Decke reißt - Trampolin in der Wohnung

Hallo,

angenommen folgender Fall:
Übermieter hat 2 Kinder (5 und 8Jahre), die ab und zu auf einem Minitrampolin im Kinderzimmer springen. Nun zeigt die Decke vom Untermieter (Erdgeschosswohnung) einen langen Riss. Übermieter (1. Geschoss) ist der Meinung, dass die Böden im ganzen Haus nicht ganz eben und teilweise brüchig sind und der Riss nicht allein durch das Trampolin verursacht sei. Begründet damit dass bei verschiedenen Mietern auch die Wände schon mal gerissen (sichtbar durch Tapete) seien. Und der Boden uneben ist, auch der Zement (dünne Auslegware liegt auf purem Zementboden) löst sich an einigen Stellen und bildet teilweise schon Löcher. Sprich also sei der Boden ansich schon vorbelastet bzw. instabil.
Wie ist nun die Rechtslage - wird der Vermieter Schadensersatz vom Übermieter verlangen können oder muss sich der Untermieter an den Übermieter bzw. dessen Haftpflicht wenden zwecks Deckensanierung?
Ist ein Minitrampolin in einer Mietwohnung erlaubt bzw. hätte der Übermieter die Erlaubnis zum Betrieb eines Kinderminitrampolins (ca. 1 m Durchmesser) einholen müssen?

Vielen Dank!

Hallo,

ich bin fast geneigt zu fragen, ob du uns hier veräppeln willst …

Ein Minitrampolin von ca. 1 Meter Durchmesser bedarf ganz sicher keiner Genehmigung, weder durch Behörden, noch durch Vermieter, auch wenn darauf nicht nur kleine Kinder, sondern kräftige Erwachsene regelmäßig rumhüpfen würden.

Wir haben auch so ein Ding, leben seit der Anschaffung in dem 3. Haus und in keinem einzigen hat es irgendwelche Probleme gegeben. Das kann ich so sicher sagen, weil wir jeweils auf beiden Etagen lebten.

LG
sine

Hallo Sine,

ja so dachte ich auch, aber Untermieter ist anderer Meinung. Er sagte, Trampoline, gleich welcher Art sind nicht geeignet in der Wohnung. Nun wendet er sich an den Vermieter und ich warte ab, was da kommt. Das Haus ist so gebaut/saniert, da klappern die Gläser manchmal im Schrank wenn ein Laster vorbeifährt oder wenn man schnell durch die Wohnung läuft schwingt der Boden manchmal etwas mit. Ganz komisch das.
Also meinst Du, ist Vermietersache? Oder darf man sich unter den genannten Umständen einfach nicht getrauen, ein (Mini)Trampolin aufzustellen, weil man hätte damit rechnen müssen, dass da beim Untermieter mal die Decke reißt? Das Trampolin wurde nur durch Kinder (bis 8/9 Jahre) benutzt.
Danke nochmal

Meines Erachtens zählt die Nutzung eines Minitrampolins zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung und ist daher nicht zu beanstanden.

In Amerika hatte schon vor 20 Jahren jeder Haushalt so ein Ding und die amerikanischen Häuschen sind ja eher nicht für die Ewigkeit gebaut :wink:

Wenn die Bausubstanz derart marode sein sollte, dass wirklich Schäden entstehen, sollte das nicht dein Problem sein, es sei denn, es sei vertraglich festgelegt, dass ihr nur in Filzpantoffeln rumschleichen dürft, weil der Bau die üblichen Belastungen nicht verträgt, wobei ich nicht sicher bin, ob so ein Haus dann gefahrlos bewohnt werden kann und dürfte. Jedenfalls müsste aber die Miete dann ganz deutlich unter dem Richtwert des Mietspiegels liegen.

LG
sine

Das Haus ist so gebaut/saniert, da
klappern die Gläser manchmal im Schrank wenn ein Laster
vorbeifährt oder wenn man schnell durch die Wohnung läuft
schwingt der Boden manchmal etwas mit. Ganz komisch das.

…Schild „Einsturzgefahr“ aufstellen und schleunigst das Weite suchen.
Sonst werden doch in solche Gebäude wegen der Einsparmöglichkeiten nur Beamte kurz vor der Pensionierung gesetzt.

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Klartext
Hallo,

erstens kann der Mieter der unterliegenden Wohnung kein Schadenersatz vom überliegenden Mieter verlangen, weil die Wohnung ihm nicht gehört. Wenn überhaupt kann dies nur der Vermieter als Eigentümer. Außerdem muß man erst einmal den Schaden in Verbindung mit dem Trampolin nachweisen.

Zweitens ein Minitrampolin ist zugelassen für ein Gesamtgewicht bis … kg. Wenn nun ein Kind mit angenommen 40 kg Körpergewicht hier hopst, dann kommen bei einer angenommen Sprunghöhe von 30 cm eine Energie von rund 120 Joule zusammen. Um eine handelsübliche Bohrmaschine eine Sekunde zu betreiben müßte unser Kind in der Sekunde dreimal hopsen. Vernachlässigbar klein.

Drittens werden Trampoline auf sechs Füßen aufgestellt. Damit ist die Last (Kindsgewicht) und die Energie (Sturz aus 30 cm Höhe ohne einer Berücksichtigung des Luftwiderstandes) auf einer Fläche von rd. 0,75 m² (Trampolin 1 Meter im Durchmesser) verteilt.

Jetzt nehmen wir einmal pauschal einen Zuschlag von 50% wegen dem hopsen (Kompensation durch Federn unberücksichtig). Dann werden 60 kg auf 0,75 m² verteilt also 80 kg pro m². Nach DIN sind im Wohnungsbau 350 kg/m² anzusetzen.

Viertens. Es gib keine Trampolininwohnungaufstellgenehmigungsbehörde. Ersatzweise kann man einmal zum örtlichen Bauamt gehen. Die Mitarbeiter gehen kurz in die Teeküche und krümmen sich vor lachen.

Fünftens: Durch die Benutzung von Trampoline in Wohnungen können Störgeräusche entstehen. Diese können aber durch Auslegen von Matten oder Teppich oft kompensiert werden.

Sechstens: Wenn ein Trampolin mit einem Kind solche Schäden verursachen kann, dann würde ich als erwachsener Mitbürger bei einem Gewicht von 90 kg verteilt auf zwei Füße (Schuhgröße 43) eine solche Deformation der Decke herbeiführen, daß sicherlich das Bauamt dann vom Amts wegen agieren müsste.

Schönen Gruß an die Kinder und weiterhin viel Spaß beim Hopsen.

Christian

Hallo,
hier geht es vermutlich um ein aelteres Fachwerkhaus. Diese Haeuser arbeiten schon mal, wird nicht nur Beamte ueberraschen.
Wenn schon mal hin und wieder Tapete sonstwo reisst, ist doch klar, dass Waende und Decken sich ab und zu bewegen. Reissende Tapete inbegriffen, die kann eine Bewegung des Hauses wirklich nicht stoppen.
Der Riss in der Decke waere durch geeignete Deckenverkleidung zu vermeiden, zB kleine Paneele mit vielen beweglichen Fugen.
Gruss Helmut