Debeka - Beihilfetarife P30 Z30 BE PVB

liebe Experten,

Herr Soldat geht mit seiner Familie für 5 Jahren in die USA.

er möchte den besten Versicherungsschutz für seine Ehefrau und sein Kind haben.

Da er bei der Debeka eine Anwartschaftsversicherung hat, bat er um Informationen
ob in der USA alle Kosten (auch im Krankenhaus) mitversichert sind.

Die Antworten der Debeka sind nicht eindeutig.

Ein Mitarbeiter sagt, ja die vollständigen Kosten werden in den USA übernommen.
Ein 2. Mitarbeiter sagt, nein nur die Kosten wie sie in Deutschland üblich wären.

Was stimmt jetzt ?

Kann da jemand weiterhelfen.

Grüzi
Kematef

Hallo,

liebe Experten,

Herr Soldat geht mit seiner Familie für 5 Jahren in die USA.

er möchte den besten Versicherungsschutz für seine Ehefrau und
sein Kind haben.

Da er bei der Debeka eine Anwartschaftsversicherung hat, bat
er um Informationen
ob in der USA alle Kosten (auch im Krankenhaus) mitversichert
sind.

Die Antworten der Debeka sind nicht eindeutig.

Ein Mitarbeiter sagt, ja die vollständigen Kosten werden in
den USA übernommen.
Ein 2. Mitarbeiter sagt, nein nur die Kosten wie sie in
Deutschland üblich wären.

Was stimmt jetzt ?

Wenn ich mich richtig erinnere, werden im außereuropäischen Ausland nur die Kosten übernommen, wie sie in Deutschland üblich sind.

Am sinnvollsten wäre es, die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu lesen oder sich die Aussagen des Versicherungsvermittlers schriftlich geben zu lassen.

Gruß Merger

Hallo Kematef,

Herr Soldat geht mit seiner Familie für 5 Jahren in die USA.

bleibt der Herr Soldat in Deutschland gemeldet oder nicht, ACHTUNG begrenzter Zeitraum bei Auslandsaufenthalt in der PKV wenn alle Brücken abgebrochen werden.

Hier lesen: http://news.private-krankenversicherung.de/wie-lange…

er möchte den besten Versicherungsschutz für seine Ehefrau und
sein Kind haben.

Kann er auch in USA abschließen!

Da er bei der Debeka eine Anwartschaftsversicherung hat, bat
er um Informationen
ob in der USA alle Kosten (auch im Krankenhaus) mitversichert
sind.

Die Antworten der Debeka sind nicht eindeutig.

Ein Mitarbeiter sagt, ja die vollständigen Kosten werden in
den USA übernommen.
Ein 2. Mitarbeiter sagt, nein nur die Kosten wie sie in
Deutschland üblich wären.

Versicherungsbedingungen in die Hand nehmen und nachlesen, in der Regel die in Deutschland üblichen Kosten

Gruß

BHShuber

Hallo,
lt. Tarifbedingungen werden die Kosten analog deutscher Sätze übernommen.
Evtl. ist eine Vertragsumstellung in die Tarife B30, WL30 und BC sinnvoll und möglich- hier kann durch Zusatzvereinbarung Rechtssicherheit gegeben werden. Ansonsten gilt: Kostenübernahme analog in D. entstandener Kosten garantiert - bei höheren Kosten im Ausland - je schwerer die Erkrankung (und die damit verbundenen Ausgaben) um so eher wird die Debeka sich an etwa höheren Kosten auch beteiligen - dies hängt dann u.U. auch vom Verhalten des Versicherungsnehmers ab - treibt dieser die Kosten in die Höhe - z.B. die Brille für 5.000 US$……eher nicht. Im akuten Notfall aber - äusserst wahrscheinlich.
Gruß J.K

Hallo Kematef,

bleibt der Herr Soldat in Deutschland gemeldet oder nicht,
ACHTUNG begrenzter Zeitraum bei Auslandsaufenthalt in der PKV
wenn alle Brücken abgebrochen werden.

Hier lesen:
http://news.private-krankenversicherung.de/wie-lange…

Bei der Debeka gibt es keine zeitliche Begrenzung.

er möchte den besten Versicherungsschutz für seine Ehefrau und
sein Kind haben.

Kann er auch in USA abschließen!

Davor sei ausdrücklich gewarnt! Das würde nie empfehlen. Risiko!!
Gruß J.K.

1 Like

Hallo,

schriftliche Aussagen der Direktion der Debeka einholen !!

Besteht die AW-Versicherung nur für den Soldaten oder auch die Familie ?? (Vermutlich ist Familie zzt. über die GKV der Frau versichert ?)

Zu empfehlen wäre auf jeden Fall, die Versicherung nach den Unisex-Tarifen der Debeka abzuschließen. Bessere Leistungen !

Noch wichtiger ist aber die Frage, was die Beihilfe zahlt ! Denn das sind 70 % bzw. 80% der Kosten. Zahlt die Beihilfe für die Familie die in den USA üblichen Kosten (abweichend von den BeihilfeRiLis) ???

Viel Glück

Barmer

Guten Morgen Barmer,

Hallo,

schriftliche Aussagen der Direktion der Debeka einholen !!

habe ich versucht, nur die winden sich wie ein Aal.

Besteht die AW-Versicherung nur für den Soldaten oder auch die
Familie ?? (Vermutlich ist Familie zzt. über die GKV der Frau
versichert ?)

Für die komplette Familie.

