei einer Bank. Wieso sollte er Umgangssprache sprechen?
Drittens: Sollte die Bafin nicht wissen, wie viele Tage gemeint sind? Warum schreibt die Bafin dann davon, daß eine beleglose Überweisung einen Tag dauern darf?

Abschließend: früher (d.h. vor 2012) waren es zwei Tage innerhalb eines KI,
drei Tage im Inland. Ich halte es für die wahrscheinlichste Variante, daß der Mitarbeiter schlichtweg noch das Wissen aus seiner Azubizeit in der Rübe hatte und zum besten geben wollte, daß die Deutsche Bank noch zwei Tage brauchte als alle anderen Überweisungen schon innerhalb Tages ausführten (also Einreichungstag + ein Tag zum Geschäftsschluß). Derartige Geschichten kursierten zu Hauf über alle möglichen Institute - auch innerhalb der Belegschaft, die es eigentlich besser hätte wissen sollen.

Habe den Bankberater nochmals genau befragt.
Freitags abends Überweisung getätigt. Wird dann montags bearbeitet.
„1 Tag“ bedeutet dann soviel wie „1 Tag später“, 23.59 des Dienstag sei dann sogar ausreichend.
Mit physischem Überweisungszettel hätte es noch länger gedauert.

Damit greift dann § 676n Abs. 1 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/675n.html

(1) 1Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, gilt der Zahlungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. 3Der Zahlungsdienstleister kann festlegen, dass Zahlungsaufträge, die nach einem bestimmten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags zugehen, für die Zwecke des § 675s Abs. 1 als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen gelten.

Korrekt, denn die Frist läuft dann ab Montag, Beginn der Geschäftstages.

Und hier wechseln wir von der Theorie bzw. dem Erlaubten in die Realität. Bei Überweisungen werden die Fristen für die Ausführung nicht ausgereizt. Wie ich bereits schrieb, werden Überweisungen in Deutschland heute in der Regel innerhalb von Minuten ausgeführt. Die Aussage des Bankmenschen zur Laufzeit von Überweisungen geht wahrscheinlich in eine Zeit zurück, in der es mal einen Tag oder auch mal zwei dauern konnte, bis die Überweisung auf dem Konto des Empfängers erschien. Das lag aber auch nicht daran, daß die Kreditinstitute aus purer Nickligkeit auf den Aufträgen saßen, sondern daran, daß die Wege der Zahlungen und die technischen Möglichkeiten damals andere waren als heute.

Erlaubt waren bis 2012 drei Tage für inländische Überweisungen, die aber auch nie ausgereizt wurden. In der Zeit kursierten diverse Gerüchte und Anekdoten darüber, daß manche Banken länger brauchten und das zum Teil sogar absichtlich. Und bei manchen Kollegen sitzen diese Gerüchte immer noch im Kopf und werden dann sogar im Einzelfall noch an Kunden weitergegeben.

Gruß
C.

Du orientierst dich hier an der rechtlichen Regelung rund um den Bankarbeitstag bzw. Bank-Geschäftstag. Eine der elementaren Eigenschaften von Umgangssprache ist, dass sie nicht oder nur unscharf formuliert ist.

Weil sein Gegenüber nicht vom Fach ist.

Wo steht da was von Tag? Da wird konsequent „Geschäftstag“ genutzt und dann noch erklärt, wie der sich definiert … das keine umgangssprachlichen Verwendung.

Wie auch immer … ich habe klar erkennbar geschrieben unter welcher Prämisse ich welche Aussage getätigt habe. Der geneigte Leser kann auf der Basis selbst erkennen und entscheiden, was wie er meinen Beitrag einordnet.

Was ich jetzt nicht nachvollziehen kann … wenn dir formal korrekte Verwendungen so am Herzen liegt, warum hast Du dann nicht im geeigneten Brett (z. B. unter Sprache) eine neue Frage dazu aufgemacht, statt die Sache hier OT fortzuführen?
… daher ist hier auch diesbezüglich EOT für mich.

