Hallo,
angenommen folgender Fall:
Übermieter hat 2 Kinder (5 und 8Jahre), die ab und zu auf einem Minitrampolin im Kinderzimmer springen. Nun zeigt die Decke vom Untermieter (Erdgeschosswohnung) einen langen Riss. Übermieter (1. Geschoss) ist der Meinung, dass die Böden im ganzen Haus nicht ganz eben und teilweise brüchig sind und der Riss nicht allein durch das Trampolin verursacht sei. Begründet damit dass bei verschiedenen Mietern auch die Wände schon mal gerissen (sichtbar durch Tapete) seien. Und der Boden uneben ist, auch der Zement (dünne Auslegware liegt auf purem Zementboden) löst sich an einigen Stellen und bildet teilweise schon Löcher. Sprich also sei der Boden ansich schon vorbelastet bzw. instabil.
Wie ist nun die Rechtslage - wird der Vermieter Schadensersatz vom Übermieter verlangen können oder muss sich der Untermieter an den Übermieter bzw. dessen Haftpflicht wenden zwecks Deckensanierung?
Ist ein Minitrampolin in einer Mietwohnung erlaubt bzw. hätte der Übermieter die Erlaubnis zum Betrieb eines Kinderminitrampolins (ca. 1 m Durchmesser) einholen müssen?
Vielen Dank!