Deckungsbeitragsrechnung auf Zusatzumsätze

Liebes Expertenteam,

ich komme bei folgender Frage nicht weiter:
Nehmen wir an ich habe für ein Unternehmen ein Rabattprogramm implementiert. Dieses Programm sieht vor bestimmten Kunden immer 10% Rabatt auf die gekauften Produkte (z.B. Computer) zu gewähren. Zudem zahlt das Unternehmen an den Vermieter der Verkaufsflächen auf jeden Euro 20% Umsatzprovision. Mittels dieses Rabattprogramms erwirtschafte ich nun zusätzliche Umsätze, d.h. Umsätze, die ich ohne das Programm nicht generiert hätte. Nun möchte ich die Wirtschaftlichkeit/den Deckungsbeitrag des Rabattprogramms ermitteln. Dies tue ich wie folgt (Beispiel):

900 Tsd € Bruttoumsatz (mit Rabatten)

davon 300 Tsd. € Brutto Zusatzumsatz (zusätzl. durch Programm erwirtschafteter Umsatz)

  • 30 Tsd € Umsatzsteuer (10% von Zusatzumsatz)
    = 270 Tsd € Nettoumsatz
    - 108 Tsd € Wareneinsatz (Wert verkaufter Ware, hier 40% von Nettozusatzumsatz)
  • 54 Tsd € Umsatzprovision (20% von Nettozusatzumsatz)
    - 90 Tsd € Rabattkosten/Erlösschmalerung (10% von Bruttoumsatz) ???
    = 18 Tsd € Ergebnis

Meine Frage: An welcher Stelle ziehe ich die Rabattkosten ab (Kosten der durch das Programm gewährten Rabatte)? Vom Bruttozusatzumsatz oder vom Nettozusatzumsatz? Also vor oder nach Abzug des Wareneinsatzes? UND: Ziehe ich dies Rabattkosten in voller Höhe ab, also die 10% der gewähretn Rabatt auf den Bruttoumsatz vom Zusatzumsatz?

Für Eure Hilfe möchte ich mich im Voraus ganz herzlich bedanken.
Liebe Grüße
Max

Hallo,

die richtige Vorgehensweis ist von den Vereinbarungen mit den Empfängern der Beteiligungen abhängig.

Hallo Max,

den Zusatzumsatz separat betrachten zu wollen halte ich für gefährlich, um nicht zu sagen unsinnig. Aus der Ecke aus der ich komme, werden die Begriffe anders verwendet: z.B. Netto Umsatz ist immer ohne Umsatzsteuer, das ist auch die Zahl mit der man umgehen sollte, und Umsatz ist eben Umsatz. Dass da ein Teil des Umsatzes sich aus geringeren Erlösen (10% Nachlass) generiert, ist erstmal unerheblich, aber Rabattkosten (!) im Sinne von Kosten (also Abfluss von Geld) gibt es nicht, nur geringere Umsatzerlöse.

Was in der komplizierten Rechnung ersichtlich ist, ist die Rückrechnung des Wareneinsatzes als % vom Umsatz. Das führt zu falschen Entscheidungen, es sei denn (was ich nicht glaube) die Lieferanten sind auch mit 10% weniger zufrieden.

Die Rechnung muss meines Erachtens ganz anders aussehen:

600 Tsd Umsatz mit Wareneinsatz von 360 Tsd (wenn 40% gilt), dann aber
300 Tsd mal 1,1 um den Nachlass zu kompensieren (also fiktiv 330 Tsd) und dann den Wareneinsatz von 40%, also 132 Tsd.

Der Deckungsbeitrag I (oder Rohertrag) ist nun 240 Tsd plus 168 Tsd also 408 Tsd. Für die Umsatzabhängige Miete gilt doch aber 900 Tsd mal 20% gleich 180 Tsd, so dass der gesamte Deckungsbeitrag sich auf 240 plus 168 minus 180 gleich 228 Tsd als Gesamtdeckungsbeitrag I reduziert. Dieser Betrag steht dem Unternehmen dann zur Verfügung, alle anderen monatlichen Fix-Kosten zu decken.

