DDR Kamera bei Ebay versteigert. Verkäufer meldet sich nun und gibt kleinen Fehler an

Hallo ich habe bei Ebay eine alte DDR Kamera verkauft. Mit dem Schriftzug

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EXA 1B zu Verkaufen

Fand diese Kamera und das Zubehör auf dem Dachboden. Sie stammt von meinem Großvater der leidenschaftlicher Fotograf war und noch andere ältere Kameras besaß.

Die Kamera ist für mich in einem guten Zustand. Ich habe leider keine Ahnung von so etwas daher ist die beschreiben nach besten wissen und gewissen. Zu der Kamera gehört ein großes Sortiment an Filter, Objektiven, Lichtmesser etc.

Habe selbst die Kamera kurz aufgezogen und ausgelöst um zu testen ob sie noch funktioniert.
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Nun schrieb der Käufer das, dass eine Stellrad sich nicht nicht drehen lässt. Liegt das Problem nun bei mir und ich muss Ihm das Geld erstatten? Teil erstatten? Oder kann dies mir egal sein?
Ich wusste dies nicht sonst hätte ich dies ja angegeben. Ist das Recht auf meiner Seite?

Hallo Daniel,

du hast in deinem Text geschrieben, dass du dich nicht damit auskennst. Der Käufer hat also damit gerechnet, dass Defekte vorhanden sind und die Kamera trotzdem ersteigert. Wenn die Kamera NEU gewesen währe, hätte er deutlich mehr bezahlen müssen. Der Käufer hat die Kamera also bereits zu einem reduzierten Preis bekommen. Eine weitere Reduzierung des Kaufpreises halte ich daher für unnötig.

LG
Andreas

Ob das Recht auf deiner Seite ist,
kann dir am besten ein Rechtsanwalt sagen,
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ebay_und_recht.php
oder
du fragst ebay selbst direkt.

Hallo, wenn du als Privatverkäufer angeboten hast und ausdrücklich darauf hingewiesen hast keine Garantie oder Rücknahme möglich ist, solltest du dich darauf berufen. Wenn du PayPal hast und der Käufer darüber bezahlt hat, kann der Käufer (wenn er sich hintergangen fühlt) dort um Hilfe bitten.Dann wird der Fall geprüft und es kann passieren, daß du das Geld zurück Erstatten mußt.
Herzlichen Gruß
V.S.

Solange die Kamera bei Ihnen funktioniert hat und dann später erst ein Stellrad kaputt ging ist das dann nicht mehr ihr Problem. Ist schließlich ein gebrauchter Artikel und als Privatperson übernimmt man keine Gewähr. Pech für den Käufer.

Hallo,
Da eben erst aus Urlaub zurück … Jetzt erst die Rückmeldung.
Nun, deine Beschreibung sollte alle Fehler enthalten… die Angabe nach bestem Wissen reicht nicht. Besser dann als Reparaturbedürftig verkaufen. …
Da diese Frage eher eine RECHTSFRAGE ist, als mit Ebay zu tun hat, kann ich dir da weniger helfen als ich möchte.
Am besten erst mit dem Käufer verhandeln und den Schaden begrenzen … ev. Nachlass oder Retour.
Gruß
Thomas

Sorry, war im Urlaub.

Also es kommt auf deine Artikelbeschreibung bei ebay an. Sollte dort vermerkt sein, dass du keinerlei Garantien Haftungen etc. übernimmst, dann kann es dir egal sein. Solltest du versäumt haben, einen Gewährleistungsauschluß (Kleingedrucktes) in deine Anzeige einzufügen, stehst du in der Haftung und musst da Gerät mit Versandkosten etc. zurücknehmen. Einen Preisnachlass im Nachhinein ist unzulässig und würde ich auch nicht machen, denn es gibt viele, die genau so was ständig bei ebay versuchen. mfg

Hallo,
da Sie eindeutig formuliert haben, dass Sie den technischen Zustand der Kamera nicht bestimmen können, musste der Käufer auch mit einem Mangel rechnen und Sie sind meiner Meinung nach nicht dafür haftbar zu machen. Je nach Höhe des Kaufpreises können Sie ja der Fairness halber einen Teilbetrag erstatten. Wie gesagt, ich denke, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind.
Alles Gute

Hallo Nun weiß ich nicht warum meine gegebene Antwort nicht drin ist.
Sorry ist bestimmt schon erledigt.
Wenn das Stellrad eine wichtige Funktion hat wie Belichtung oder Blende würde ich die Kamera zurück nehmen.