Defekte Ware unfrei zurückschicken? Versichert?

Hallo,

ich schildere mal diesen Fall:
Eine Ware wird online bestellt, vorab bezahlt und trifft beim Käufer defekt ein. In der Widerrufsbelehrung steht:

1.) „… Frist 1 Monat ab Eingang beim Käufer.“ und „Widerrufsfrist ist eingehalten, wenn Widerruf oder Ware innerhalb dieser Frist abgesendet wird.“

2.) „Käufer zahlt Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“ Zu Art und Weise der Rücksendung wird keine Angabe gemacht.

Ich verstehe das so: Wenn die Ware einen Defekt hat, sagt der Käufer innerhalb der Frist bescheid und braucht die Rücksendekosten nicht bezahlen.

WIE aber schickt er die Ware O H N E Rücksendekosten zurück, wenn keine(!) Rücksendeschein bei der Lieferung dabei war und auch kein Rücksendeschein zugeschickt wird und der Verkäufer auf auf mehrfaches schriftliches Nachfragen keine Antwort gibt?

Grüße
Claudia

Hallo,
hier liegt ein Sachmangel vor und kein Widerruf.
Ich kenne „unfrei“ nur von der Post (genauer die Tochter dhl) und das ist immer ein Paket, das auch versichert ist. Schwierig wird es erst, wenn der Empfänger die Annahme unfreier Sendungen verweigert. Hoffen wir, daß es nicht soweit kommt, da es vorab offensichtlich nicht möglich ist das Vorgehen abzusprechen (es gibt auch Anbieter, die einem das Porto überweisen, da unfreie Sendungen recht teuer werden).

Cu Rene

Arbeite im Versandhandel und kann nur raten das Porto ersteinmal zu übernehmen da es mit unfreien Sendung fast nur Probleme geben wird.

Ware per dhl Paket für 4,90 zurückschicken und dem Händler die Rechnung/Quitung/Einlieferungsbeleg Faxen/mailen etc.

Wenn keine einigung möglich ist Strafanzeige stellen und Anwalt einschalten, hilft immer…:smile:

MFG

bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur verfügung

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Hallo firecrown,

dass es so oft Probleme mit den unfrei versendeten Waren gibt, habe ich zwischenzeitlich öfters gelesen. Deshalb vielen Dank für den deutlichen Erfahrungshinweis mit der Portoübernahme meinerseits.

Habe da aber eine einfache Frage: Sie sagten „Wenn keine einigung möglich ist Strafanzeige stellen und Anwalt einschalten, hilft immer…:smile:

Wie schalte ich einen Anwalt ein, der die Angelegnehit übernimmt, ohne dass ich für ihn auch noch bezahlen muss? Ich habe keine Erfahrung mit Anwälten und bin deshalb für jeden Hinweis diesbezüglich dankbar. Wie muss ich da vorgehen? (RA-Versicherung habe ich. Hilft das?)

Grüße
Claudia

PS: Strafanzeige stellen? Wegen was genau? Und wo?

Hallo,
zuerst glaube man immer an das Gute im Menschen und hoffe auf eine problemlose Abwicklung. Den Mangel dokumentiert man am besten vorab durch Bilder oder Zeugen.

(RA-Versicherung habe ich. Hilft das?)

Also eine Rechtschutzversicherung? Dann ruft man dort an und fragt, ob sie die Deckung übernehmen, was eigentlich kein Problem sein sollte. Dann sucht man sich einen Anwalt (BGB sollte eigentlich jeder können).

Cu Rene

hier liegt ein Sachmangel vor und kein Widerruf.

hääää

na klar widerruft der Käufer hier den Vertrag!!!
Der Sachmangel - sagt schon das Wort - ist der Mangel an der Sache!
:wink:
gruß

Arbeite im Versandhandel und kann nur raten das Porto
ersteinmal zu übernehmen da es mit unfreien Sendung fast nur
Probleme geben wird.

Ware per dhl Paket für 4,90 zurückschicken und dem Händler die
Rechnung/Quitung/Einlieferungsbeleg Faxen/mailen etc.

sorry aber ich muss wirklich fragen welchen Nachweis Sie bei der Post/DHL erhalten wenn Sie 4,90 EUR für den Versand bezahlen???

Das ist ein Fehler der IMMMER und IMMMMMMMER wieder gemacht wird.
Es gibt KEINE Pakete für 4,90 EUR!
Ein Paket kostet auch jetzt noch an kleinster Stelle 6,90 EUR!
UND:
nur für ein Paket erhält man einen Nachweis.

