Defekte Waschmaschine verkauft

Hallo. habe eine defekte Waschmaschine verkauft. Käufer hat bezahlt und WM auch selber abgeholt. Jetzt fordert er einen Aquastop zur Maschine dazu. Bin ich jetzt verpflichtet diesen auszuhändigen? In der Beschreibung habe ich nichts davon erwähnt, er hat ja eine defekte WM gekauft. Kann mir jemand helfen?

Hallo,

er kann das verlangen was in der Beschreibung stand. Wenn der Auqastop obligatorisch für dieses Gerät ist (egal ob defekt oder nicht) musst Du den auch aushändigen. D.h. also nur wenn der Aquastop zur Maschine dazugehört.

Grüße
Jessica

er hat sich doch die maschine angesehen und war mit dem kauf einverstanden. so wie sie da stand. mfg

Hallo,

er hat sich doch die maschine angesehen und war mit dem kauf
einverstanden. so wie sie da stand. mfg

weil man als Käufer aber nicht immer sofort merkt, ob alles in Ordnung ist, sieht der Gesetzgeber hier eine 24-monatige Verjährungsfrist vor.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Auqastop obligatorisch für dieses Gerät ist (egal ob defekt
oder nicht) musst Du den auch aushändigen. D.h. also nur wenn
der Aquastop zur Maschine dazugehört.

also müsste der Verkäufer auch die zu jeder Maschine gehörende Transportsicherung und die Original Bedienungsanleitung mitliefern?

Ganz sicher nicht. Handelt es sich um einen Mangel? Ein Blick in § 434 BGB wirkt Wunder, denn dort heißt es:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Wurde also nicht explizit vereinbart, dass ein Aquastop dazu gehört, gilt das auch nicht als vertraglich vereinbart.

Weiter heißt es:

_Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,_

Defekte Waschmaschine. Noch Fragen?

sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Ist es bei gebrauchten und defekten Waschmaschinen üblich bzw. kann ein Käufer erwarten, dass diese mit dem kompletten Originalzubehör
geliefert werden? Wohl eher nicht.

Deiner Argumentation folgend könnte der Käufer z.B. beim Kauf eines defekten PC ja ggf. bei damaliger Lieferung beiliegende Software, Tastatur oder Maus nachträglich einfordern.

Gruß

S.J.

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[…] sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und
eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art
üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten
kann.

Ist es bei gebrauchten und defekten Waschmaschinen üblich bzw.
kann ein Käufer erwarten, dass diese mit dem kompletten
Originalzubehör
geliefert werden? Wohl eher nicht.

Das sehe ich klar anders. Wenn der Kaufgegenstand ohne weitere Angaben mit „defekt“ beschrieben ist, dann heißt das lediglich, dass er sich ohne weiteres nicht in Betrieb nehmen läßt. Über den Lieferumfang bzw. die Vollständigkeit des Produkts ist damit aber nichts gesagt. Mit anderen Worten: wer ein als „defekt“ beschriebenes Laptop erwirbt, darf erwarten, dass nichts passiert, wenn er den Netzschalter betätigt, nicht aber, dass die Tastatur fehlt, das DVD-Laufwerk ausgebaut worden ist oder der Akku entnommen wurde. Übertragen auf die Waschmaschine heißt das: Wenn zu einer Waschmaschine heutzutage auch ohne dass das ausdrücklich vereinbart werden müßte ein Aquastopp gehört, dann gehört der auch zu einer „defekten“ Maschine, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und solange es nicht allgemein üblich ist, gebrauchte Maschinen nur ohne Aquastopp zu verkaufen.

Deiner Argumentation folgend könnte der Käufer z.B. beim Kauf
eines defekten PC ja ggf. bei damaliger Lieferung beiliegende
Software, Tastatur oder Maus nachträglich einfordern.

Und Deiner Argumentation folgend könnte sich der Verkäufer aussuchen, ob er einen PC komplett liefert, ob er Maus und Tastatur einbehält oder vielleicht noch die Festplatte und das Netzteil ausbaut, solange er das Teil nur als „defekt“ beschreibt. Das kann offensichtlich nicht richtig sein.

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Danke für die vielen Meinungen zu meiner Frage. Jeder hat eine andere Meinung und nun? Jetzt weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll. Trotzdem Danke.

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Hallo,

er hat sich doch die maschine angesehen und war mit dem kauf
einverstanden. so wie sie da stand. mfg

weil man als Käufer aber nicht immer sofort merkt, ob alles in
Ordnung ist, sieht der Gesetzgeber hier eine 24-monatige
Verjährungsfrist vor.

Was? Das möchte man gern mit ´nem Gesetzestext belegt haben in dem sowohl das Wort Verjährungsfrist wie Gebrauchtartikel vorkommt.
ramses90

Gruß

S.J.

Sag mal, wer ist denn so verrückt und kauft defekte Waschmaschinen ? Maile mir bitte mal seine Adresse oder Telefonnummer, denn dann kann ich reich werden.
Nee, aber im ernst hat er die Maschine abgeholt und erst später reklamiert das der Aqua-Stopp fehlt ? So vermute ich es, denn meiner Meinung nach hätte er die Maschine ja garnicht erst mitgenommen, wenn er den „seiner Meinung“ nach „fehlenden“ Aqua-Stopp sofort bemerkt hätte

Na dann schau mal ganz spontan bei ebay vorbei. defekte maschinen gibt es da sehr viele. die sowas kaufen bauen die maschinen wieder auf und verkaufen diese dann teuer weiter. oder sie schlachten sie aus, um die ersatzteile für andere maschinen zu nutzen.

Hallo,

Ist es bei gebrauchten und defekten Waschmaschinen üblich bzw.
kann ein Käufer erwarten, dass diese mit dem kompletten
Originalzubehör
geliefert werden? Wohl eher nicht.

Das sehe ich klar anders. Wenn der Kaufgegenstand ohne weitere
Angaben mit „defekt“ beschrieben ist, dann heißt das
lediglich, dass er sich ohne weiteres nicht in Betrieb nehmen
läßt. Über den Lieferumfang bzw. die Vollständigkeit des
Produkts ist damit aber nichts gesagt.

Du behauptest also, dass es bei gebrauchten Sachen üblich ist, dass diese mit dem kompletten Zubehör geliefert werden, das bei Kauf dabei war? Ich behaupte, dass das nicht üblich ist und der Käufer das im allgemeinen auch nicht erwarten kann.

Gruß

S.J.

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Hallo,

weil man als Käufer aber nicht immer sofort merkt, ob alles in
Ordnung ist, sieht der Gesetzgeber hier eine 24-monatige
Verjährungsfrist vor.

Was? Das möchte man gern mit ´nem Gesetzestext belegt haben in
dem sowohl das Wort Verjährungsfrist wie Gebrauchtartikel
vorkommt.

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen gebrauchten und neuen Sachen, deswegen wird man diesen Wunsch nicht erfüllen können.

Ansonsten: BGB § 438 Absatz 1 Satz 3

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

Grundsätzlich gilt auch bei gebrauchten Sachen, dass diese frei von Mängel zu übergeben sind und die Ansprüche nach 24 Monaten verjähren.

S.J.

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