Hallo Community,
laut Beförderungbestimmung der deutschen Bahn gilt ein Schülermonatsticket(es ist nicht das Schülermonatsticket im Abo gemeint) nur in Verbindung mit einer Kundenkarte.
Erfüllt dies nicht den Tatbestand der Nötigung?
Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland darf doch nicht an eine Mitgliedschaft gebunden sein, oder? Auch nicht wenn es sich um ein vergünstigtes/ bestimmtes Ticket handelt.
Sicher hat die DB das Hausrecht bzw. kann Sie für Ihre Beförderungen die Richtlinien festlegen aber ein Mitgliedschaftszwang, ist das rechtlich haltbar?
Oft argumentieren Schaffner:
ein Schülerausweis/Schulbescheinigung kann auch noch vorhanden sein, wenn die Schule abgebrochen wurde und darum ist die Kundenkarte pflicht.
Nur:
eine Schulausbildung kann auch nach Beantragung bzw. Erhalt der Kundenkarte abgebrochen worden sein, die DB bekommt ja keine Info vom Schulträger.
Das vorzeigen vom Schülerausweis/Schulbescheinigung sowie anderen Ausweispapieren wird von der DB nicht akzeptiert.
Über Antworten von Leuten die sich im (Beförderungs-) Recht gut auskennen wäre ich sehr dankbar!
MfG
ihhhahhhohhhuhhh