Ein Päckchen - das ist der Unterschied - kostet übrigens 3,90 EUR und ist WEDER versichert noch gibt es einen Nachweis!!!

Habe da aber eine einfache Frage: Sie sagten „Wenn keine
einigung möglich ist Strafanzeige stellen und Anwalt
einschalten, hilft immer…:smile:

Es ist doch ein gewerblicher Händler!?
Wenn er eine Widerufsbelehrung zu stehen hat, gilt er vor dem Gesetz als ein solcher, auch wenn er sich den privaten Anbieter auf die Fahne schreiben will!
Ist die Ware über eine Auktionsplattform oder ähnliches gekauft worden?

Wie schalte ich einen Anwalt ein, der die Angelegnehit
übernimmt, ohne dass ich für ihn auch noch bezahlen muss?

Vorab ist immer der Mandant selbst für die Übernahme der Kosten des Anwaltes verantwortlich.
Bei Prozessgewinn sieht das dann eventuell wieder anders aus.

(RA-Versicherung habe ich. Hilft das?)

Ja, hilft ungemein. Kann jedoch auch noch mit Kosten verbunden sein, sollte man eine Selbstbeteiligung haben.
Bei einfachem Einstellen eines Verfahrens müssen diese Kosten dann leider selbst getragen werden.

PS: Strafanzeige stellen? Wegen was genau? Und wo?

das macht der Anwalt dann :wink:

Hallo,

hier liegt ein Sachmangel vor und kein Widerruf.

na klar widerruft der Käufer hier den Vertrag!!!

Nein. Darf er nicht und will er nicht.

Der Sachmangel - sagt schon das Wort - ist der Mangel an der
Sache!

Und eine Nachbesserung - sagt schon das Wort - ist eine Nachbesserung der Sache.
Halt Dich bitte mit Deinen unqualifizierten Kommentaren zurück, Du hast genau gar keine Ahnung und machst nicht mal den Versuch, das zu ändern.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Das ist ein Fehler der IMMMER und IMMMMMMMER wieder gemacht
wird.

???

Es gibt KEINE Pakete für 4,90 EUR!

Richtig.

Ein Paket kostet auch jetzt noch an kleinster Stelle 6,90 EUR!

Falsch - online oder ab Packstation was auch immer 5,90 …

UND:
nur für ein Paket erhält man einen Nachweis.

Falsch

Ein Päckchen - das ist der Unterschied - kostet übrigens 3,90
EUR und ist WEDER versichert noch gibt es einen Nachweis!!!

Und auch da gibt es online für 1€ Aufschlag nen Versandnachweis und ne Miniversicherung …

Wenn man keine Ahnung hat nicht so weit aus dem Fenster lehnen, denn all dies ist machbar …

Grüße

1 Like

Hallo,

Habe da aber eine einfache Frage: Sie sagten „Wenn keine
einigung möglich ist Strafanzeige stellen und Anwalt
einschalten, hilft immer…:smile:

Es ist doch ein gewerblicher Händler!?
Wenn er eine Widerufsbelehrung zu stehen hat, gilt er vor dem
Gesetz als ein solcher, auch wenn er sich den privaten
Anbieter auf die Fahne schreiben will!
Ist die Ware über eine Auktionsplattform oder ähnliches
gekauft worden?

Und was genau hat das eine mit dem andern zu tun? Kann man mit gewerblichen Händlern keinen Streit haben? Oder diese nicht anzeigen?

Grüße

1 Like

Hallo,

Habe da aber eine einfache Frage: Sie sagten „Wenn keine
einigung möglich ist Strafanzeige stellen und Anwalt
einschalten, hilft immer…:smile:

Es ist doch ein gewerblicher Händler!?
Wenn er eine Widerufsbelehrung zu stehen hat, gilt er vor dem
Gesetz als ein solcher, auch wenn er sich den privaten
Anbieter auf die Fahne schreiben will!
Ist die Ware über eine Auktionsplattform oder ähnliches
gekauft worden?

Und was genau hat das eine mit dem andern zu tun? Kann man mit
gewerblichen Händlern keinen Streit haben? Oder diese nicht
anzeigen?

aber klar, kann man das und hat es auch oft *tieferatemzug*
leider, aber man muss doch nicht schon an dieser stelle das schlimmste vermuten…

Hallo,

Das ist ein Fehler der IMMMER und IMMMMMMMER wieder gemacht
wird.

???

worauf bezieht sich das???

Es gibt KEINE Pakete für 4,90 EUR!

Richtig.

Ein Paket kostet auch jetzt noch an kleinster Stelle 6,90 EUR!

