Defektes Fahrrad bei Ebay gekauft - Verkäufer reagiert nicht was kann man tun

Hallo
Habe bei Ebay ein Fahrrad gekauft.
Der Verkäufer sagte mir was alles ausgetauscht wurde und sagte auch, daß das Rad soweit in Ordnung ist. Zuhause hat mein Sohn das Rad benutzt und sagte schon dasß mit der Schaltung irgendwas nicht stimme. Hatte aber leider keine Zeit es gleich zum Fachhändler zu bringen und nachschauen zu lassen. Erst nach dem Urlaub vier Wochen nach Kauf habe ich dies gemacht. Als ich es nach ein paar Tagen wieder abholte sagte er mir, daß alle Ritzel verschlissen sind und daher die neue Kette überspringt und diese ausgetauscht werden müßten. Habe den Verkäufer kontaktiert und er meinte so lange nach dem Kauf kann man da nichts mehr machen. Schickte ihm ein paar Bilder der abgenutzten Ritzel und er sagte mir: "Steighilfen Kettenblätter für Räder mit Kettenschaltung und mehrkettenblättrigen Kurbelganituren haben oft sogenannte Steighilfen, die das Umwerfen der Kette auf das benachbarte Kettenblatt erleichtern sollen. Optisch sind die einzelnen Zähne in Höhe und Breite verschieden und verfügen seitlich über verschiedenartige Anschliffe, die ebenfalls in den Abmessungen variieren. Bei der Montage ist präzise auf die richtige Einbaurichtung zu achten. Diese mechanische Besonderheit wird oft mit einer Fehlproduktion oder einem verschlissenen Kettenblatt verwechselt. " Dies glaubte ich nicht da die Fachwerkstatt schon weiß was sie tut. Habe ihm wieder und wieder geschrieben, aber jetzt anwortet er nicht mehr. Ebay hat den Fall geschlossen, da schon zu lange her. Was kann ich jetzt tun??? Bitte helft mir, will den Kerl so nicht davonkommen lassen.
Danke schon mal für die Antworten

Hallo, muß leider auch sagen das die Zeit zu lange war bis du dich gemeldet hast. Wirst kaum eine Chance haben etwas zu erreichen. Gruß
Monika

Da kann ich leider nicht helfen.

Sorry, da weiß ich nicht Bescheid. Würde mir eine Rechtsauskunft einholen - und je nach Wert des Rades entscheiden, ob man klagen sollte.
Gruß Piri K.

Hallo,

nun, ein schwieriger Fall, weil aus der Ferne kaum zu bewerten.
Um den wahrheitsgehalt des verkäufers beurteiklen zu können, würde ich einem 2. und 3. Fahrradhändler mit angeschlossener Werkstatt das Fahrrad noch einmal vorführen und im Zweifel um schriftliche Stellungnahme bitten.

Sollten diese Nachuntersuchungen Ihren Verdacht tatsächlich auch bestätigen, würde ich dem vrkäufer die Stellungnahmen schicken und zu diesem Zeitpunkt nun auch erwähnen, dass Sie sich nicht scheuen, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.
Der Streitwert ist natürlich zu bedenken,also ob sich der Gesamtaufwand lohnt!
Weiß ja nicht, was das Fahrrad gekostet hat!

Ps. Nicht jeder Fahrradhändler ist auch Fachmann!!! (Siehe auch: Fachhändler in so manchem Baumarkt!) Daher besser noch 2 Meinungen (am besten schriftlich) einholen.

MfG

Von privat gekauft: ist in der Regel ohne Gewährleistung und Rücknahmen, Pech.
Gewerblicher Verkäufer: Stimmt der Artikel nicht mit der Beschreibung überein : Fristsetzung zur Instandsetzung, Ware evtl. zurückschicken, wird wahrscheinlich auf den Klageweg rauslaufen
Gruß
westfield61