Wenn man weiterhin % Wareneinsatz vom Umsatz als Rechengrundlage beibehält, dann gibt es rechnerisch immer einen positiven Deckungsbeitrag, aber die eigentliche Untergrenze ist die bereits eingekaufte Ware plus Umsatzmiete.

Es ist wichtig, das gesamte unternehmerische Bild zu sehen, partielle Optimierung geht auf Kosten der gesamten Unternehmung. Fall Sie Zeit und Interesse haben, laden Sie sich mein kleines Pamphlet herunter.

http://dreiser-weber.de/wp-content/uploads/2013/07/1…

Frohes Neuer Jahr,

G.F. Weber

Hallo,

den Zusatzumsatz separat betrachten zu wollen halte ich für gefährlich, um nicht zu sagen unsinnig.

Naja, aber wenn man nunmal untersuchen will, welchen Deckungsbeitrag das Rabattprogramm bringt, dann muss man es eben separat betrachten. Genau dafür gibt es doch Teilkostenrechnungen, wovon die Deckungsbeitragsrechnung eine Form ist.

Aus der Ecke aus der ich komme, werden die Begriffe anders verwendet: z.B. NettoUmsatz ist immer ohne Umsatzsteuer, das ist auch die Zahl mit der man umgehen sollte, und Umsatz ist eben Umsatz. Dass da ein Teil des Umsatzes sich aus geringeren Erlösen (10% Nachlass) generiert, ist erstmal unerheblich,

Nö, man will je gerade herausfinden, ob das Rabattprogramm wirtschaftlich sinnvoll ist.

aber Rabattkosten (!) im Sinne von Kosten (also Abfluss von Geld) gibt es nicht, nur geringere Umsatzerlöse.

Die Frage dreht sich ja auch vorrangig darum, wo es abgezogen wird und weniger, wie man es nun konkret bezeichnen will.

Was in der komplizierten Rechnung ersichtlich ist, ist die Rückrechnung des Wareneinsatzes als % vom Umsatz. Das führt zu falschen Entscheidungen, es sei denn (was ich nicht glaube) die Lieferanten sind auch mit 10% weniger zufrieden.

Wieso sind die denn damit zufrieden? Die 10% die hier als Erstes abgezogen wurden, ist die Umsatzsteuer und nicht der Rabatt. Die Lieferanten liefern doch ebenfalls zum Nettopreis. Der Wareneinsatz wurde ja nicht als 40% von (Bruttoumsatz minus Umsatzsteuer minus Rabatt) gerechnet.
Insofern ist das hier erstmal richtig. Es geht ja eben um die Frage, an welche Stelle dann noch der Rabatt abzuziehen ist.

Die Rechnung muss meines Erachtens ganz anders aussehen:

600 Tsd Umsatz mit Wareneinsatz von 360 Tsd (wenn 40% gilt),

?? 40% von 600 Tsd sind doch aber eher 240 Tsd?

dann aber 300 Tsd mal 1,1 um den Nachlass zu kompensieren (also fiktiv 330 Tsd)

Wenn man von 330 Tsd 10% Rabatt abzieht, kommt man aber nicht auf 300 Tsd.?
Im UP sind die 300 Tsd doch schon der zusätzliche Umsatz, auf den die 10% Rabatt gewährt werden? Allerdings zieht man die sinnvollerweise vom Nettoumsatz ab, da sich die abzuführende Umsatzsteuer damit ebenfalls um 10% reduziert.

und dann den Wareneinsatz von 40%, also 132 Tsd.
Der Deckungsbeitrag I (oder Rohertrag) ist nun 240 Tsd plus 168 Tsd also 408 Tsd. Für die Umsatzabhängige Miete gilt doch aber 900 Tsd mal 20% gleich 180 Tsd, so dass der gesamte Deckungsbeitrag sich auf 240 plus 168 minus 180 gleich 228 Tsd als Gesamtdeckungsbeitrag I reduziert. Dieser Betrag steht dem Unternehmen dann zur Verfügung, alle anderen monatlichen Fix-Kosten zu decken.

