Dauerparken durch ein Wohnmobil

Hallo,

also, man wohnt in einer Einbahnstr., an deren rechten Seite die Autos parken.
Direkt vor einer Wohnung, dort wo man oder auch die Nachbarn normalerweise parken, steht ein Wohnmobil.
Es steht dort allerdings unbewegt, seit gut 3 oder vielleicht sogar noch mehr Monaten.
Da die Parkplatzsituation dort und in der näheren Umgebung schon mehr als prekär ist , nun die Frage.
Kann man etwas gegen diesen Dauerparker tun, und wenn ja , was?!
Der Zettel an die Windschutzscheieb, mit der freundlichen Bitte , das Womo woanders zu parken wurde ignoriert,

Ich freue mich auf kreative Anregungen!

Es steht dort allerdings unbewegt, seit gut 3 oder vielleicht
sogar noch mehr Monaten.

Solange es sich um ein Wohnmobil das auch zugelassen ist und keinen Wohnanhänger handelt ist das nicht verboten. Außerdem dürfen keine anderen Vorschriften verletzt werden.

Kann man etwas gegen diesen Dauerparker tun, und wenn ja ,
was?!

Nur wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Der Zettel an die Windschutzscheieb, mit der freundlichen
Bitte , das Womo woanders zu parken wurde ignoriert,

Wenn der Besitzer nichts falsch macht muss er auch nicht reagieren.

Hallo,

wir habe mich mal etwas mit Googel beschäftigt, weil wir einen ähnlichen Fall hatten.

Die Parkdauer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Am besten ist es da mal nachzufragen.

Hier sind mal die zwei Quellen, aus denen ich ein wenig Info rausbekommen habe.

http://www.auto-treff.com/bmw/vb/archive/index.php/t…

http://www.audifieber.de/audiforum/threads/65034-Reg…

Geht von dem Wohnwagen evtl. Gefahr aus (non zum Beispiel Gasflaschen oder ähnliches)?

Schöne Grüße,

Philipp.

Der erste Link behandelt das Thema temporäres Park- oder Halteverbot. Hier geht es darum das der Halter verpflichtet ist spätestens alle 72 Stunden nach seinem geparkten Fahrzeug zu sehen. Denn wenn dort ein temporäres Park- oder Halteverbot wegen z.B. einer Baustelle, Veranstaltung o.ä. eingerichtet wird muss er sein Fahrzeug entfernen. Wenn es diese Änderungen aber nicht gibt liegt ja keine OWi wie z.B. ein Falschparken vor und demnach kann das regelkonform geparkte Wohnmobil dort auch stehen bleiben.

Im zweiten Link werden nur Vermutungen ausgesprochen die ganz einfach falsch sind.

Die angesprochene maximale Parkdauer von 2 Wochen bezieht sich nur auf Anhänger, nicht aber auf Wohnmobile selbst. Und die Straßenverkehrsbehörde kann keine eigenen Regeln aufstellen was die Parkdauer betrifft, denn das ist alles im §12 der StVO geregelt.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

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Moin,

deine beiden Links haben mit der Fragestellung aber herzlich wenig zu tun.
Im übrigen geht es auch um ein Wohnmobil, also ein KFZ, keinen Wohnwagen, also Anhänger.
Zu dem Rest hat Crack ja schon sehr treffend das richtige geschrieben.

Gruss Jakob

ich finde es schon sehr lustig,
wenn man als Antwort auf 2 andere Foren verweist.

Was hat dies mit der Ursprungsfrage zu tun,
bzw. hat doch sicherlich nichts mit Wissen zu tun ?

Gruß Merger

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Moin,
Ob Gasflaschen im Inneren sind , kann ich für natürlich nicht sagen, wurde noch nie ins Womo eingeladen :wink:
Also mein Fazit ist,dass man einfach nur warten kann, bis der Halter sich erbarmt und es irgendwann für seinen zwei wöchigen Urlaub wegfährt und danach wieder genau dort den Rest des Jahres abstellt.

Hallo!

Wieso soll der woanders parken? Wenn es erlaubt ist, dann ist es dort erlaubt. Wenn man unbedingt einen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz haben möchte, dann muss man sich halt einen mieten.

Ich kenne solche Diskussionen auch aus der Stadt, kann da aber nur den Kopf schütteln.

Gruß
Tom