Defekte Ware bei Kleinanzeigen

Hallo! Zuerst einmal die Sachlage: Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Controller fürs DJing bei der Kleinanzeigen Seite eines großen Auktionshauses entdeckt. Nachdem ich mich mit dem Verkäufer auf einen Preis und eine sichere Zahlung verständigt habe, habe ich das Geld (270€) überwiesen. Vorher habe ich mir vom Verkäufer eine Kopie seines Personalausweises, sowie seine Adresse geben lassen. Die komplette Abwicklung des Geschäfts lief über E-Mail und Telefon. In der Kleinanzeige sowie in den Telefonaten versicherte der Verkäufer dass das Gerät funktionsbereit sei und auch eine Rechnung mit 6 Monaten Restgarantie beiliegen würde. Als das Gerät nun bei mir an kam, war es bereits defekt. Ich kontaktierte den Hersteller, welcher das Gerät gegen eine gültige Rechnung austauschen würde. Leider lag dem Gerät keine Rechnung, entgegen der Ankündigung des Verkäufers, bei. Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer sagte mir dieser, dass er die Rechnung zusammen mit den Treiber- und Software CDs in einem seperaten Paket verschickt hätte, welches aber komischerweise nie bei mir an kam. Der Verkäufer wollte mir dann eine Kopie der Rechnung die er hatte per E-Mail zusenden. Die Mail ist ebenfalls nie angekommen und seit diesem letzten Telefonat geht der Verkäufer weder ans Telefon, noch reagiert er auf E-Mails. Zwischendurch geht seine Frau/Freundin ans Telefon, die dann behauptet nichts genaues darüber zu wissen und darauf verweist dass ihr Mann/Freund später zurück ruft.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Wie soll ich weiter vorgehen?

Per Einschreiben die fehlenden Unterlagen anfordern und bei Nichtlieferung den Kauf rückgängig machen. Wenn der VK da nicht mitspielt, dann einen Mahnbescheid über den gezahlten Betrag beantragen. Diesen Mahnbescheid kann man auch online aufgeben:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…

Die Frage zu beantworten, stellt eine Rechtsberatung da. Das ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. Allgemein gilt: Als Käufer haben Sie Anspruch auf Lieferung der vertragsmäßigen Kaufsache. Wenn die Sache mangelhaft ist, kann der Käufer Nachbesserung verlangen. Wenn diese scheitert oder von vorneherein nicht möglich ist, kann er sein Geld Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache zurückverlangen oder den Kaufpreis herabsetzen und entsprechende Rückzahlung verlangen. Wer seine Forderung beweisbar, also etwa per Einschreiben mit Rückschein, an den Verkäufer schickt und darin eine angemessenene Frist von zwei bis drei Wochen setzt, kann auch außergerichtlich schon auf Kosten des Verkäufers einen Anwalt nehmen. Voraussetzung selbstverständlich: Es bestätigt sich alles so, wie der Käufer es sieht.

Offensichtlich Betrug

Auf jeden Fall würde ich noch einmal versuchen die Wandlung des Kaufvertrages herbeizuführen. Teile ihm per Einschreiben mit, das du darauf bestehst! Du schickst ihm die Ware per Nachnahme gegen Erstattung des Kaufpreises. Weiterhin weise ihn darauf hin das Du auf jeden Fall , falls du dein Geld nicht erstatttet bekommst, Strafanzeige erstattest und Strafantrag stellen wirst. Die Betreiber der Seite würde ich auch informieren.

Hast Du Rechtschutz? Dann kann der Anwalt das regeln.

Viel Erfolg

Margot

hallo jannikh 1909,
Ebay und Co. ist nicht mein Interessengebiet und dieser Fall beweist mal wieder, dass es manches Mal günstiger sein kann, einfach in ein Geschäft zu gehen oder bei einem regionalen Zeitungs-„Flohmarkt“ Geschäfte zu tätigen.
Zu dem angesprochenen Fall kann ich daher nicht viel sagen. Nur so viel, dass das Geld doch erst ausgezahlt wird, wenn die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert worden ist. Hierzu war in der Anfrage nicht gesagt worden. Aus dem Inhalt muss ich aber entnehmen (schon weil der Verkäufer sich nun verleugnet), dass der Betrag gezahlt worden ist.
Nach meiner Meinung bleibt nur die Rücksendung gegen Rückerstattung des Geldes, notfall zivilrechtlich durchzusetzen.

Grüße von Bruno