Defekter Geschirrspüler nach Auszug

hallo,
die situation ist so, mein freund ich sind in unsere wohnung eingezogen und wollten nicht die 30 Jahre alte küche behalten und haben in absprache mit dem vermieter über ebay eine neue gekauft. die alte küche wollte der vermieter nicht aufgewaren und hat sie desswegen entsorgen lassen. Als wir ausgezogen sind, waren alle elektrogeräte 100% in ordnung und der Vermieter hat uns die gesamte küche für 400€ abgekauft ohne garantie (zumindestens wurde soetwas in der art niemals erwähnt). Jetzt wohnen wir seid drei monaten nicht mehr in der wohnung und eine andere mieterin ist eingezogen. Diese hat jetzt zum erst mal die geschirrspülmaschine benutzt und sofort stand die ganze küche unter wasser.
jetzt will der Vermieter von uns 100€ für die neue Maschine haben die er jetzt kaufen musste.
Und jetzt meine Fragen, muss ich ihm die 100€ zahlen? Er hat mir auch mit einem Anwalt gedroht. Ich kann aber die 100€ weder einen Anwalt bezahlen.
Und wie sieht es aus, kann er das nicht über seine Gebäudeversicherung (?) laufen lassen als wasserschade? Und würde es meine Hausratversicherung auch zahlen auch wenn ich schon „solange“ dort nicht mehr wohne?

Hallo,

nein, ich würde die 100€ nicht bezahlen. Als Sie ausgezogen sind, wurde da ein Übergabeprotokoll gefertigt ? in dem auch der Zustand der Küche festgehalten worden ist ?

Im Prinzip ist das meiner Ansicht nach aber auch egal, dann wer kann nun noch nach 3 Monaten nachweisen, ob die Spülmaschine damals wirklich funktionierte oder halt nicht ? Zumal ein Wasseraustritt sich eher danach anhört, als sei ein Ventil oder ein Schlauch defekt gewesen. Wenn bei der Spülmaschine etwas technisches defekt gewesen wäre, wäre ja kein Wasser ausgetreten. Wie gesagt, hier waren bestimmt nur irgendwelche Kleinigkeiten defekt, die man vermutlich hätte reparieren können und das für weitaus weniger als 100€.

Wasserschäden innerhalb der Wohnung z.B. durch ausgelaufene Geräte werden nicht von der Gebäudeversicherung bezahlt. Dies wäre ein Fall für die Hausratversicherung der jetzigen Mieterin, denn wie Sie schon sagten, wohnen Sie ja jetzt nicht mehr in er Wohnung.

Zumal Privatleute auch keine Garantie auf irgendetwas geben müssen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,
Sie müssen überhaupt nichts bezahlen. Schreiben Sie Ihrem ehemaligen Vermieter, dass es sich seinerzeit um einen Privatverkauf von gebrauchten Gegenständen gehandelt hat. Ein Privatverkauf schließt jegliche Garantie und/oder Gewährleistung aus.
Über irgendwelche Versicherungsfragen müssen Sie sich also nicht den Kopf zerbrechen.
Grüße, Zita

Hallo, guten Tag
Haben Sie kein Übergabe Prokoll gemacht?. Das ist natürlich ein Fehler.Nach so langer Zeit werden Sie nicht bezahlen.Der Vermieter muss Ihnen beweisen Dass Sie das Gerät beschädigt haben.Für 100 €Geht bein Notar
NICHT VIEL: LASSEN sIE ES DARAUF ANKOMMEN:

mIT FREUNDLICHEN Grüßen a.g.

Es muss ein Übergabeprotokoll geben von dem Zeitpunkt, als sie aus der Wohnung ausgezogen sind. Sie müssen nur das machen, was da drin steht. Wenn da nicht drin steht, dass eine defekte Geschirrspülmaschine von ihnen repariert werden muss oder die Reparatur bezahlt werden, brauchen sie das auch nicht machen. Die Drohung des Vermieters mit dem Anwalt ist lachhaft.

hallo,
nein es gab kein Übergabeprotokoll und auch nichts zu der küche.Das reparieren des gerätes sei wohl nicht mehr möglich gewesen und er musste eine neue maschine für 500€ gekauft, was meiner ansicht ganz schon viel ist.
vielen danek für die schnelle antwort, mach mir echt sorgen um die ganze sache.

liebe grüße

hallo,
nein es gab kein übergabeprotokoll. war das ein fehler meineseits?

schöne grüße

hallo,
wir haben gar kein übergabeprotokoll angefertigt. er meinte nur das er sich dann um die löcher und um das streichen selber kümmert und das wir die wohnung nur sauber hinter lassen sollten.

Was nicht im Übergabeprotokoll steht, müssen sie nicht machen. Ohne Übergabeprotokoll müssen sie also nichts machen. Eine Nachforderung ist nicht möglich.

Hallo,
Du mußt nicht für etwaige Schäden aufkommen, zum einen wohnst Du nicht mehr in der Wohnung, zum anderen bist Du ja nicht mehr Eigentümer des Geschirrspülers. Das Eigentum ging mit Verkauf der Maschine an Deinen Vermieter über. Mach ihm das klar und lass Dich auf nix ein. Er wird mit Sicherheit eine Versicherung haben (oder aber die Nachmeiterin) die die Kosten übernehmen werden. Viel Glück!

MfG
murmeltier