Hallo,
konnte zwar ergoogeln, dass diese Frage schon oft gestellt wurde aber eine sinnvolle Antwort konnte ich nicht finden:
Ab wann zählt eine Bordsteinkante als abgesenkt? Bereits der Bereich der vom hohen hin zum gesenkten Bordstein führt oder erst ab dem Bereich der komplett abgesenkt ist?
Damit zusammenhängend folgende Frage:
Wie sieht es mit dem Parkverbot vor der abgesenkten Bordsteinkante aus? Muss nur der Bereich vor der Einfahrt freigehalten werden oder der gesamte abgesenkte Bereich?
Falls nur die Einfahrt freigehalten werden muss: Wie sieht es aus, wenn neben der Einfahrt ein privater Gehweg ist der von den Nutzern der Einfahrt zum rangieren verwendet wird - zählt dieser auch mit zur Einfahrt wenn der Bordstein davor abgesenkt ist?
Gruß und Dank
Desperado