Dauer Speicherung v.Eintragungen in Polizei-Akte?

Hallo, ich habe mal eine Frage…
Grundsätzlich können ja Polizisten immer nachschaun, ob Person X schonmal mit dem Gesetz in Konflikt war. es gibt doch meines Wissens einen Unterschied zw. der Dauer von Eintragungen im Fürhungszeugnis und in der Polizeiakte, oder? Dass das irgendwo alles gespeichert ist, ist mir völlig klar. was mich aber interessieren würde, ist folgendes: wenn eine Person mehrere Anzeigen wegen kleineren „Delikten“ wie Ladendiebstähle „auf dem Konto“ hat, der letzte aber über 3 Jahre her ist - kann das trotzdem noch jeder Polizist auf jeder Dienststelle sehen oder muss man da schon mehr Recherchen betreiben?

Danke schonmal für eure Antworten :wink:

Hallo,

wenn eine Person mehrere Anzeigen wegen kleineren „Delikten“ wie Ladendiebstähle „auf dem Konto“ hat, der letzte aber über 3 Jahre her ist - kann das trotzdem noch jeder Polizist auf jeder Dienststelle sehen oder muss man da schon mehr Recherchen betreiben?

Grundsätzlich kann deine Frage mit „Ja“ beantwortet werden, es
kommt drauf an, was die Polizei in den einzelnen Strafverfahren gemacht hat und wie tief der Beamte mit seiner Fahndungsabfrage geht.

Gruss

Iru

Hallo.

…es
kommt drauf an, was die Polizei in den einzelnen
Strafverfahren gemacht hat und wie tief der Beamte mit seiner
Fahndungsabfrage geht.

Da würde ich gerne mal in vertiefter „Machart“ nachfragen, wenn es erlaubt ist.

Das, was Du schreibst, klingt ein wenig wie Lotterie fast. Kann die Polizei nicht systematisch routinemäßig in den Akte der StA „gucken?“ Dann wird auf jeden Fall (zumind. oberflächlich betrachtet) ALLES erfaßt.

Wenn ich jedesmal einen tauben linken Fuß habe, wenn ich neben einem Halogentrafo stehe, der einen Wackler hat, kann ich daraus AUCH nicht den Schluß ziehen, Christbäume könnten von einer flackernden Lampe nicht entzündet werden, nur, weil es bei einem Baum kein Links und kein Rechts gibt!

MfG

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Hallo,

Das, was Du schreibst, klingt ein wenig wie Lotterie fast.
Kann die Polizei nicht systematisch routinemäßig in den Akte
der StA „gucken?“ Dann wird auf jeden Fall (zumind.
oberflächlich betrachtet) ALLES erfaßt.

nein, Lotterie ist es nicht. Auch kann die Polizei nicht einfach so in die StA-Akte gucken. Allerdings sind in den polizeilichen Akten auch Sachverhalte erfasst, die nicht in den staatsanwaltschaftlichen Akten drin stehen; das präventive Handeln der Polizei findet i.d.R. keinen Eingang in staatsanwaltschaftlichen Akten. Vergleiche es mit einer Untersuchung beim Arzt (deinem Metier), die Untersuchung kann recht einfach sein, aber auch sehr tief gehen, je nachdem, was der Arzt feststellen will.

Wenn ich jedesmal einen tauben linken Fuß habe, wenn ich neben
einem Halogentrafo stehe, der einen Wackler hat, kann ich
daraus AUCH nicht den Schluß ziehen, Christbäume könnten von
einer flackernden Lampe nicht entzündet werden, nur, weil es
bei einem Baum kein Links und kein Rechts gibt!

mein linker Fuss ist nicht taub. Deswegen ziehe ich auch keine Schlüsse aus dem Brennverhalten eines Tannenbaums.

Gruss

Iru