Hallo,
mal angenommen, bei einer Bauhelfer-Versicherung steht: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Wäre danach ein Bauhelfer auch abgesichert, wenn er Verletzungen durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen selbst verursacht hat?
Danke und Gruß,
Fred