Und zwar ist mir folgendes passiert:
Ich wollte nach Hause fahren und wollte um 23 Uhr den Regionalzug nehmen. Der Bahnhof liegt in einem kleinen Ort, in dem es lediglich einen Zahlautomaten gibt, was ansich ja kein Problem darstellt. Als ich mir das Ticket ziehen wollte, hatte ich nur noch einen 20 Euro Schein und hab schon in der Bezahlmaske gesehen, dass der Automat nur Kleingeld, 5€ und 10€ Scheine nimmt. Trotz allem versuchte ich ein Ticket zu ziehen, was natürlich nicht funktionierte. Im Zug setzte ich mich auf einen Platz, da ich den Kontrolleur nicht sah. Als er dann kam, erklärte ich ihm sachlich die Situation und wollte bei ihm ein Ticket kaufen, was Wochen zuvor auch möglich war. (Allerdigns sah ich damals die Kontrolleurin und sprach sie gleich auf den Fall an) Der Mann erklärte mir, dass man auf ihn ja nicht zugekommen sei und unterstellte mir schwarzfahren. Danach nahm er meine Personalien auf und zog mir den Fahrpreis ab (6€) und gab mir eine Fahrpreisnacherhebung (34€) mit den Worten, dass er so handeln müsse, ich aber nur Wiederspruch einlegen solle und dann würde sich die Situation schon klären.
Jetzt wird sich der Briefverkehr ja noch ein bisschen hinziehen und meine Frage ist jetzt, ob ich oder er im Recht ist und ob ich die 40€ zahlen soll…???
Hallo,
also die Situation die Ihnen passiert ist, ist kein einzelfall und passiert so gut wie tagtäglich. Grundsätzlich hat der Kollege Zugführer richtig und auch Vorschriftskonform gehandelt. Wie Sie selbst schon beschrieben haben, hätte sich das vermeiden lassen, wenn Sie unverzüglich auch im Zug den Zugbegleiter aufgesucht hätten, wie Sie es das andere mal auch getan haben. Der Kollege konnte in Ihrer Situation meiner Meinung nach nur vom Tatbestand der schwarzfahrerei ausgehen. Da spielt primär die menschenkenntnis oder sonstiges keine Rolle, da dies unsere Vorschrift auch nicht zuließe.
Auf jedenfall haben Sie gezeigt das Sie zahlungswillig sind, indem Sie den Fahrpreis in Höhe von 6 € beglichen haben und der Zugbegleiter diesen auch als Teilzahlungsbetrag von Ihnen angenommen hat. Allein das kommt in unserer Bearbeitungsstelle die Diese Fahrpreisnacherhebungen bearbeitet immer gut an. Desweiteren haben Sie auch die Möglichkeit unter der angegeben E-Mail Adresse auf Ihrer Fahrpreisnacherhebung (unten) schon im Vorfeld mit den Bearbeitern der Fälle in Kontakt zu treten um das zu erklären etc…
Die Frage ist jetzt nur ob der Kollege Ihnen eine „Sonderregelung“ oder eine „normale“ FN ausgestellt hat. Da eine Sonderregelung - die es bei uns in Bayern gibt - nicht weiter verfolgt wird, wenn Sie den Fahrpreis gleich bar bezahlt haben. Dann müsste aber auf Ihrem Zettel der FN ganz oben noch ein kurzer Text stehen nachdem Sie die Zahlung nicht weiter beachten müssen.
Ich würde aber erst einmal den Schriftverkehr abwarten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mfg Dr.Tomsky
Hey!!
Also mir sind solche Situationen in denen die DB im Unrecht war… Ich habe immer einen
Bruef geschrieben, denen die Situation erklärt und in 90% der Fälle haben sie immer zu
meinen Gusten entschieden und sich sogar noch mit Gutscheinen etc entschuldigt! Kam
zwar nicht immer vor aber immerhin!
Das wird schon! Ich denk du musst es nicht zahlen! Ich hatte mal mein Portemonaie
vergessen und die Kontrolleurin meinte ich solle fremde Leute auf dem Bahnsteig nach Geld
fragen…Ich weiß nicht was die sich mancal denken mit Ihren Antworten! viel Erfolg!
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Hallo,
ja, es ist tatsächlich so, dass du in so einem Fall selber aktiv werden musst und sofort zum Zugbegleiter gehen musst. Sonst bist du ein sogenannter Graufahrer, man darf dir also unterstellen, dass du versucht hast, ohne Ticket zu fahren. In vergleichbaren Fällen werden aber die 40 Euro auch mal aus Kulanz erlassen, wenn man sich beschwert. Also versuch dein Glück!
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Hallo, „im Prinzip“ hat der Prüfmuckel (leider) recht, man sollte gleich die Kontrollperson von sich aus „suchen“ und ansprechen.
Leider ist bei manchen Kollegen der pers. Ermessensspielraum enger oder eben nicht…
Einspruch würde ich auf JEDEN FALL einreichen, oft hat man damit Erfolg.
Die Zuständigkeit der entsprechenden Dienststelle wird ja ermittelbar sein, (Einspruchstelle der DB)zum Beispiel, oder der entsprechenden Regionalabteilung.
Viel Glück )
MfG. „ERich“
Hallo,
sorry, aber ich kenne mich mehr mit Datenbanken (DB) als mit der Bahn aus
VG
Peter Gillet
4x 9999 und du bekommst für die Anfangstrecke eine Fahrkarte die dann am nächsten Fahrkartenausgabe oder im Zug einegelöst wird karte für die Anfangsstrecke 10 Euro
Ich würde die 40 Euro nicht zahlen.
Eigentlich ist es richtig, dass man auf den Kontroleur zugehen sollte, wenn einem derartiges passiert ist, aber es liegt dann oft im Ermessen des Kontroleurs, ob er sich darauf einlässt oder auch nicht.Ws sollte einfach so sein, dass der Kontroleur darauf eingeht, wenn man es im glaubhafz erklärt hat.
Aber im realen Leben ist es nun mal so, es gibt Menschen die haben heute einen guten Tag und morgen nicht.
Ja, leider! Denn wenn ich großes Geld habe oder der Automat defekt ist, grundsätzlich die AUTOMATEN-NUMMER notieren. Dann besteht die Möglichkeit, bei einer Zahlungsaufforderung der DB für das HÖHERE BEFÖRDERUNGSENTGELD zu widersprechen!!
Ich hoffe geholfen zu haben.