Hallo!
Bei meinem Rasierer mit Reinigungsstation (gekauft Oktober 15),ist die Reinigunsstation
kapputt.Frage Muß ich sie reparieren lassen,oder habe ich anspruch auf eine neue Station?
Vielen Dank
Der Händler hat die Wahl, wie er die Gewährleistungsansprüche des Käufers durchführt.
Das ist nicht korrekt, obwohl es in der Praxis oft so abläuft.
Nach dem Gesetz zur "Nacherfüllung " § 439 des BGB hat nämlich der Kunde dieses Wahlrecht.
Er kann auf Ersatzlieferung oder Reparatur bestehen.
Und bei der Reinigungsstation wird sicherlich nicht der Kundendienst des Händlers Hand anlegen, man wird gegen neues Teil tauschen. Das ist kostengünstiger und geht auch schneller und ist kundenfreundlicher.
Der Kunde sollte sich aber beeilen, die ersten 6 Monate( Beweislastumkehr) sind bald um, danach ändern sich seine Rechte und man müsste wohl eher die Werksgarantie beanspruchen. Und da kann man nicht wählen, ob Ersatz oder Reparatur.
MfG
duck313