Defekter Fernseher aufgrund kaputter Außenleuchte

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal folgende Situation an: Jemand hat sich an sein Haus eine qualitativ hochwertige LED-Außenleuchte mit Bewegungsmelder montiert (Anschaffung vor ca. einem halben Jahr). Nun ist, aufgrund des starken Regens in letzter Zeit, anscheinend Wasser in die Leuchte eingetreten und hierdurch der FI-Schalter des Gebäudes rausgeflogen. Leider ist dies im laufenden Betrieb des Fernsehers geschehen. Da dies mehrfach passierte, funktioniert nun der Fernseher nicht mehr. Kann man hier einen Zusammenhang herleiten? Kann man den Baumarkt, wo die LED-Leuchte seinerzeit erworben wurde, irgendwie haftbar machen? Oder hat man da einfach Pech gehabt?

Vielen Dank für eure Tipps.

Hallo,

… Kann man den Baumarkt, wo
die LED-Leuchte seinerzeit erworben wurde, irgendwie haftbar
machen? Oder hat man da einfach Pech gehabt?

Sollte die LED-Leuchte defekt sein, hat man gegenüber dem Baumarkt einen Gewährleistungsanspruch. Dieser bezieht sich allerdings nur auf die Leuchte selbst.

Der Anspruchsgegner für Schäden, die durch die defekte Leuchte verursacht wurden, wären der Hersteller (verschuldensunabhängige Produkthaftung!).
Die Nachweispflicht für den Zusammenhang zwischen der defekten Lampe und der Zerstörung des Fernsehgeräts läge allerdings beim Geschädigten.

Grüße,
Dietmar

Hi

Und ich füge als Techniker noch hinzu , das dieses nicht möglich sein wird

Da Punkt 1 : wenn der Kunde weiss , das eine Lampe regelmässig den Fi heraus wirft also defekt ist , warum er diese dann noch betreibt.
Und Punkt 2 : wenn der Kunde die Befürchtung hat , das der TV durch dieses Abschalten Schaden nimmt , warum betreibt er ihn dann ?
Punkt 3 . wieso hängt eine Aussenlampe auf dem selben Stromkreis wie das Wohnzimmer ?
Da hat ein Elektriker nicht ordnungsgemäss gearbeitet .

Dem Kunde wird dann fahrlässigkeit vorgeworfen … und somit wäre das Thema dann abgetan.

gruss

Toni

Hallo,

der FI-Schalter des Gebäudes rausgeflogen. Leider ist dies im
laufenden Betrieb des Fernsehers geschehen. Da dies mehrfach
passierte, funktioniert nun der Fernseher nicht mehr. Kann man
hier einen Zusammenhang herleiten?

Ich zumindest kann das so ohne weiteres nicht. Vielleicht mal mit dem Händler sprechen, der könnte es mit einem Reset versuchen.
Aber um das zu besprechen ist hier natürlich das falsche Brett.
Gruß
loderunner

Moin,

abgesehen davon, dass ich Dir grundsätzlich zustimme existiert in den meisten Häusern, die ich kenne, für die gesamte Elektrik nur ein FI, was auch völlig in Ordnung ist.

Gruß

TET

Hi

Was du kennst und was Vorschrift ist , ist ja wohl etwas anderes :
Bad und Aussenbereich sind einzeln abzusichern , also nicht nur einzelne Sicherungen , sondern auch für diese 2 bzw insgesammt 3 Bereiche also Bad , Wohnung , Aussenanlage je 1 Fi .
es ist zwar im Bestandschutz so ok , aber neuere Anlagen gibt es so nicht mehr

Wenn es um einen Rechtsstreit geht , gelten die aktuellen Vorschriften und nicht die von 1850

gruss

Toni

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Hallo,

Was du kennst und was Vorschrift ist , ist ja wohl etwas
anderes :

Du weißt also, dass es sich hier um einen Neubau handelt?
Gruß
loderunner

Hallo,

wenn meine Elektrik im Bestandsschutz „o.k.“ ist, ich mir aber einen Fernseher kaufe, den ich an meiner Elektrik anschließen will, dann muss ich umrüsten auf den aktuellen Stand, sonst keine Haftung für Folgeschäden defekter Produkte im selben Stromkreis?

