Ich möchte dir deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht absprechen. Dennoch kann ich dir recht klar zeigen, wo dein Denkfehler liegt:
Nein, sie müssen vom Prinzip her nicht kostendeckend sein. Es geht um die Deckung der Kosten des unmittelbaren Zugbetriebs. Also mal vereinfacht gesprochen: Nicht die AfA für die Streckeninfrastruktur, aber die Kosten für den Stellwerker, der die Weichen stellt.
Natürlich gibt es auch für die netzseitige Instandhaltung Zuschüsse. Das sind in der Tat „Globalzuschüsse“ in Gestalt von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen. Das schließt jedoch bei weitem nicht aus, dass für Neubauprojekte ebenfalls Zuschüsse gezahlt werden. Im Gegenteil, die DB Netz hat mehr oder weniger nur die Aufgabe, die gebaute Infrastruktur zu betreiben. Gebaut wird - abgesehen von geringen Eigenanteilen - mit Mitteln der öffentlichen Hand.
So, und jetzt kommen wir zu der Frage, wer die öffentlich Hand ist:
Ganz einfach, die Grundlage ist im Vertrag. Das Land hat schließlich einen Vertrag unterschrieben, in dem für den Fall der Kostenüberschreitung nur geregelt ist, dass es dann Verhandlungen geben soll. Selbst schuld, so einen Vertrag zu unterschreiben. Wenn du bei Aldi Milch und Kekse kaufst, würdest du die Sachen dann kaufen, wenn der Preis noch nicht feststeht, sondern gesagt wird, dass du bei Mehrkosten über die Kostentragung verhandeln müsstest?
Da der Vertrag hier lückenhaft ist, muss man die Kostentragung nach billigem Ermessen festlegen. Dieses Ermessen richtet sich wiederum danach, wer ein Interesse an diesem Projekt hat. Da die Bahn das Projekt nicht wollte, sondern vor allem Stadt und Land, besteht eine ausreichende Grundlage dafür, die „Wir können alles“-Fraktion mit den Kosten zu behelligen. Bitte nicht aber die gesamtdeutsche Allgemeinheit.
Dann sage ich dir auch ohne PN, dass ich hoffe, du wirst nächste Mal auf Anmerkungen wie
verzichten, ohne sich mit den Sachargumenten auseinandergesetzt zu haben. Okay?