Hallo zusammen,
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten in der Regel 100 Mio. EUR Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung und ca. 8 - 15 Mio. EUR für Personenschäden je Person.
Für die Kfz-Versicherung hat der Gesetzgeber die Pflichtversicherung eingeführt.
Angenommen bei einem Schadenfall würde die Deckssumme nicht ausreichen bzw. wäre aufgebraucht, wer haftet dann für den weiteren Schaden?
Der Fahrzeughalter, der Versicherungsnehmer oder der Fahrer (vorausgesetzt dies wären unterschiedliche Personen) oder gar keiner (was ich mir nicht vorstellen kann)???
Wobei ich mir dann gleich wieder die Frage stelle: wie sieht es bei anderen Haftpflichtversicherungen aus (Betriebshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht). Hier gelten in der Regel niedrigere Deckungssummen vereinbart.
Bei der Betriebshaftpflicht denke ich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden während seiner beruflichen Tätigkeit verursacht, tritt die Betriebshaftpflicht ein. Wer haftet hier, sofern die Versicherungssumme nicht ausreicht? Vermutlich die Firma (Geschäftsführer, GmbH o. ä.) aber vermutlich nicht der Mitarbeiter (sofern kein Vorsatz).
Beim Verein? Bspw. Schwimmunterricht, es geht jemand unter und behält einen körperlichen Schaden oder in eine Flugverein unternimmt ein Vereinsmitglied einen Rundflug mit fremden Passagieren. Den Passagieren passiert etwas bei einem Absturz.
Wer haftet hier, sofern die Deckungssumme nicht ausreicht?
Angenommen Schwimmlehrer und Pilot machen ihre Tätigkeit ehrenamtlich. Haftet der Verein bzw. dessen Vorstand? Schwimmlehrer oder Pilot (mit ihrer Privathaftpflicht)?
Fragen über Fragen.
In der Hoffnung, dass sich hier jemand auskennt
verbleibe ich mit dankbaren Grüßen
Pitufino