Du arbeitest wohl als Techniker beim Media Markt!?

VG
EK

Hai!

wenn meine Elektrik im Bestandsschutz „o.k.“ ist,

Was eigentlich gar nicht sein kann wenn ein FI installiert ist der
auf die Außenanlage und Wohnzimmer wirkt. Sowas gibt es meines
Wissens nicht und war nie zulässig.

ich mir aber
einen Fernseher kaufe, den ich an meiner Elektrik anschließen
will, dann muss ich umrüsten auf den aktuellen Stand, sonst
keine Haftung für Folgeschäden defekter Produkte im selben
Stromkreis?

Es wäre mir neu das man als Produkthersteller für Folgeschäden
haften müßte weil die Sicherung fällt.

Außerdem mußt du mir mal erklären was das für ein Produkt sein
soll das eine Stromunterbrechung nicht überlebt.

Muß der Stromlieferant dann auch haften bei den vielen Haushalten
wenn die mal eine Umschaltung machen?

Der Plem

Hallo,

es kommen bei Verschulden des Händlers Ansprüche gegen diesen auf Ersatz des Mangelfolgeschadens in Betracht. Nur ist hier kein Verchulden erkennbar und überdies Mitverschulden bei mehrmaligem Auftreten des Fehlers ohne die Lampe vom Netz zu nehmen.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/z…

Oder Ansprüche gegen den Hersteller aus Produkthaftung, da kann der Hersteller aber auch ggf. das Fehlen von Verschulden nachweisen.

http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/pr…

http://www.juraforum.de/lexikon/produkthaftungsgesetz

Aber auch hier das Problem des Mitverschuldens, dass den Anspruch ausschließen kann. Wer bei einem erkennbaren Fehlerstrom einfach weitermacht, handelt fahrlässig gegen sich selbst.

VG
EK

Hallo,

wenn der Käufer nicht gerade selbst den Strom so gelegt hat oder hat legen lassen, ergibt sich daraus doch kein Verschulden gegen sich selbst. Vielmehr war das Weiterbetreiben der Lampe das Verschulden.

Dass der TV vielleicht mangelhaft ist, weil er Spannungsunterbrechungen nicht überlebt, kann sein, aber das ist ja kein ordnungsgemäßer Ausschaltvorgang. Einem PC muss man nun auch herunterfahren und kann nicht erwarten, dass Strom einfach aus zu keinen Problemen führt. Und ob da noch Gewährleistungsansprüche möglich sind, weiß man nicht.

VG
EK

Hallo,

Dass der TV vielleicht mangelhaft ist, weil er
Spannungsunterbrechungen nicht überlebt, kann sein, aber das
ist ja kein ordnungsgemäßer Ausschaltvorgang.

Erklär’ doch mal bitte den Unterschied zwischen dem Auslösen eines FI und der Betätigung eines Netzschalters.
Gruß
loderunner

Hallo,

kann ich nicht, aber der hier erklärt es ja ganz gut, dass es einen Unterschied macht, ob man den Geräteschalter betätigt oder einfach den Saft abdreht.

http://www.gutefrage.net/frage/elektrogeraete-stecke…

VG
EK

Hallo,

kann ich nicht,

dachte ich mir.

aber der hier erklärt es ja ganz gut, dass es
einen Unterschied macht, ob man den Geräteschalter betätigt
oder einfach den Saft abdreht.

Nein, das tut er nicht. Weil es hier um ein aktuelles TV-Gerät geht und nicht irgendwelche Spezialfälle, die dort beschrieben werden.

Btw., gutefrage.net ist nicht grad guteantwort.net. Auf nichts, was da steht, kann man sich in irgendeiner Weise verlassen.

Also: es gibt genau gar keinen Unterschied zwischen dem Betätigen eines echten(!) Netzschalters und eines Netzschalters in einer Steckdosenleiste und dem Ziehen des Steckers und dem Auslösen des FI und dem Stromausfall. In allen Fällen wird das Gerät von jetzt auf gleich von der Netzversorgung getrennt (nur an anderer Stelle) UND DARF DABEI NICHT KAPUTT GEHEN, WEIL DAS DER GANZ NORMALE BETRIEB IST!

