Defekt und Auszahlung

Bräuchte Hilfe,

Es wurde letztes Jahr eine Samsung HD154UI Festplatte gekauft, welche vor einem Monat Defekt ging und an den Händler zurückgeschickt wurde, jetzt wurde eine Nachricht empfangen, wo drin steht „die retournierte Ware weder zeitnah repariert nochausgetauscht werden konnte“ und man eine kleine Summe anbietet, abzüglich Gebrauchsvorteils.
Die Festplatten sind beim Händler auf Lager und somit verfügbar.

Jetzt meine Frage, ist es möglich den Vorschlag abzulehnen und auf ein Umtausch zu bestehen oder muss der Vorschlag des Händlers angenommen werden.

Würde mich über eure Hilfe freuen

Moin,

Im prinzip können Sie den Vorschlag ablehnen und auf einen Umtasuch bestehen.
Allerdinsg sollten Sie sich vorher über die Vertragskonditionen Informieren speziell um die Punkte der Garantie. Da können Sie alles weitere Entnehmen und Ihren nächsten Schritt vorbereiten.

Gruß

Hj,
wichtig ist wurde die Festplatte reduziert gekauft? Was sagt der Kassenzettel. wenn ja ist es immer die Kulanz des Händlers umzutauschen.

HI,
danke für die Antwort, die Platte wurde nicht Reduziert gekauft, sondern ganz Normal

Hj,
wichtig ist wurde die Festplatte reduziert gekauft? Was sagt
der Kassenzettel. wenn ja ist es immer die Kulanz des Händlers
umzutauschen.

dann ist der Händler verpflichtet die Festplatte zu reparieren ( anderes Gerät zur Vergügung zu stellen) bis Fetsplatte wieder funktioniert, dies darf er 3x und dann muss er die Festplatte umtauschen.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf hat der Kunde das Recht auf Bestimmung, ob ein Umtausch (Neuware), eine Reparatur oder die Erstattung des Kaufpreises (Kaufrücktritt) erfolgt. Eine Beweispflicht seitens des Kunden besteht nicht.
Hier steht der Händler für die gekaufte Ware ein.

Nach Ablauf dieser sechs Monate bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf tritt der Hersteller für den Mangel ein. Der Käufer tritt in die Beweispflicht ein und muss nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat oder seine Ursache in einem Fehler hat, der vor dem Kauf schon vorhanden war. In der Regel ist das schwierig.
Hier ist in erster Linie die Nachbesserung das Maß der Dinge, was allerdings bei einer Festplatte kaum möglich ist. Zweite Variante ist der Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt (gleichwertig heisst in dem Falle gebraucht). Der Hersteller kann durchaus vom Kaufpreis einen Betrag für die bisherige Nutzung abziehen (Abschreibung), wenn weder eine Reparatur oder ein Umtausch nicht möglich oder zu aufwendig ist.

In Deinem Fall ist die Frage, wie hoch die Abschreibung sein soll und es ist hier nicht offengelegt, wann die Festplatte erworben und wann sie reklamiert wurde.

Gruß
CP

Hi,
Die Festplatte wurde am 29.06.2010 gekauft und am 28.12.2011 dem Händler gesendet

Die Festplatte ist also 1,5 Jahre in Deinem Besitz. Das bedeutet, dass Du mit dem Angebot eigentlich zufrieden sein kannst.

Hi,
Die Festplatte wurde am 29.06.2010 gekauft und am 28.12.2011
dem Händler gesendet

Hallo

Da normalerweise, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen, eine Garantie von 2 Jahren besteht muss er die Festplatte austauschen oder reparieren. Ausgenommen davon ist natürlich ein selbst verschuldeter Schaden sowie in den AGBs ausgewiesene Änderungen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Je nach Streitwert würde ich den Hinweis auf die Garantie bzw. den Verweis durch einen Anwalt empfehlen.

Hallöchen, natürlich versucht der Händler alles um eine weitere Festplatte zu verkaufen. Aber da es während der Garantiezeit passierte das dieFestplatte kaputt ging, hast Du Anspruch auf eine Reparatur bzw. auf Austausch.
Sollte der Händler dies weiterhin verweigern, wende dich an Samsung, sende dort die Unterlagen hin, ich habe die positive Erfahrung gemacht, das wenn Händler Garantieleistungen verweigern, der Hersteller meist an seinem guten Namen interessiert ist und auf Kulanzbasis schnell und unbürokratisch weiterhilft.
WICHTIG hierbei:
Die Rechnung und eine Kopie des Schreibens vom Händler

Hallo,

grundsätzlich haben Sie natürlich einen Anspruch auf Neulieferung bzw. Reparatur der Festplatte.Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, einen um den Gebrauchsvorteil geminderten Geldbetrag zu bekommen. Jedoch muss dann tatsächlich dieselbe Festplatte noch vorrätig sein bzw.Ihre alte Festplatte zu reparieren sein. Könnten Sie das im Streitfalle beweisen?

Viel Glück!

Hallo Chepu,

ich denke Du mußt eine gewisse Wertminderung akzeptieren, wenn der Kauf schon 1/2 bis 3/4 Jahr zurückliegt. Ist nicht mein Spezialgebiet, habe mal Rückfrage mit einem kompetenten Freund gehalten. Umtausch wäre auch ne Möglichkeit, kann aber sein dass du dann was aufbezahlten mußt (Differenz zum Neuwert!!). Lachlesen kann man das im BGB / HGB sofern man mit dem Juristendeutsch klarkommt. Viel Glück!!

Hallo,
Bin falscher Ansprechpartner
Viel Erfolg
Anja