Definition der Erstausbildung

Hallo,

es geht um die Definition der „Erstausbildung“.
Und um die Frage, ob ich mich noch in der Erstausbildung befinde.
Der Versicherungsvertreter meiner Mutter sagte, dass ich nicht mehr Familien-versichert bin.

Ich bin 22 Jahre (noch) wohne ich zu Hause, ab dem 01.09.2013 ziehe ich aus.(Studentenwohnheim) Ich bin schon als Studenten immatrikuliert und fange im Ws ab Oktober an.

Mein Lebenslauf

09.97 08.01 Grundschule Grundschulabschluss
09.01 08.03 Realschule Realschulabschluss 1*
09.03 08.07 Realschule Realschulabschluss 2
17 07 08.08 Realschule Realschulabschluss 3 ABSCHLUSSZEUGNIS
09.08 08.09 Weiterbildungskolleg Fachhochschulreife**
09.09 01.10 Zwischenzeit
02.10 07.12 Kolleg Kolleg Fachhochschulreife 16.07.2012***
08.12 07.13 Krankenhaus Prakitkum 300,- Euro Fachhochschulreife, im Rahmen meines Fachabiturs.

*zu den Häufigen Realschulen, das liegt daran, dass ich sie 2 mal gewechselt habe bei der Realschule 2, bin ich in der 8. Klasse sitzen geblieben.

**Schließlich war ich 18 und meine Schulzeit war vorbei, also musste ich auf ein Weiterbildungskolleg um dort Fachabitur zu erlangen, auf dem Weiterbildungskolleg, musste ich nochmal meinem Realschulabschluss nachholen, obwohl ich den schon hatte um auf einem Kolleg überhaupt Fachabitur zu machen. ( so wurde es mir erklärt)
Nach den Sommerferien 2009, habe ich mich in den „morgenbereich“ des Weiterbildungskolleges angemeldet und war bis Noveber 2009 dort angemeldet.

*** Dann hatte ich eine Zwischenzeit von 11.2009 - 01.2010 , da ich mich auf einem anderen kolleg angemeldet habe, da ich dort Anspruch auf Bafög hatte und mehr Fächer etc. Es ähnelte also eher einer „normalen“ Schule.
Also 3 Monate nichts getan und gewartet.

Und dann endlich Fachabitur auf dem besagten Kolleg 2012 gemacht und bis August diesen Jahres das einjährige Prakitkum im Rahmen meines Fachabiturs. ( 2 Jahre schulischer Teil - 1 Jahr Praktischer )

Und nun im Oktober Immobilienwirtschaft studieren.

Nun meine Frage, bin ich noch in der Erstausbildung ?!

Ich denke schon, da ich die ganzen schulen gewechselt hatte um wirklich ein und das selbe Ziel zu erlangen !

Ich bräuchte bitte Hilfe, da die Familienversicherung / Kindergeld und Bafög daran hängt !!!

Danke

Hallo Deniz.P
Also Erstausbildung ist es immer wenn du eine Berufliche Qualifikation erlangt hast, wie Staatsexamen oder IHK Abschluss. Erlangst du durch das Studium den BA Abschluss z. b. dann hast du einen Beruf erlernt. Master ist dann weiter führend. Also ist das deine erst Ausbildung! oder kannst du mit dem Praktikum der FOS dich als Kinderpfleger bewerben? Oder ist das gleich zusetzen mit einem FSJ ? und somit bist du auch noch Familienversichert und bekommst Kindergeld bis du 25 Jahre alt bist.
Gruß Coco01

Hallo Deniz,
ja, mit deinem Studium beginnst du deine erste Ausbildung. Viel Spaß dabei, viel Erfolg…und viel Freude an deinem späteren Beruf!

Hallo,

tut mir leid, aber in dieses Thema müßte ich mich erst einarbeiten. „Aus der Hüfte“ geschossen würde ich von einer Erstausbildung ausgehen, da die vorherige Ausbildung lediglich allgemeinbildend und ohne Berufsziel/-Abschluß war.

Viele Grüße

Ralf

Moin
hier findest Du weitere Info

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/313.php

Gruß

Sorry, aber (Rechts-)beratung darf hier nicht durchgeführt werden.

Wenn du gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen möchtest musst du wohl oder übel einen Rechtsanwalt bezahlen. Es gibt auch Beratungshilfescheine…

Guten Tag,

ich bin auf das SozVersRecht spezialisiert. Ich sehe das aber als auf das Abitur und anschließendes Studium ausgerichtete Laufbahn, bei der es keinen Berufsabschluss dazwischen gibt. Daher m.E. Erstausbildung. siehe dazu
http://www.stipendien-tipps.de/krankenversicherung-u…
Ich würde die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern fragen, nicht den Versicherungsvertreter der von neuen Versicherungen lebt.
Schönes Wochenende

Hallo,

ich kann dir die Frage leider nicht beantworten, sofern aber die Weiterbildung zur Erlangung der Fachhochschulreife bereits als Erstausbildung zählt, hätte der Versicherungsmensch recht.

Bei einer Suche bin ich auf das hier gestoßen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/222.php Da lohnt sich vielleicht mal die nähere Bewertung und Recherche.

Sorry, viel Erfolg!
who_knows

Hallo,

da es sich um einen realen Fall handelt, muss ich dich darauf hinweisen, dass ich nicht befugt bin, Rechtsberatung zu erteilen und für meine Antworten keine Haftung übernehme.
Nach § 10 I Nr. 2 SGB V sind Kinder familienversichert bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
Hast du momentan einen Nebenjob? Wenn du versicherungspflichtig angestellt bist, bist du nicht familienversichert. Eine geringfügige Beschäftigung (400 € - Job) dürfte nicht für eine Erwerbstätigkeit genügen, kann ich dir aber nicht versprechen.
Hast du momentan keinen Job, bist du bis 23 auf jeden Fall familienversichert.
Bis zum 25. Lebensjahr bist du gem. § 10 I Nr. 3 SGB V mitversichert, wenn du dich in der Schul- oder Berufsausbildung befindest. Ein Erststudium wird als Erstausbildung anerkannt. Problematisch ist höchstens, dass du bereits einen Schulabschluss hattest, als du noch auf dieses Weiterbildungskolleg gegangen bist. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, was daran Berufsausbildung sein soll, da du hier dein Fachabitur gemacht hast, was aus meiner Sicht zur Schulausbildung gehört.
Ich denke, du müsstest bis 25 familienversichert sein, mindestens aber bis 23.
Du solltest bei deiner Krankenkasse anrufen und den Fall nochmal schildern. Wenn du da nicht weiterkommst, wende dich z.B. an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes. Die können dir mit Sicherheit sagen, wie du dich verhalten sollst.

Viel Glück!

habe keine Sachkentnisse in diesem Bereich , sorry

hallo!

Genau kann ich diese Frage nicht beantworten, ich habe aber eine Vermutung. Ich würde denken, die Erstausbildung ist die erste berufliche bzw. akademische Ausbildung, die man aufnimmt und daher dürfte die schulische Ausbildung nicht dazu zählen.

Vielleicht lann man dir beim Studentensekretariat an der Uni, an der du anfängst, weiterhelfen?

Wenn bisher nur der Versicherungsvertreter deiner Mutter das gesagt hat, würde ich mich aif jeden Fall nicht darauf verlassen. Du kannst auch direkt bei der Krankenkasse (um die geht es, nehme ich an) nachfragen, meist wissen die da ganz gut Bescheid.

Alles Gute für dein Studium!

LG