Deshalb schrieb ich ja: an den Händler wenden. Entweder das Gerät ist durch irgendwas anderes defekt oder es ist ein blöder Zufall, der nicht auftreten sollte (z.B. grad während eines Softwareupdates oder sonstigen Speicherzugriffs) oder das Gerät hat als Billigheimer einen heftigen Mangel.
Gruß
loderunner

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Hallo,

das überzeugt mich noch nicht so richtig.

Der letzte Kandidat auf der zitierten Seite gibt an, vom Fach zu sein und erzählt da irgendetwas von Strömen, die in das Gerät fließen können. Das ist also falsch?

Bei den alten Röhrengeräten habe ich mal gelesen, dass es dort sehr ungünstig sei, die auf diesem Weg vom Netz zu trennen, ich glaube es ging um Spannungsspitzen.

Von solchen Spannungsspitzen im Netz, wenn plötzlich das Netz ab- oder wieder angeschaltet wird, wenn bestimmte Geräte im Netz hängen, hatte man bei unserer gerade neu gebauten Verwaltung auch schon gewarnt, da kam es auch zu irgendwelchen technischen Defekten.

Aber ich bin kein Techniker. Vielleicht haben diese Leute alle Unrecht.

Dass es hier um ein „aktuelles“ TV-Gerät gehen soll, steht übrigens nirgends, dass das einen „echten“ Netzschalter hätte, auch nicht, dass es daher im laufenden Betrieb über Steckdosenschalter ausgeschaltet werden sollte oder dürfte, ist nicht ersichtlich.

Dass es noch Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller geben könnte, auch nicht. Aber zumindest verstehe ich dich so, dass es sein kann, dass selbst ein aktuelles Markengerät manchmal nicht mehr funktioniert, weil man es durch Stromlosschalten „unerwartet“ vom Netz trennt. Sind die Geräte dann alle mangelhaft?

VG
EK

1 Like

Hallo,

Der letzte Kandidat auf der zitierten Seite gibt an, vom Fach
zu sein und erzählt da irgendetwas von Strömen, die in das
Gerät fließen können. Das ist also falsch?

Ja.
Die angeblichen Impulsströme entstehen schon deshalb nicht, weil der Trafo auf seiner Sekundärseite einen Verbraucher hat, über den er die Energie des Magnetfeldes abbauen kann. Zudem haben ALLE Geräte schon seit Jahrzehnten Netzfilter und müssen auch sehr viel größere Impulse aushalten. Das ist nicht erst seit Einführung des CE-Zeichens Pflicht, und selbst das gibt es schon ewig. Der ‚Elektrotechniker‘ (was immer das genau sein mag) hat leider nicht wirklich Ahnung. gutefrage.net halt.
Um mich auch mal mit einem Titel zu schmücken: ich bin Dipl.Ing. Nachrichtentechnik und hab früher in der TV-Entwicklung gearbeitet.

Bei den alten Röhrengeräten habe ich mal gelesen, dass es dort
sehr ungünstig sei, die auf diesem Weg vom Netz zu trennen,
ich glaube es ging um Spannungsspitzen.

Grad bei den alten Röhrengeräten gab es kein ‚Herunterfahren‘ wie bei einem PC. Grad bei den Dingern waren Spannungsspitzen egal (Röhren sind dafür völlig unempfindlich). Grad dabei war der Netzschalter nichts anderes als ein Stecker-ziehen.
Ich hab keine Ahnung, was Du da gelesen hast, aber es ist falsch.

Dass es hier um ein „aktuelles“ TV-Gerät gehen soll, steht
übrigens nirgends, dass das einen „echten“ Netzschalter hätte,
auch nicht, dass es daher im laufenden Betrieb über
Steckdosenschalter ausgeschaltet werden sollte oder dürfte,
ist nicht ersichtlich.

Das ist auch egal, JEDES Gerät muss das aushalten. Ganz einfach eigentlich. Und ganz logisch, denn das ist eine ganz normale Verwendung, ein ganz normaler Vorgang.

