Doch, leider…
Hi!
[…] ich mag nicht so recht
glauben, dass irgendjemand darauf noch das Urheberrecht
beansprucht…
Warum? In D besteht das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers! Beispiel: Ralph Siegel kassiert immernoch GEMA-Kohle für die Schlager seines Vaters!
Dabei ist zu beachten: Wenn ein „Werk“ 1911 urgehoben wurde (dummes Wort), der Komponist 1940 verstarb, ist das Werk bis 2010 durch das Urhebergesetzt geschützt. Das Datum der „Schöpfung“ ist egal, wichtig ist nur das Ableben des Urhebers!
UHG-Schutz bedeutet konkret:
-Es darf nicht einfach öffentlich aufgeführt werden, auf CD/MD/Schallplatte (etc) veröffentlicht werden. („nicht einfach“ heißt hier ohne Abdrücken von Kohle)
-Es darf nicht ohne Rückfrage bzw. Bezahlung gesendet werden.
-Es darf nicht einfach „umgeschrieben“, ergänzt, verändert werden.
Michael Jackson ist aber kein GEMA-Mitglied und überhaupt kein Deutscher, wie ist das zu verstehen???
Der Urheberschutz hat NICHTS mit der GEMA zu tun und auch nichts mit der Staatsangehörigkeit. Jackos Songs sind in D bis 70Jahre nach seinem Tod gesetzlich geschützt. Da MJ bei „seiner“ GEMA in den Staaten (da gibts mehrere „GEMAS“, zB. ASCAP) Mitglied ist, und die „GEMAS“ weltweit kooperieren, ist er auch Quasi-Mitglied in D. Seine Werke zählen also als GEMA-Repertoire.
Zu Deiner Fragestellung:
Der Download ist eher ILLEGAL. Zu beachten: Wenn die Stücke noch Urheberrechtlich geschützt sind, muss der Komponist dem DL zustimmen, bzw (bei GEMA-Mitgliedschaft) muss die GEMA für den DL Kohle kassieren. Ist es eine ausländische Page, läuft das analog (Suchtipp bei Google zu diesem Thema: „Santiagoabkommen“). Sind die Aufnahmen nicht älter als 50 Jahre, haben die Musiker bzw. Produzenten der Lieder auch noch ein Wörtchen mitzukaspern…
Belustigung oder pol. Orientierung sind dabei egal!
Hoffe geholfen zu haben
Liebe Grüße vom
Florian