Also wenn wir beim Zusatzumsatz bleiben, dann 300 Tsd -10% Umsatzsteuer = 270 Tsd.
Davon dann noch 27 Tsd. Rabatt abgezogen = 243 Tsd. die reinkommen.
Davon wieder die 108 Tsd. Wareneinsatz abgezogen = 135 Tsd.
Da der Vermieter 20% vom Umsatz bekommt, sind das höchstwahrscheinlich 20% vom Nettoumsatz (also ohne die Umsatzsteuer, jedenfalls wäre das so üblich), also 54 Tsd, womit man bei 81 Tsd. rauskäme.
Was mir jetzt im UP fehlt, ist der Hinweis darauf, welchen Umsatzanteil die Kunden, die 10% bekommen, am „normalen“ Umsatz haben. Denn die bekommen diesen Rabatt ja auf alles? Den darauf entfallenden Rabatt müsste man auch noch abziehen, um zum Deckungsbeitrag zu gelangen.

Wenn man weiterhin % Wareneinsatz vom Umsatz als Rechengrundlage beibehält, dann gibt es rechnerisch immer einen positiven Deckungsbeitrag,

Wenn man die Preise so kalkuliert und durchgesetzt hat, dann ist das so und vollkommen unproblematisch.

aber die eigentliche Untergrenze ist die bereits eingekaufte Ware plus Umsatzmiete.

Das ist hier aber nicht die zu untersuchende Frage? Bei der Deckunsgbeitragsrechnung liegt es in der Natur der Sache, dass man auf unterschiedlichen Ebenen zu unterschiedlichen Deckungsbeiträgen kommt.

Es ist wichtig, das gesamte unternehmerische Bild zu sehen, partielle Optimierung geht auf Kosten der gesamten Unternehmung.

Das kann man doch so pauschal nicht sagen. Genauso können Vollkostenrechnungen zu falschen Schlussfolgerungen führen, wenn man alle Kosten nach irgendwelchen Schlüsseln auf alle Produkte umlegt. Gelegentlich kann jedoch Zusatzumsatz generiert werden, ohne das dafür bereits bezahlte Fixkosten nun auch noch auf den Zusatzumsatz verteilt werden müssen. Es werden dann eben nur jene Kosten auf den Zusatzumsatz verteilt, der zusätzlich entsteht.

Grüße

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Laut Beschreibung erhält der Kunde 10 % Rabatt auf die Lieferung. Und genauso müsste der Rechenvorgang sein, 10 % von brutto. Es könnte natürlich im Rechenvorgang abgegrenzt werden, ob es sich bei dem Umsatz um den sog. „Zusatzumsatz“ oder den Basisumsatz handelt, das wäre für das Controlling (= zukünftige Steuerung) eine wichtige Erkenntnis. Aber die Rechnung ist immer dieselbe: Brutto-Umsatz abz. 10 % = Netto-Umsatz. In der BWA kämen erst ab dieser (Voraus-)Rechnung die einzelnen Kostenpositionen zum tragen, also
Materialeinsatz, Personalkosten und sonstige Kosten, sowie die Bankzinsen. Der Rabatt (oder Skonto-Gewährung) reduziert lediglich den Umsatz um 10 %, denn der Kunde zahlt entsprechend weniger und entsprechend weniger kommt auf unser Bankkonto. So wäre der Informationswert aus der Auswertung optimal, eine Vorschrift gibt es aber nicht, der Rechenvorgang müsste so aufgebaut werden, wie der Chef es wünscht.
Viel Erfolg!
Klaus Leist