Ich schrieb:

Das hat mit rechtlichen Regelungen nichts zu tun, sondern das ist das, was ich meine, wenn ich sage, daß ich etwas in den nächsten zwei Tagen erledige, vorbringe usw. und interessanterweise versteht auch jeder das gleiche darunter, mit dem ich privat so zu tun habe. Insofern betrachte ich das mal als einen Beleg dafür, daß Deine Aussage, daß damit auch der laufende und nur der nächste Tag gemeint sein kann, nicht korrekt ist.

Ja, so machen das die Leute am Schalter. Die schauen sich die Kunden an und denken sich „oh, nee, der versteht nicht, wenn ich Fachsprache verwende. Mit dem rede ich umgangssprachlich, damit der versteht, was gemeint ist.“ Und beim nächsten „ach, der sieht kompetent aus. Mit dem rede ich Fachsprache, weswegen ich dem auch was anderes erzähle als dem Kunden von eben.“

Daß es einen Unterschied zwischen Geschäftstag und Wochentag gibt, ist der Fragestellerin sehr wohl bekannt.

Du hast angefangen, an der Aussage des Bankmenschen herum zu interpretieren und die Diskussion auf sprachliches Glatteis zu verlagern. Die eigentliche Frage war mit meiner ersten Antwort beantwortet.

Lese nochmal und prüfe, wo Du meinem Geschriebenen deine Interpretation unterschiebst und teilweise mir Worte in den Mund legst, die ich nie geschrieben habe!

Was Du mit deiner Stöckchenspringerei bezweckst, bleibt schleierhaft.

Fertig geprüft. Ergebnis: nirgends.

Das Elend begann hier:

Umgangssprachlich ist „bis morgen Abend“ ein Tag und nicht zwei Tage. Man gibt eine Überweisung irgendwann im Laufe des Tages ein und am nächsten Tag muß das Geld beim Empfänger sein. Bis morgen. Ein Tag.

Wie man auf den Gedanken kommt, daraus zwei umgangssprachliche Tage zu machen und das auch noch damit begründen zu wollen, daß man ja theoretisch morgens um null Uhr … und die Bank dann natürlich auch bis 24 Uhr… Abenteuerlich. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß auch die wahrscheinlich Hintergründe der Aussage des Herrn an der Theke erläuterte, bleibt die Frage, was Du eigentlich wolltest, nachdem die Frage, wie lange eine Überweisung dauern darf und ob es für die Deutsche Bank eine Sonderlocke gibt oder die sich eine rausnimmt, vollständig und abschließend geklärt war.

Du möchtest es einfach nicht verstehen. Herzlichen Glückwunsch. Du bist der erste in meinem Plonkfile dieses Forums.

Na, das ist doch auch mal was besonderes.

Hier! Ich auch, ich auch!!

Ich spreche fließend Umgangssprache, und in dieser bedeutet „ein Tag später“ oder auch „in einem Tag“, dass eine Überweisung, die ich am Donnerstag beauftrage, am Freitag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.

Und - Obacht! jetzt kommts! - das ist ein ganz wichtiger Grund dafür, dass sich deutsche und französische Umgangssprachler manchmal in Kleinigkeiten nicht so gut verstehen können: Nachbars zählen bei Fristen immer den ersten und den letzten Tag der Frist mit, kommen damit also immer auf einen Tag mehr als unsereins.

Und - Festhalten, das ist jetzt der Oberhammer! - das macht überhaupt nichts aus, weil diese Zählung, genau gleich wie das Süddeutsche „in acht Tagen“, das Du vermutlich meinst, für so kurze Fristen wie die hier vorliegende nicht angewendet wird.

Schöne Grüße

MM

Es scheint tatsächlich bis 23Uhr-x gedauert zu haben.
Am nächsten Tag konnte ich es auf dem Ziel sehen (und um 23 Uhr x nicht).