Dass es noch Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller
geben könnte, auch nicht. Aber zumindest verstehe ich dich so,
dass es sein kann, dass selbst ein aktuelles Markengerät
manchmal nicht mehr funktioniert, weil man es durch
Stromlosschalten „unerwartet“ vom Netz trennt. Sind die Geräte
dann alle mangelhaft?

Nö. Steht dann auch so in der Gebrauchsanweisung. Wie gesagt, wenn man das während eines Speicher-Programmierens in einem wirklich ungünstigen Zeitpunkt macht, kann schon was passieren - so, wie wenn man einen USB-Stick beim Schreiben abzieht. Meistens reparabel (mit speziellen Serviceprogrammen oder -interfaces), deshalb an den Händler wenden. Die Spannungsspitzen sind aber dabei nicht das Problem.
Ob das auf Gewährleistung geht, ist davon doch erst mal unabhängig, das ergibt sich dann.
Gruß
loderunner

Hallo,

vielen Dank für die Erläuterung.

Also würdest du das Ursprungsposting nun so bewerten, dass die Lampe in keinem Fall den Defekt des TV kausal verursacht haben kann, die Tatsache, dass das Gerät vor dem Stromausfall funktionierte, danach dann nicht mehr, das also ausschließlich ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen ist?

Dann scheiden Ansprüche natürlich ganz aus und auf das Mitverschulden kommt es nicht mehr an.

Oder dass es schon einen Zusammenhang geben kann, der dann aber in jedem FAlle in einem schon latenten Mangel des TV zu sehen ist (Bauteil falsch ausgelegt oder defekt)?

/t/fernseher-kaputt-durch-s-ausschalten/4955064

VG
EK

Hallo!

Einem PC muss man nun auch herunterfahren und kann nicht erwarten,
dass Strom einfach aus zu keinen Problemen führt.

Selbstverständlich kann man einen PC einfach ausschalten ohne eine
Beschädigung der Hardware befürchten zu müssen, das dieses dämliche
Windows dann manchmal nicht mehr läuft ist nicht Schuld der Hardware.
Es gibt durchaus Betriebssysteme die das können.

Selbst Festplatten sind heute so konstruiert das bei einem
Stromverlust der Plattenmotor als Dynamo betrieben wird und der Kopf
noch in die Parkposition gefahren werden kann.

Aus Kostengründen gibt es leider trotzdem Geräte die dies manchmal
nicht überleben, tatsächlich dürften diese Geräte dann aber auch kein
CE Kennzeichen tragen.

Der Plem

Hallo,

Also würdest du das Ursprungsposting nun so bewerten, dass die
Lampe in keinem Fall den Defekt des TV kausal verursacht haben
kann, die Tatsache, dass das Gerät vor dem Stromausfall
funktionierte, danach dann nicht mehr, das also ausschließlich
ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen ist?

Genau.

Dann scheiden Ansprüche natürlich ganz aus und auf das
Mitverschulden kommt es nicht mehr an.

So sehe ich das.

Oder dass es schon einen Zusammenhang geben kann, der dann
aber in jedem FAlle in einem schon latenten Mangel des TV zu
sehen ist (Bauteil falsch ausgelegt oder defekt)?

Das kann ich mit meiner Glaskugel nun wirklich nicht abschließend beurteilen.

/t/fernseher-kaputt-durch-s-ausschalten/4955064

Keine Ahnung, was Du mir damit sagen oder fragen willst.
Gruß
loderunner

Hallo,

/t/fernseher-kaputt-durch-s-ausschalten/4955064

Keine Ahnung, was Du mir damit sagen oder fragen willst.
Gruß
loderunner

Das bezog sich auf die dort zu findende Aussage:

Normales Ein- und Ausschalten sollte keinem TV-Gerät der Welt einen vorzeitigen Tod verursachen. Natürlich fließen beim Einschalten große Ströme, aber nur ein völlig falsch ausgelegtes oder schon defektes Bauteil kann davon Schaden nehmen.

Die klingt nicht so apdodiktisch wie deine jetztige Äußerung und scheint doch den Defekte durch bloßes Ein- und Ausschalten für möglich zu halten.

VG
EK