Hallo Herr Weber, vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo ElBuffo, vielen Dank für Ihre Kommentare hierzu. Unten hätte ich noch eine Frage an Sie.
Genau:
Bei dem Zusatzumsatz handelt es sich um Umsätze die ohne die Investition (in das Rabattprogramm) nicht entstanden wären. Diese Zusatzumsätze lassen sich isoliert feststellen (hier: über eine statistische Kontrollgruppenanalyse). Um zu bewerten ob sich diese Investition lohnt muss ich doch die Umsätze heranziehen, die direkt der Investition zurechenbar sind und nicht die gesamten Umsätze. Ich könnte doch sonst behaupten, dass die Umsätze in voller Höhe (also in dem Beispiel 900 Tsd. €) auch ohne die Investition angefallen wären. Der Effekt der Investition wäre dann = 0. Wie in dem Beispiel geschildert sind aber 300 Tsd. € des Gesamtumsatzes von 900 Tsd. € auf die Investition zurück zu führen. Nun kann ich im nächsten Schritt die Kosten der Investition an den durch die Investition generierten Umsätzen abziehen. Nur so kann ich doch beurteilen, ob sich die Investition für mich gerechnet hat oder? Meine Frage ist dann, ob ich die Erlösschmälerung (in Form gewährter Rabatte) vor oder nach dem Warenrohertrag (nach Abzug Wareneinsatz) abziehen muss, sich der Wareneinsatz (40%) sich dann auf den Betrag vor oder nach Abzug der Rabattkosten bezieht?
@ ElBuffo: Die Rechnung ist verständlich, jedoch ziehen Sie nur die Rabattkosten des Zusatzumsatzes ab. Dieser Zusatzumsatz von 300 Tsd. € ist ein Teil des Gesamtumsatzes von 900 Tsd. €, d.h. jeder einzelne Kauf (mit 10% Rabatt) hat den Zusatzumsatz erhöht. Gehen Sie in dem, Beispiel davon aus, dass die Kunden nur Käufe mit dem 10% Rabatt getätigt haben. Wo kommen die übrigen Erlösschmälerungen (die nur dem Rabattprogramm zuzuordnen sind) dann zum Abzug? Und: Verstehe ich die Reihenfolge so richtig, dass der anteilige Wareneinsatz (40% vom Nettoumsatz) sich auf den Nettoumsatz VOR Rabattabzug bezieht, also hier auf 40% von 270 Tsd. € und nicht 40% von 243 Tsd. € (270 Tsd. – Rabatt von 27 Tsd.)?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung
Viele Grüße
Max

Hallo Herr Leist, vielen Dank für Iher Antwort. Wie ich es verstehe sind Umsatzsteuer und die Rabattkosten vom Bruttoumsatz abzuziehen. Erst auf diesen Nettoumsatz kommen dann die anderen Kosten zum Abzug. Richtig? Sehen Sie bitte auch die Diskussion + meine Kommentar in dem oberen thread. Viele Grüße, Max

UND ja: Die Umsatzprovision (20%)
hat nichts mit dem Rabattprogramm zu tun, sondern wird grundsätzlich an den Vermieter bezahlt

Drei elementare Fehler:

  1. Umsatzsteuer gehört nicht in eine Kostenrechnung
  2. Deckungsbeitragsrechnung unterteilt sich in fixe und variable Kosten
    3… Der Deckungsbeitrag muss für die beiden verschiedenen Varianten
    berechnet werden.

Hallo,

Bei dem Zusatzumsatz handelt es sich um Umsätze die ohne die Investition (in das Rabattprogramm) nicht entstanden wären.
Diese Zusatzumsätze lassen sich isoliert feststellen (hier: über eine statistische Kontrollgruppenanalyse). Um zu bewerten ob sich diese Investition lohnt muss ich doch die Umsätze heranziehen, die direkt der Investition zurechenbar sind und nicht die gesamten Umsätze.

Wenn ich den UP richtig lese, dann bekommen bestimmte Kunden immer 10%. Die Frage, die ich mir nun stelle, ist einfach die, ob da auch Kunden dabei sind, die ohnehin gekauft hätten, die also nihct nur für den Zusatzumsatz 10% Rabatt bekommen haben, sondern auch für den normalen Umsatz. Muss also nur vom Zusatzumsatz 10% Rabatt abgezogen werden oder auch von Teilen der restlichen 600 Tsd.?

Ich könnte doch sonst behaupten, dass die Umsätze in voller Höhe (also in dem Beispiel 900 Tsd. €) auch ohne die Investition angefallen wären. Der Effekt der Investition wäre dann = 0. Wie in dem Beispiel geschildert sind aber 300 Tsd. € des Gesamtumsatzes von 900 Tsd. € auf die Investition zurück zu führen.

Verstanden.

Nun kann ich im nächsten Schritt die Kosten der Investition an den durch die Investition generierten Umsätzen abziehen. Nur so kann ich doch beurteilen, ob sich die Investition für mich gerechnet hat oder?

