Defekter Fernseher aufgrund kaputter Außenleuchte

Hallo,

Sollte die LED-Leuchte defekt sein, hat man gegenüber dem
Baumarkt einen Gewährleistungsanspruch. Dieser bezieht sich
allerdings nur auf die Leuchte selbst.

falsch. Zum einen bedeutet selbstverständlich nicht jeder Defekt einen Gewährleistungsanspruch, zum anderen gibt es durchaus Folgeschäden, für die der Verkäufer zu haften hat.

Der Anspruchsgegner für Schäden, die durch die defekte Leuchte
verursacht wurden, wären der Hersteller
(verschuldensunabhängige Produkthaftung!).

Aha. Interessant. Wo siehst Du denn § 823 BGB erfüllt?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das finde ich aber sehr gewagt…

Oder siehst Du das ProdHaftG als einschlägig an? Da begibst Du Dich dann aber auf äußerst dünnes Eis.

In diesem Zusammenhang wäre dann aber in jedem Fall auf

http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__11.html

hinzuweisen.

Die Nachweispflicht für den Zusammenhang zwischen der defekten
Lampe und der Zerstörung des Fernsehgeräts läge allerdings
beim Geschädigten.

Das auf jeden Fall. Und nicht nur das: Auch muss bewiesen werden, dass der Defekt der Lampe auf einen Sachmangel zurückzuführen ist und dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

Gruß

S.J.

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Hallo,
7:**Normales Ein- und Ausschalten sollte keinem TV-Gerät der Welt

einen vorzeitigen Tod verursachen. Natürlich fließen beim
Einschalten große Ströme, aber nur ein völlig falsch
ausgelegtes oder schon defektes Bauteil kann davon Schaden
nehmen.**

Die klingt nicht so apdodiktisch wie deine jetztige Äußerung
und scheint doch den Defekte durch bloßes Ein- und Ausschalten
für möglich zu halten.
Nunja, irgendwann geht halt jedes Gerät kaputt. Und beim Schalten ist es halt minimal wahrscheinlicher als im normalen Betrieb. Aber der normale Betrieb dauert normalerweise wesentlich länger als das Schalten. Und das relativiert die Sache wieder. Auf keinen Fall sollte man nun aus meinem (das Posting war ja auch von mir) Satz nun schließen, man solle aus Sicherheitsgründen nicht mehr schalten. Er soll ganz einfach sagen: dabei kann es auch passieren. Weiter nichts. Ungefähr das gleiche wie beim Auto: der Kaltstart ist eine große Belastung für den Motor - aber trotzdem kein Grund, ihn nie mehr aus zu schalten.

Und erst recht soll das keinerlei Kausalität zwischen dem Schalten (egal in welcher Weise) und der Zerstörung herstellen.

Gruß
loderunner

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Danke & * owT
*

abgesehen davon, dass ich Dir grundsätzlich zustimme existiert
in den meisten Häusern, die ich kenne, für die gesamte
Elektrik nur ein FI, was auch völlig in Ordnung ist.

Bevor das so ins Archiv geht:

Für Anlagen, die nach 2000 ans Netz gingen, ist „alles über einen FI“ ausdrücklich NICHT zulässig.

Leider hat sich dieser Passus in den Technischen Anschlussbestimmungen bis heute nicht bei allen Kollegen herum gesprochen.

Altanlagen müssen allerdings NICHT umgerüstet werden.