Defekte Ware bei Kauf von Privat auf eBay

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe auf eBay ein Retrokonsolenpaket gekauft (2 alte Spielekonsolen + Zubehör + Spiele) von einer Privatperson. Als Artikelzustand wurde „Gebraucht“ angegeben, was ja funktionierend bedeutet, laut Erklärung. Auch im Angebot selbst hat der Verkäufer eindeutig darauf hingewiesen, dass alles funktioniert. Garantie/Gewährleistung hat er NICHT ausgeschlossen.

Am Freitag habe ich alles erhalten und Samstag Nacht wollte ich alles mal ausprobieren, da ich eine der beiden Konsolen verschenken möchte und eine für mich behalten möchte. Ergebnis: Eine der beiden Konsolen funktioniert nicht. Die andere (und auch alle Spiele) laufen vollkommen problemlos.

Ich habe also den Verkäufer mit dem vorliegenden Sachverhalt angeschrieben und bin mir eigentlich recht sicher, dass wir eine Lösung finden und möchte das auch friedlich regeln und nur im Notfall den Käuferschutz einschalten, da ich davon ausgehe, dass man das auch so regeln kann und es um einen Schaden von ca. 20 EUR geht. Mir schwebt also ganz klar eine Preisminderung vor. Reparatur/Ersatzlieferung wird eher nichts werden, da man von den alten Retrokonsolen ja eher nicht dutzende zuhause rumliegen hat, als privater Verkäufer.

Jetzt meine Frage, kann der Verkäufer darauf bestehen, die komplette Ware gegen eine Kaufpreisrückerstattung zurück zu nehmen? Denn die funktionierende Konsole + einige Spiele möchte ich in den kommenden Tagen verschenken und dann der beschenkten Person im Fall der Fälle natürlich nicht nachträglich wieder alles wegnehmen, falls der Verkäufer das Recht haben sollte, die gesamte Ware gegen Rückerstattung zurück haben zu wollen.

Eine weitere Frage, möglicherweise wird der Verkäufer (liest man ja öfters mal) die Schuld auf den Paketdienst schieben und sagen, dass vor dem Versand alles ok war. Das Paket war sehr unzureichend verpackt, die Verpackung habe ich noch hier. Die Sachen lagen alle lose auf dem Boden des Paketes, darüber ein paar Seiten Zeitung gestapelt/geknüllt. Nicht einmal wenigstens in Zeitung eingewickelt war etwas (Wobei das natürlich auch nicht schützt, aber besser als nichts dürfte es dennoch sein). Wie verhält es sich in diesem Fall, falls der Verkäufer alles auf den Paketdienst schieben will? Stichwort Gefahrenübergang und so - meiner Meinung nach trifft ihn dann nach wie vor die Schuld, wegen der schludrigen Verpackung - oder?

Wenn jemand Antworten hat, mit ein paar schlüssigen §§, dann würde mich das echt freuen :smile:

Falsches Brett

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Dann solltest Du die Frage im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ stellen.

Dort bekommst Du qualifizierte Antworten (Vorschaltseite/FAQ 1129 beachten).

S.J.