Genau.

Meine Frage ist dann, ob ich die Erlösschmälerung (in Form gewährter Rabatte) vor oder nach dem Warenrohertrag (nach Abzug Wareneinsatz) abziehen muss, sich der Wareneinsatz (40%) sich dann auf den Betrag vor oder nach Abzug der Rabattkosten bezieht?

Ob man das vorher oder nachher abzieht ist doch egal. Der Wareneinsatz ist doch eine feste Größe und hängt nicht vom eigenen Verkaufspreis ab. Das wäre nur dann der Fall, wenn ich mit meinem Lieferanten eine entsprechende Vereinbarung hätte, dass der mir ebenfalls 10% Rabatt auf jeden mit Rabatt verkauften Artikel gewährt.

@ ElBuffo: Die Rechnung ist verständlich, jedoch ziehen Sie

nur die Rabattkosten des Zusatzumsatzes ab.
Ja, weil mir aus den Angaben erstmal nur dieser Zusatzumsatz bekannt ist. Wieviele Kunden aus den 600 Tsd. Umsatz ebenfalls 10% bekommen haben geht nicht hervor. Diesen Aspekt habe ich am Ende auch angesprochen.

Dieser Zusatzumsatz von 300 Tsd. € ist ein Teil des Gesamtumsatzes von 900 Tsd. €, d.h. jeder einzelne Kauf (mit 10% Rabatt) hat den Zusatzumsatz erhöht. Gehen Sie in dem, Beispiel davon aus, dass die Kunden nur Käufe mit dem 10% Rabatt getätigt haben.

Nein, mir ist nicht klar, wie man den Zusatzumsatz festgestellt hat und ob nicht auch Kunden, die zum 600 Tsd. Umsatz beigetragen haben, dafür 10% Rabatt bekommen haben. Also mal als Beispiel Kunde A. Der hätte ohne Programm 100 PC á 100 gekauft, wären also 10.000 normaler Umsatz. Nun ist er einer der Kunden, denen 10% auf alles gewährt wird (und nicht nur auf Zusatzkäufe?). Der kauft jetzt deswegen 10 PC mehr, also 100 x 100 normaler Bruttoumsatz plus 10 x 100 Zusatzbruttoumsatz. Dann würden nach meinem Verständnis 10% von 11.000 Bruttoumsatz als Rabattkosten/Erlösschmälerungen anfallen (Umsatzsteuer jetzt als ignoriert).

Wo kommen die übrigen Erlösschmälerungen (die nur dem Rabattprogramm zuzuordnen sind)

Welche gibt es denn noch?

dann zum Abzug? Und: Verstehe ich die Reihenfolge so richtig, dass der anteilige Wareneinsatz (40% vom Nettoumsatz) sich auf den Nettoumsatz
VOR Rabattabzug bezieht, also hier auf 40% von 270 Tsd. € und nicht 40% von 243 Tsd. € (270 Tsd. – Rabatt von 27 Tsd.)?

Wenn ein PC im Einkauf z. B. 25 kostet, dann ist das eine fixe Größe und unabhängig davon, zu welchem Preis ich ihn weiterverkaufe. Wenn ich dann 10 PC zusätzlich verkauft habe, muss ich von meinem zusätzlichen Ertrag eben 10x25 abziehen. Wenn meine Kalkulation natürlich so aufgenaut ist, dass der Einkaufpreis 40% vom Bruttoverkaufspreis ausmacht, dann kann ich das natürlich auch so rechnen. Sinnvolleweise wird jedoch in aller Regel mit Nettoumsätzen gerechnet, wobei damit der Umsatz ohne die in den Verkaufspreisen enthaltene Umsatzsteuer gemeint ist.
Das Rechenschema wäre also in etwa:
Bruttoumsatz
./. 20% vom Bruttozusatzumsatz Miete für den Vermieter
./. 10% vom Bruttozusatzumsatz für die Umsatzsteuer
./. Einkaufspreis für die im Zusatzumsatz verkauften Artikel
./. 10% vom Nettoumsatz der Kunden, die eben 10% Rabatt bekommen haben
= Deckungsbeitrag

Grüße