Defekte Ware... wer zahlt Versand?

Hallo zusammen,

ich habe bei eBay ein Kartenlesegerät ersteigert, welches leider nicht ganz in Ordnung ist. In der Auktion stand zwar nicht, dass es sich um ein neues Gerät handelt, aber die Auktion sah ziemlich professionell aus und es stand auch nicht die Standardklausel „keine Garantie usw.“ darunter. Also geh ich davon aus, dass ich Garantie auf dem Gerät habe, oder?
Der Preis war nicht wirklich teuer… 9,- EURO für das Gerät und 5,- EURO Versand.
Wie habe ich mich nun zu verhalten. Wollte dem Verkäufer auf jeden Fall 'ne Mail schicken, aber wie läuft das dann weiter?
Wenn ich den Leser zurück schicke, wer zahlt dann den Versand, sowohl für’s zurückschicken, als auch den Versand den ich bei der Auktion gezahlt habe?

Gruß
Sandra

Hi

Also wenn der VK Widerruf gewährt dann zahlst du den Versand. Bei Rücktrittsrecht zahlt er.

Wenn du einen Mangel reklamierst hat der VK das Recht auf Nachbesserung (Reparatur oder Austausch des Gerätes) und er trägt alle Kosten. Wenn eine Nachbesserung fehlschlägt kriegste dein Geld zurück (alles).

MfG
Lilly

Hallo,

das Rechtliche ist in FAQ:1167 beschrieben. Ich würde mal damit anfangen, bei ebay eine Unstimmigkeit zu eröffen (nicht erhaltenen oder von der Beschreibung abweichenden Artikel melden). Das geht unter „mein ebay“. Idealerweise läuft das so ab, dass Du dem VK den Artikel zurückschickst, damit dieser ihn prüfen kann. Ist er wirklich defekt, muss er Dir den Kaufpreis + 2x Porto erstatten.

Wenn sich der VK querstellt, kannst Du ihn nach einer Frist über das ebay-System verwarnen.

Gruß,

Myriam