Wer kann mir bestätigen bzw. sagen, ob es verbindlich (und ohne Ermessensspielraum der Lehrkraft!) ist, in der Sek.I in Schleswig-Holstein im Fach Englisch (1. Fremdsprache)Klassenarbeiten nur einstündig und auf keinen Fall zweistündig schreiben zu dürfen?
So lese ICH jedenfalls den Erlass auf dem S-H Bildungsportal.