Definition: berufliche Tätigkeit

Hallo liebe Recht-Wissende!

Gibt es eine einheitliche Definition, was unter einer „beruflichen Tätigkeit“ alles verstanden wird? Ich habe z.B. gelesen, dass die Pflege eines kranken Menschen sowie das Erziehen von Kindern dazu gezählt wird.

Wie ist das mit Praktika? Zählt hier z.B. die Anzahl der Stunden die maßgebliche Rolle, oder die Bezahlung? Oder ganz was anderes?

Lieben Gruß & Dank
Patrick

Gibt es eine einheitliche Definition, was unter einer
„beruflichen Tätigkeit“ alles verstanden wird?

In welchem Zusammenhang ist das für Dich interessant?

Soweit ich weiß, gibt es „berufliche Tätigkeit“ nicht als terminus technicus, sondern allenfalls Dinge wie „geschäftsmäßig“ und „gewerblich“.

Gruß,

Malte.

Auch hallo.

…das fällt wohl eher unter ‚Arbeitsrecht‘.

Hallo liebe Recht-Wissende!

Gibt es eine einheitliche Definition, was unter einer
„beruflichen Tätigkeit“ alles verstanden wird? Ich habe z.B.
gelesen, dass die Pflege eines kranken Menschen sowie das
Erziehen von Kindern dazu gezählt wird.

Siehe http://195.143.91.35/forum/read.php3?num=1&id=366508…&

Wie ist das mit Praktika? Zählt hier z.B. die Anzahl der
Stunden die maßgebliche Rolle, oder die Bezahlung? Oder ganz
was anderes?

Ersteres schon eher, da Praktika auch unbezahlt sein können.

HTH
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Hi,

mit „beruflicher Tätigkeit“ wird heute (im Gegensatz zur eigentlichen und ursprünglichen Bedeutung) jene Tätigkeit bezeichnet, mit welcher jemand seinen Lebensunterhalt bestreitet (im Normalfall Arbeit gegen Geld).

(hinkende) Beispiele:

Frau ist ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin (oh je, hoffentlich habe ich das jetzt richtig geschrieben:smile:, zur Zeit zieht sie aber den Nachwuchs auf - es wäre nicht verkehrt, als „berufliche Tätigkeit“ hier: Hausfrau anzugeben. Das wird leider nur zu oft missverstanden (ob absichtlich oder gar zynisch derart missinterpretiert, sei dahin gestellt).

oder

Frau ist ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin, zur Zeit verdient sie sich ihre Brötchen aber in der Werbebranche und bastelt für Kunden deren homepages. Sie würde wohl „Web-Designerin“ als berufliche Tätigkeit angeben (und nicht Fremdsprachenkorrespondentin).

oder

Mann ist ausgebildeter Architekt, verdient sich seine Brötchen aber als Bauleiter. Nur übermässig geltungsbedürftige Zeitgenossen würden hier als berufliche Tätigkeit eben den Architekten angeben. Richtiger und ehrlicher wäre zweifelsfrei Bauleiter.

oder (ins Bizarre abgleitend)

Mann ist ausgebildeter Soldat, verdient sich seine Brötchen aber als Personenschützer (ja ja, Schen gibts, die gibts gar nicht :wink:. Er würde mit der Angabe „Totschläger“ oder „Söldner“ wohl Irritationen oder gar Bestürzung hervorrufen. Glücklicher und ganz im Zeitgeist wäre, als Angabe zur beruflichen Tätigkeit wohl „Bodyguard“.

Und nun zu den eigentlichen Fragen:

Gibt es eine einheitliche Definition, was unter einer
„beruflichen Tätigkeit“ alles verstanden wird?

Nicht wirklich.

Ich habe z.B. gelesen, dass die Pflege eines kranken Menschen sowie :das Erziehen von Kindern dazu gezählt wird.

Gut nachvollziehbar. Wobei z.B. „Kindererzieherin“ möglicherweise fehlinterpretiert werden könnte. Schliesslich ist „Erzieherin“ ein Lehrberuf. Ebenso „Krankenpfleger“.
Dies ist u.U. zu beachten, denn manche Berufsbezeichnungen sind geschützt (z.B. „Architekt“ aber nicht „Ingenieur“).

Wie ist das mit Praktika?

Praktikant ist eher ein unerfreulicher Zustand (viel Arbeit für wenig bis gar kein Geld).

Zählt hier z.B. die Anzahl der Stunden die maßgebliche Rolle, oder :die Bezahlung?

Nein, die Anzahl der, in einem „Job“ geleisteten Stunden ist, zumindest im Sinne der Anfrage, gänzlich uninteressant.
„Berufliche Tätigkeit“ bezeichnet die Tätigkeit mit welcher jemand seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Ich hoffe diese Antworten waren hilfreich im Sinne der Anfrage

Gruss
Ray

Gemäß Art. 12 Grundgesetz…
gibt es eine Definition des Begriffs Beruf.

Und damit Hallo erstmal,

Abgeleitet aus dem Art. 12 des Grundgesetzes lässt sich Beruf folglich definieren:

Eine auf Dauer angelegte der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dienende Tätigkeit die nicht verboten ist.

Letzteres Merkmal, das der Beruf erlaubt sein soll ist umstritten. Die herrschende Meinung bejaht dies jedoch. Die Mindermeinung ist der Ansicht, dass dieses Merkmal überflüssig ist.

Hoffe geholfen zu haben

Gruß,
k@@rsten