Hallo,
angenommen ein Riester-Vertrag wird von Anbieter A zu Anbieter B übertragen. Gibt es eine Regelung, innerhalb welcher Zeit der Kapitalübertragungswert bei Anbieter B gutgeschrieben sein muß?
Konkretes Beispiel:
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Vertrag bei Anbieter A wird zum 31.12.2014 gekündigt
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Anbieter A erstellt Schlußabrechnung am 11.2.2015 und legt Kapitalübertragungswert fest
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Anbieter B schreibt den Kapitalübertragungswert erst am 12.3.2015 gut
Ist diese Dauer normal? Hat der Kunde hier Pech gehabt? Oder gibt es festgelegte Fristen/Regelungen?
Danke & Gruß
Matthias