Falsch - online oder ab Packstation was auch immer 5,90 …

UND:
nur für ein Paket erhält man einen Nachweis.

Falsch

Ein Päckchen - das ist der Unterschied - kostet übrigens 3,90
EUR und ist WEDER versichert noch gibt es einen Nachweis!!!

Und auch da gibt es online für 1€ Aufschlag nen
Versandnachweis und ne Miniversicherung …

Wenn man keine Ahnung hat nicht so weit aus dem Fenster
lehnen, denn all dies ist machbar …

Grüße

ups…rausgefallen!
wer fängt mich jetzt wohl auf…
Erklärung…
man kann dem Fragesteller freundlichst empfehlen sich online zu registrieren und über Kreditkarte u.ä. zu bezahlen.
vielleicht findet er das toll.
Jedoch der Allgemeinheit entsprechend ist es schon angebracht genau MEINE Erklärungen zu schreiben …

nich doch rumpöbeln… wir sind doch alle nur hier um zu helfen

Hallo,

man kann dem Fragesteller freundlichst empfehlen sich online
zu registrieren und über Kreditkarte u.ä. zu bezahlen.
vielleicht findet er das toll.
Jedoch der Allgemeinheit entsprechend ist es schon angebracht
genau MEINE Erklärungen zu schreiben …

Schön, desshalb ist es trotzdem falsch zu schreiben, dass es bei DHL kein Versand mit Nachweis gibt, der günstiger als 6,90 ist. Wenn man so verallgemeinert muss man auch auf die Ausnahmen eingehen, und die sind existent und viel beworben …

Grüße

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Kann die mal einer abschalten ?
Hallo,

Das ist ein Fehler der IMMMER und IMMMMMMMER wieder gemacht
wird.
Es gibt KEINE Pakete für 4,90 EUR!
Ein Paket kostet auch jetzt noch an kleinster Stelle 6,90 EUR!
UND:
nur für ein Paket erhält man einen Nachweis.

Ein Päckchen - das ist der Unterschied - kostet übrigens 3,90
EUR und ist WEDER versichert noch gibt es einen Nachweis!!!

was soll hier diese Klugscheisserei?

Es gibt auch noch andere Paketdienste und die transportieren ab 4,-- Euro versichert und gegen Nachweis.

Es geht hier um die Begriffe „Paket“ und „Nachweis“. Ist doch piepegal ob nun bei DHL oder Hermes.

Aber irgendwas zum rumstänkern findest Du ja offensichtlich immer. Wie kann man nur wegen solcher unwichtigen Details hier herum schreien.

S.J.

Aber irgendwas zum rumstänkern findest Du ja offensichtlich
immer. Wie kann man nur wegen solcher unwichtigen Details hier
herum schreien.

dito…
schon mal die eigene Nase berührt!?
ich bin jedenfalls hier um normale Fragen normal zu beantworten.
Und da gesagt war DHL PAKET für 4,90 EUR habe ich gesagt, dass dem so nicht ist…
die „anderen“ Paketdienstleister gibt es leider auf dem Lande nicht, und wer sich viel mit Versenden und Versendern beschäftigt der weiß dies.

Hallo,

die „anderen“ Paketdienstleister gibt es leider auf dem Lande
nicht, und wer sich viel mit Versenden und Versendern
beschäftigt der weiß dies.

D:smiley::smiley: der ist gut!!

Bei uns (nebenbei auf dem Lande) kommt auf jeden DHL-Shop mindestens 2-3 Hermes-Paket-Shops. Ich laufe auch zu DHL weiter als zu Hermes.

aber wahrscheinlich hab ich mir das nur eingebildet …

Grüße

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Selektive Wahrnehmung
Hallo,

schon mal die eigene Nase berührt!?

ich habe schon ganz andere eigene Körperteile berührt …

ich bin jedenfalls hier um normale Fragen normal zu
beantworten.

Es würde mich freuen von dir auch nur mal eine normale Antwort zu lesen…

die „anderen“ Paketdienstleister gibt es leider auf dem Lande
nicht, und wer sich viel mit Versenden und Versendern
beschäftigt der weiß dies.

Müssen wir dich aufgrund deiner excellenten Kenntnisse mit Versenden und Versendern mit einem speziellen Titel anreden? Gibt es bei dir im Dorf keinen Hermes Shop? Dann muss das wohl überall auf dem Lande so sein. Selektive Wahrnehmung nennt man so etwas http://de.wikipedia.org/wiki/Selektive_Wahrnehmung

blub… stimmt schon Privatpeersonen zahlen 6,90… Wir hier im Versandhandel aber nur ca 4,90… mein Fehler…