Definition / Abgr. 'Lobbying' / 'Politikberatung

Hallo,

ich versuche die beiden Begriffe „Lobbying“ und „Politikberatung“ zu definieren und von ein ander abzugrenzen.

Leider bin ich damit am Verzweifeln. Bei Wikipedia gab es dazu einiges (wonach Politikberatung ein Oberbriff zu sein scheint, der u.a. auch aus Lobbying besteht).
In der Praxis werden diese Begriffe jedoch wohl stark vermischt - je nachdem welche Einstellung mit dazu hat (Bei positiver Darstellung wird „Lobbying“ als „Politikberatung“ bezeichnet).

Kann man diese beiden Begriffe auch als Gegensatz verstehen?
Oder wie könnte man sie als Gegensatz verstehen (wenn man eine entsprechende Definition findet).

Ich selbst sehe den wesentlichen Unterschied darin, dass L. darauf abzielt, eine Entscheidung zu beeinflussen; P. hingegen objektiv beraten will und das Ergebnis selbst damit nicht beeinflussen möchte.

Kann mir jemand mit einer - allgemein anerkannten und wertungsfreien - Formulierung helfen?
Gibt es eine Definition, die man unter objektiven wissenschaftlichen Gesichtspunkten als unstreitig ansehen könnte oder die in der Politikwissenschaft zumindest weitestgehend anerkannt ist?

Vielen Dank!

Jonas

Hallo,

Ursprünglich Lobby des Parlaments - insbesondere des US-amerikanischen Kongresses- in der ursprünglich Vertreter verschiedener Gruppen die Parlamentarier an ihre Abwahlmöglichkeit erinnerten und so eine Form der Kontrolle ausübten. Eine Form der politischen Einflussnahme, bei der BeamtInnen und ParlamentarierInnen durch Einzelne oder Gruppen
-direkten und angesprochen werden und
-indirekt die öffentliche Meinung beeinflusst wird.

Politikwissenschaftliche Definition Lobbyismus

Lobbying ist …
Interessenvertretung durch Einzelne oder Gruppen, die nicht direkt im Parlament sind, und partikulare Ziele oder allgemeine Schutzinteressen verfolgen, die durch parlamentarische Entscheidungen tangiert werden (können)
-meist sind diese Interessen in Verbänden organisiert.

Politikberatung, Expertise o.a werden in übrigen gerade in einme Projekt der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften erforscht. Einfach BBAW und sciencepolicystudies in eine suchmaschine eingeben.

Eine Kontrastierung als Antagonisten ist m.E. möglich. Der Differenzbegriff ist dann die zugrundeliegende Wertneutralität, die beim Lobbyismus per se nicht gegeben ist.

Hallo,

ich versuche die beiden Begriffe „Lobbying“ und
„Politikberatung“ zu definieren und von ein ander abzugrenzen.

Leider bin ich damit am Verzweifeln. Bei Wikipedia gab es dazu
einiges (wonach Politikberatung ein Oberbriff zu sein scheint,
der u.a. auch aus Lobbying besteht).
In der Praxis werden diese Begriffe jedoch wohl stark
vermischt - je nachdem welche Einstellung mit dazu hat (Bei
positiver Darstellung wird „Lobbying“ als „Politikberatung“
bezeichnet).

Kann man diese beiden Begriffe auch als Gegensatz verstehen?
Oder wie könnte man sie als Gegensatz verstehen (wenn
man eine entsprechende Definition findet).

Ich selbst sehe den wesentlichen Unterschied darin, dass L.
darauf abzielt, eine Entscheidung zu beeinflussen; P. hingegen
objektiv beraten will und das Ergebnis selbst damit nicht
beeinflussen möchte.

Kann mir jemand mit einer - allgemein anerkannten und
wertungsfreien - Formulierung helfen?
Gibt es eine Definition, die man unter objektiven
wissenschaftlichen Gesichtspunkten als unstreitig ansehen
könnte oder die in der Politikwissenschaft zumindest
weitestgehend anerkannt ist?

Vielen Dank!

Jonas

Vielen Dank!

Hier der im Text angesprochene Link:
http://www.sciencepolicystudies.de/index.htm

Gruss
Jonas