DB notiert Zeugendaten auf Fahrpreisbeleg

Hallo an alle!

Schon witzig, dass meine erste Frage hier die deutsche Bahn betrifft :smile: Aber zu meinem Sachverhalt:

Auf der Rückfahrt von einer Dienstreise konnte ich kein Gültiges Ticket vorweisen. Heute bekam ich die entsprechende Fahrpreisnacherhebung. Die Forderung selbst ist hierbei irrelevant (schlüssiger Widerspruch ist mit Verweis auf Zeugen gestellt). Ein Sache machte mich jedoch sehr stutzig. Auf der Rückseite des Belegs war Name und Anschrift eines Zeugen der Bahn vermerkt. Wahrscheinlich von der Kontrolleurin selbst notiert, nachdem sie merkte, dass ich mir Kontaktdaten möglicher Zeugen gesucht habe. Ist das wirklich üblich? Ich weiß das der Austausch der Daten bei Autounfällen vorgenommen wird, aber hier erscheint mir das wirklich problematisch. Außerdem hab ich noch nie gehört oder erlebt, dass sich Schaffnerinnen Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren. Noch dazu fragte sie mich während der Aufnahme meiner Personalien (als ich mit meinem Zeugen sprach), ob ich ein Testfahrer sei…

Irgendwie kam mir das alles reichlich spanisch vor.

Soll ich nun die entsprechende Person darauf hinweisen, dass die DB schlampig mit seinen Daten umgeht?

Beste Grüße aus Erfurt

hallo,
hier werden doch offensichtlich Daten freiwillig hergegeben, oder nicht? Dann ist das rechtens!
Wo ist da das Problem?
Gruß RV

Dann erklärt sich der Zeuge damit einverstanden, dass seine Daten an mich weitergegeben werden?

Nur um Missverständnissen vorzubeugen, es handelt sich bei ihm nicht um einen meiner Zeugen, sondern um einen der Bahn.

Hallo,
wenn jemand seine Daten weiter gibt sollte er sich erkundigen, was damit gemacht wird. Nochmal!!! ich gehe hier von eine Freiwilligkeit aus, oder hat jemand auf ihn eingeprügelt, dass er seine Daten herausgibt?
Wohl kaum :wink: es ist also sein Problem was mit seinen daten abgeht.
Gruß RV

hallo grds. sollte die Bahn die Daten entsprechend absichern gegen die Kenntnisnahme Unbefügter.
Der übermittelte Vermerk der Kontrolleurin war offensichtlich ein Lapsus, den man aber mE auch nicht zu hoch ansiedeln sollte.
beschweren könnteman sich beim Berliner Landesbeauftragten für den Datenschutz, dr. Dix, der dieser ist die entsprechende Aufsichtsbehörde für die bahn (Sitz des Unternehmens ist Berlin).

Viele Grüße

Hallo,

also, das muss einem nicht spanisch vorkommen und stellt auch keine schlamperei der Bahn dar. Die Schaffnerin hat sich in diesem Fall nur durch einen Zeugen abgesichert, dass eine Fahrpreisnacherhebung stattgefunden hat (was hier, in diesem Sachverhalt übrigen gar nicht irrelevant ist).
Der Zeuge hat dieser schriftlichen Namenserfassung zugestimmt.
Sofern über den Adressdaten hinaus keine weiteren persönlichen Daten (z.B. Geburtsdatum oder Religion)erfasst wurden stellt diese amtsnahe Handlung auch keinen Vertoß gegen das BDSG dar.
Ich gehe einmal davon aus, dass dieser Zeuge seine Personalien freiwillig gegeben hat.
Die Äußerung mit dem Testfahrer würde ich persönlich mit einer ordentlichen Portion Humor als ironische Aussage sehen.

Der Datenschutzbeauftragte.

Hallihallo,
is ja ne schräge Sache! Hab nie davon gehört, dass sich die Bahn auch Zeugen sucht. Grundsätzlich ist ihre Institution so gross, dass sie dir einfach nur eine Zahlungsaufforderung schicken müssen und dann ist gut, weiteres übernimmt notfalls deren Inkassosystem.
Testfahrer gibts bei der Bahn durchaus - die prüfen die Kontrollettis.
Wenn es dir wichtig ist, dann informier die entsprechende Person, aber ich denke es wird wenig Unterschied machen.
Speziell ohne oder bei ungültigen Tickets sind sie recht hart, du hast da eher schlechte Chancen. Vor nicht allzulanger Zeit hatte ich auch mal das Vergnügen… es geht für sie ums Prinzip. Bei den ganzen Märchen die sie ständig erzählt bekommen können und dürfen sie da nicht differenzieren.
Dennoch gutes Gelingen!
Beste Grüsse aus dem Süden

Es ist erstmal sehr schwer nachzuvollziehen, was da nun im Zug vorgefallen sein soll und wozu überhaupt jemand Zeugen für einen FN-Fall braucht. Hast Du im Zug keine gültige Fahrkarte bekommst Du eben eine Fahrpreisnacherhebung (FN) und je nachdem, ob Du nun eine Fahrkarte gehabt hast (die im Zug nicht vorgelegen hat) kannst Du das stichhaltig beweisen oder Du musst die Forderung begleichen. Hierfür ist die Fahrkarte bzw. eine Buchungsbestätigung o.Ä. der Beweis, kein Zeuge und nix anderes.