Zu empfehlen wäre auf jeden Fall, die Versicherung nach den
Unisex-Tarifen der Debeka abzuschließen. Bessere Leistungen !

wobei in den mir zur Verfügung gestellten Bedingung fürs Ausland auch kein Hinweis erkennbar ist, dass nach landesüblichen Preisen erstattet wird.

Noch wichtiger ist aber die Frage, was die Beihilfe zahlt !
Denn das sind 70 % bzw. 80% der Kosten. Zahlt die Beihilfe für
die Familie die in den USA üblichen Kosten (abweichend von den
BeihilfeRiLis) ???

Wie darf ich dies verstehen ?
Nach Auskunft eines anderen Soldaten, gibt es nur Erstattungslücken für den Teil der Debeka.

Viel Glück

Barmer

Grüzi Kematef

Guten Morgen BHShuber,

Hallo Kematef,

Herr Soldat geht mit seiner Familie für 5 Jahren in die USA.

bleibt der Herr Soldat in Deutschland gemeldet oder nicht,
ACHTUNG begrenzter Zeitraum bei Auslandsaufenthalt in der PKV
wenn alle Brücken abgebrochen werden.

Der Soldat meldet sich in Deutschland ab.

Hier lesen:
http://news.private-krankenversicherung.de/wie-lange…

er möchte den besten Versicherungsschutz für seine Ehefrau und
sein Kind haben.

Kann er auch in USA abschließen!

wobei die USA das Beihilferecht nicht kennt und dann ein 100 Prozentiger Schutz abgeschlossen werden müsste zu horrenden Preisen.

Grüzi Kematef

Guten Morgen Joerg Koenig,

danke für deine Informationen.
Haben mir weitergeholfen.

Nur wird der Soldat wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Versicherungsschutz nach Preisen wie in Deutschland üblich akzeptieren müssen.

Bis auf einen Versicherer, der die Familie des Soldaten ablehnte wegen Annahmerichtlinien wurde kein Versicherer gefunden der nach landesüblichen Preisen leistet. Dies gilt auch für die neuen Tarife der Debeka.

Nochmal Danke an alle Experten die geantwortet haben.

Grüzi Kematef

Guten Morgen Barmer,

Hallo,

schriftliche Aussagen der Direktion der Debeka einholen !!

habe ich versucht, nur die winden sich wie ein Aal.

Besteht die AW-Versicherung nur für den Soldaten oder auch die
Familie ?? (Vermutlich ist Familie zzt. über die GKV der Frau
versichert ?)

Für die komplette Familie.

Zu empfehlen wäre auf jeden Fall, die Versicherung nach den
Unisex-Tarifen der Debeka abzuschließen. Bessere Leistungen !

wobei in den mir zur Verfügung gestellten Bedingung fürs
Ausland auch kein Hinweis erkennbar ist, dass nach
landesüblichen Preisen erstattet wird.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Einschränkungen müssen drinstehen.

Für einen geplanten längeren Auslandsaufenthalt ist die Debeka nicht unbedingt die beste Wahl. Eine andere Versicherung wird aber möglicherweise abwinken, weil eine längere Vertragsbeziehung nicht wahrscheinlich ist (Rückkehr der Familie in die GKV nach Rückkehr).

Noch wichtiger ist aber die Frage, was die Beihilfe zahlt !
Denn das sind 70 % bzw. 80% der Kosten. Zahlt die Beihilfe für
die Familie die in den USA üblichen Kosten (abweichend von den
BeihilfeRiLis) ???

Wie darf ich dies verstehen ?
Nach Auskunft eines anderen Soldaten, gibt es nur
Erstattungslücken für den Teil der Debeka.

Das hat absoluten Vorrang. Auf die Erfahrungen eines einzelnen Kameraden würde ich mich nicht verlassen. Dass auch für die Familie von der Beihilfe die amerikanischen Kosten gezahlt werden, ist nicht selbstverständlich.

Viel Glück

Barmer

Grüzi Kematef

Hallo,
zitiere aus dem „Kleingedruckten“, Tarif B der Debeka

7.1 Zu § 1 Abs. 4 MB/KK 2009: Geltungsbereich des Versiche- rungsschutzes
Abweichend von § 1 Abs. 4 MB/KK 2009 besteht der Versiche- rungsschutz auch während der gesamten Dauer eines Aufent- haltes im außereuropäischen Ausland ohne besondere Verein- barung.
7.2 Zu § 1 Abs. 5 MB/KK 2009: Umfang der Leistungen bei Verle- gung des Wohnsitzes ins Ausland
Der Versicherer leistet bei Verlegung des Wohnsitzes innerhalb Europas im tariflichen Umfang. Der Versicherer kann bei Verle- gung des Wohnsitzes in Länder mit deutlich höheren durch- schnittlichen Gesundheitskosten Beitragszuschläge erheben. Der Versicherer erstattet dann unabhängig vom Leistungsrah- men deutscher Gebührenordnungen (Abschnitt II Anmerkung zu A bis E und G bis J).

Gruß J.K.

Grüß Gott,

nach meiner Anfrage bei der Debeka,
ob sich die Leistung in der USA bei Wechsel in die neuen Tarife ändern würde.
Also ob dann die landesüblichen Kosten übernommen würden,
bekam ich ein klares Nein.

Es würden nur die Kosten wie sie in Deutschland üblich sind übernommen.

Muss dann wohl in den sauren Apfel beißen und spätestens nach Rückkehr auf deutschen Boden meinen Versicherungsschutz noch mal überdenken.

Gruß Kematef