Hallo,
Sollte die LED-Leuchte defekt sein, hat man gegenüber dem
Baumarkt einen Gewährleistungsanspruch. Dieser bezieht sich
allerdings nur auf die Leuchte selbst.
falsch. Zum einen bedeutet selbstverständlich nicht jeder Defekt einen Gewährleistungsanspruch, zum anderen gibt es durchaus Folgeschäden, für die der Verkäufer zu haften hat.
Der Anspruchsgegner für Schäden, die durch die defekte Leuchte
verursacht wurden, wären der Hersteller
(verschuldensunabhängige Produkthaftung!).
Aha. Interessant. Wo siehst Du denn § 823 BGB erfüllt?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Das finde ich aber sehr gewagt…
Oder siehst Du das ProdHaftG als einschlägig an? Da begibst Du Dich dann aber auf äußerst dünnes Eis.
In diesem Zusammenhang wäre dann aber in jedem Fall auf
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__11.html
hinzuweisen.
Die Nachweispflicht für den Zusammenhang zwischen der defekten
Lampe und der Zerstörung des Fernsehgeräts läge allerdings
beim Geschädigten.
Das auf jeden Fall. Und nicht nur das: Auch muss bewiesen werden, dass der Defekt der Lampe auf einen Sachmangel zurückzuführen ist und dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.
Gruß
S.J.