Wenn Du im Zug damit nicht einverstanden bist, vielleicht den halben Wagen aufmöbelst und evtl. auch noch mit Anwalt etc. tönst, ist es ja wohl sonnenklar, dass die Frau die ganz normal ihren Job macht, sich absichert indem sie sich ebenfalls Notizen macht. Mit Schlampigkeit, Datenschutz, etc. hat das nichts zu tun.

An Deiner Stelle würde ich einfach schnell beim Servicecenter FN klarstellen, dass Du eine gültige Fahrkarte gehabt hast, die 7 € Bearbeitungsgebühr bezahlen und die Sache vergessen. Jede weitere Diskussion wäre Zeitverschwendung, weil die Rechtslage klar ist. Siehe Allg. Eisenbahngesetz (AEG), Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und Beförderungsbedingungen (TfV 600). Da Du ja dienstlich gefahren bist, kann auch Dein Arbeitgeber die Klärung in die Hand nehmen.

Guten Tag,

ich habe diesen Sachverhalt leider nicht ganz verstanden, vor allem nicht warum bei solch einem Fall jemand Zeugen benötigt, da dieser Fall meiner Meinung nach klar auf der Hand liegt. Jedenfalls für die DB, da in solch einer Sache „Zeugenaussagen“ nicht relevant sind. Andererseits wird die Zugbegleiterin normalerweise nicht ohne Einverständnis ihres Zeugen den Namen auf der Rückseite vermerkt haben, geh ich zumindest davon aus. Wenn das der Fall ist wird auch meiner Meinung nach nicht gegen das Datenschutzgesetz verstossen.
Es wäre vielleicht aufschlussreicher für Sie, wenn sie dazu einen Anwalt befragen, wie sich das genau mit der Weitergabe von Zeugendaten generell verhält.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.

Lg

Ich würde mich auf jeden Fall bei der Deutschen Bahn informieren, ob das üblich sei. So etwas habe ich noch nicht erlebt und kann Dir nur raten, Dich direkt an die Bahn zu wenden. Wenn Du einen Anwalt eingeschaltet hast, kann dieser sich damit befassen.

Hallo, wenn man sich über Bürokratie beschwert, sollte man selbst nicht Öl in das Feuer gießen. Ich würde die benannte Adresse des Zeugens auf dem Beleg nicht nutzen. In der Sache selbst kann man dadurch keinen Blumentopf gewinnen. Letztlich ist dies aber Ihre Entscheidung.

Gruss Siegfried

Hallo,

nun ob es üblich ist Zeugendaten mit aufzunehmen k.A., normalerweise wird dann wohl noch ein Kollege als Zeuge dazugeholt, falls ein Zeuge notwendig ist - meine ich. Aber es reicht eigentl. hier schon die Aussage d. Kontrolleurin selbst. Ob diese absolut richtig gehandelt hat, als Sie die Kontaktdaten an Sie weitergegeben hat, nun ja, es liegt hier, wenn…, eine leichte Fahrlässigkeit vor. Daher leicht, weil der Zeuge die Zustimmung der Weitergabe gegeben hat. Wie die Zustimmung aussah, kann ich nicht sagen. Evtl. wurde der Zweck der Zustimmung zu weit ausgelegt, aber ob dies von Relevanz für Sie ist wag ich zu bezweifeln.
Sie können wenn Sie wollten Kontrolleurin im nachhinein evtl. eine Verwarnung zukommen lassen.
Frage ist nur, ob das notwendig ist, denn diese macht nur Ihre Arbeit. Ich würde einen neutralen Hinweis an die Bahn schicken, dass Zeugendaten an Sie weitergeleitet wurden, ob das gängige Methode ist.
Allerdings wäre eine vorige Nachfrage beim Zeugen natürlich interessant.

Zur Frage Testfahrer, kann ich folgendes sagen, da ich in dem Metier am Rande zu tun habe, bzw. für einen großen Verkehrsverbund arbeite, soll heissen im Auftrag des Landes, nicht für ein Verkehrsunternehmen. Testfahrer werden sozusagen ausgeschickt. um die Verkehrsunternehmen stichprobenartig zu kontrollieren das gewisse Standards (u.a. Sicherheit, Pünktlichkeit usw, etc pp… und eben auch Fahrkartenkontrolle) eingehalten bzw. richtig gemacht werden.

Gruß
Sten

Sorry für die verspätete Antwort, aber das kann ich Dir leider keine Antwort drauf geben…

Hallo,

warum sollte die Mitarbeiterin keine Kontaktdaten von Zeugen notieren, insbesonder, wenn Sie selbst sich offensichtlich auch Zeugen suchen. Dass Ihnen dann Kontaktdaten eines Zeugen übergeben wurden, würde ich als Versehen sehen und von daher nicht weiter verfolgen.

Grüße,

W.H.