Defekt Wasseruhr, Verbrauch schätzen?

Angenommen ein Hauseigentümer stellte fest, dass seine Wasseruhr (Eigentum der Stadtwerke) seit 2,5 Jahren defekt ist, mit welcher Nachforderung muss er rechnen? Müßte er sich auf eine Nachforderung einlassen oder gibt es da Verjährungsfristen? Die Uhr wurde vor 2,5 Jahren neu durch eine MA der Stadtwerke eingebaut und versagte nach 1 m3 Wasser. In den Folgejahren wurden jeweils Verbrauchsabrechnung mit 0 Wasserverbrauch erstellt und abgerechnet. Gas und Strom wird vom gleichen Anbieter bezogen. Müßte dieser 0 Verbrauch den Stadtwerken nicht auffallen? Die defekte Uhr würde erst wieder 2011 ausgetauscht. Eichung alle 6 Jahre. Wie würde man sich am besten verhalten? Kontakt mit Anbieter aufnehmen oder bis 2011 warten. Wie würde eine evtl. Nachforderung berechnet? Gruß Klaus

Hallo Klaus,
wir hatten vor einigen Jahren mal einen ähnlichen Fall mit der Wasseruhr in unserem Haus, allerdings auf dem Lande. Wir hatten da Ende des Jahres einen neuen Zähler bekommen und den dann erst wieder abgelesen, als wir dem Zweckverband zum Juni des Folgejahres den neuen Zählerstand liefern sollten (weil die Ableser ja immer kommen, wenn wir zur Arbeit sind). Dabei fiel uns auf, dass die Wasseruhr einen Wert anzeigte, der nicht stimmen konnte. Das haben wir denen dann sofort mitgeteilt und der Wasserzähler wurde dann auch gleich wieder ausgewechselt. Berechnet hat man uns für den Zeitraum einen Durchschnitt des Vorjahreswertes. Überschläglich kann man rechnen 3 qcm pro Person und Monat, dann kommt man auf 36 qbm pro Person im Jahr, was nach meinen langjährigen Beobachtungen (ich habe auch ein Mietshaus in der Stadt) so auch hinkommt.
Grundsätzlich ist aber der Versorger für seinen Wasserzähler verantwortlich und auch für das Ablesen. Wenn die Dir in den Vorjahren 0 qbm berechnet haben, dann wurde da ganz einfach gepennt, das musst Du Dir nicht anrechnen lassen.
Allerdings wäre eine Nachforderung wohl zulässig. Verjähren dürfte das erst zwei (?) Jahre, nachdem es den Stadtwerken bekannt geworden ist. Wer hat denn den Wert 0 für die Verbrauchsabrechnung geliefert? Wenn Du das selbst gemacht hast, musst Du Dir das wohl auch zurechnen lassen. Ich würde das den Stadtwerken schon mitteilen, denn eine Eichung hat natürlich nur Gültigkeit, wenn der Wasserzähler auch zählt.
Gruß HeinzEric

Danke HeinzEric, die Antwort wird mit helfen. Die Ablesung erfolgte immer durch „kurzfristig beschäftigte Studenten“ der Stadtwerke. Gruß Klaus

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