Hallo Zusamen,
ein Bekannter hat seine Mietwohnung zum Kauf angeboten bekommen. In dem Bauplan, den er beim Bauamt eingesehen hat ist das Schlafzimmer überraschender Weise als Arbeitsraum ausgewiesen. Die Deckenhöhe dieses 20 m² messenden Raumes ist 2,10 m. Im Mietvertrag steht 123 m² Wohnfläche, das hier das Schlafzimmer ein Arbeitraum ist steht dort nicht. Es wurde also komplett in die Wohnfläche eingerechnet. Welches Risiko, entsteht jemand wenn ein Teil der Wohnung nicht der Bayerischen Bauordnung für Aufenthaltsräume entspricht. Würdet Ihr den Kaufpreis um diese Fläche anteilig reduzieren ?
Vielen Dank